Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Sickerwasserentsorgung der Altdeponien: Information
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2016 ENU/002/2016 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein informiert, dass das
Sickerwasser der Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth über Tankfahrzeuge
zur Kläranlage Main-Mud in Kleinheubach bzw. zur Gemeinschaftskläranlage
Bayerischer Untermain in Elsenfeld entsorgt werde. Das Sickerwasser der
ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach werde über eine rund 4 km lange
Druckleitung zur Mainsite-Deponie geleitet und von dort zusammen mit dem
Sickerwasser dieser Deponie über den sogenannten Strang IV der Mainsite zur
Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain gepumpt.
Alle vier Fälle würden als
Indirekteinleitungen nach dem damaligen Bayerischen Wassergesetz aus dem Jahr
1998 als genehmigt gelten. Die Behörden des Freistaates Bayern hätten nun diese
Fälle bayernweit aufgegriffen und überprüft.
Für den Landkreis Miltenberg stelle sich die
aktuelle Situation derzeit wie folgt dar:
Großheubach:
Die
Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen
Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58
i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.
Das Sickerwasser erfülle die
Anforderungen des Anhanges 51 zur Abwasserverordnung für Indirekteinleitung und könne
weiterhin über die Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain entsorgt
werden.
Sulzbach:
Die
Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen
Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58
i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.
Die
Werte des Anhanges 51 würden bei mehreren Parametern nicht eingehalten.
Der
Landkreis beabsichtige daher trotz vorliegender Genehmigung, auch zur Abwendung
einer Anordnung der Wasserbehörden, das Sickerwasser dieser Deponie ab Januar
2017 zur Kreismülldeponie Guggenberg zur Mitbehandlung in der
Deponiesickerwasserreinigungsanlage zu transportieren.
Wörth:
Die
Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen
Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58
i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.
Die
Werte des Anhanges 51 würden bei mehreren Parametern nicht eingehalten.
Der
Landkreis beabsichtige daher trotz vorliegender Genehmigung, auch zur Abwendung
einer Anordnung der Wasserbehörden, das Sickerwasser dieser Deponie ab Januar
2017 zur Kreismülldeponie Guggenberg zur Mitbehandlung in der Deponiesickerwasserreinigungsanlage
zu transportieren.
Schippach:
Die
Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen
Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58
i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.
Das
Sickerwasser erfülle nach den heute vorliegenden Untersuchungen die geforderte
CSB-Abbaurate nach Anhang 51 nicht. Wahrscheinlich sei dies auch auf steigende
Konzentrationen nach der 2006 erfolgten Oberflächenabdichtung zurückzuführen.
Der
Landkreis lasse derzeit weitere Untersuchungen durchführen. Mit den Ergebnissen
sei bis Ende Mai 2016 zu rechnen. Bei dieser Deponie sei auch die enge
technische Verflechtung mit der Sickerwasserentsorgung der früheren
Betriebsdeponie der Mainsite und der Abwasserentsorgung des Grünabfallplatzes
Erlenbach zu berücksichtigen.
Für die Altdeponien Sulzbach und Wörth müsse
man bei den heutigen Sickerwassermengen und Konditionen ab 2016 mit Mehrkosten
von 16.000 € (Stand 2015) rechnen. Es würden rechnerisch 46 Transporte im Jahr
anfallen.
Kritisch sei die künftige Entsorgung des
Sickerwassers der Deponie Schippach. Hier sei man auch in gewissem Umfang von
den Entscheidungen der Mainsite abhängig, deren Deponie von dieser Überprüfung
auch betroffen sei.
Aber dazu müsse man erst einmal die noch
laufenden ergänzenden Untersuchungen abwarten und die Kommunale
Abfallwirtschaft werde in der Juli-Sitzung mit der Gesamtproblematik wieder auf
den Ausschuss zukommen.