Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Sickerwasserentsorgung der Altdeponien: Information

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2016   ENU/002/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Röcklein informiert, dass das Sickerwasser der Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth über Tankfahrzeuge zur Kläranlage Main-Mud in Kleinheubach bzw. zur Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain in Elsenfeld entsorgt werde. Das Sickerwasser der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach werde über eine rund 4 km lange Druckleitung zur Mainsite-Deponie geleitet und von dort zusammen mit dem Sickerwasser dieser Deponie über den sogenannten Strang IV der Mainsite zur Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain gepumpt.

Alle vier Fälle würden als Indirekteinleitungen nach dem damaligen Bayerischen Wassergesetz aus dem Jahr 1998 als genehmigt gelten. Die Behörden des Freistaates Bayern hätten nun diese Fälle bayernweit aufgegriffen und überprüft.

Für den Landkreis Miltenberg stelle sich die aktuelle Situation derzeit wie folgt dar:

Großheubach:

Die Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58 i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.

Das Sickerwasser erfülle die Anforderungen des Anhanges 51 zur Abwasserverordnung für Indirekteinleitung und könne weiterhin über die Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain entsorgt werden.

 

Sulzbach:

Die Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58 i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.

Die Werte des Anhanges 51 würden bei mehreren Parametern nicht eingehalten.

Der Landkreis beabsichtige daher trotz vorliegender Genehmigung, auch zur Abwendung einer Anordnung der Wasserbehörden, das Sickerwasser dieser Deponie ab Januar 2017 zur Kreismülldeponie Guggenberg zur Mitbehandlung in der Deponiesickerwasserreinigungsanlage zu transportieren.

 

Wörth:

Die Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58 i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.

Die Werte des Anhanges 51 würden bei mehreren Parametern nicht eingehalten.

Der Landkreis beabsichtige daher trotz vorliegender Genehmigung, auch zur Abwendung einer Anordnung der Wasserbehörden, das Sickerwasser dieser Deponie ab Januar 2017 zur Kreismülldeponie Guggenberg zur Mitbehandlung in der Deponiesickerwasserreinigungsanlage zu transportieren.

 

Schippach:

Die Indirekteinleitung sei vom Landkreis 1998 auf der Grundlage des damaligen Bayer. Wassergesetzes beantragt worden. Die Indirekteinleitung sei gemäß § 58 i.V.m § 105 Abs. 1 Satz 1 WHG genehmigt.

Das Sickerwasser erfülle nach den heute vorliegenden Untersuchungen die geforderte CSB-Abbaurate nach Anhang 51 nicht. Wahrscheinlich sei dies auch auf steigende Konzentrationen nach der 2006 erfolgten Oberflächenabdichtung zurückzuführen.

Der Landkreis lasse derzeit weitere Untersuchungen durchführen. Mit den Ergebnissen sei bis Ende Mai 2016 zu rechnen. Bei dieser Deponie sei auch die enge technische Verflechtung mit der Sickerwasserentsorgung der früheren Betriebsdeponie der Mainsite und der Abwasserentsorgung des Grünabfallplatzes Erlenbach zu berücksichtigen.

 

Für die Altdeponien Sulzbach und Wörth müsse man bei den heutigen Sickerwassermengen und Konditionen ab 2016 mit Mehrkosten von 16.000 € (Stand 2015) rechnen. Es würden rechnerisch 46 Transporte im Jahr anfallen.

Kritisch sei die künftige Entsorgung des Sickerwassers der Deponie Schippach. Hier sei man auch in gewissem Umfang von den Entscheidungen der Mainsite abhängig, deren Deponie von dieser Überprüfung auch betroffen sei.

Aber dazu müsse man erst einmal die noch laufenden ergänzenden Untersuchungen abwarten und die Kommunale Abfallwirtschaft werde in der Juli-Sitzung mit der Gesamtproblematik wieder auf den Ausschuss zukommen.

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