Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Stellungnahme des Landkreises Miltenberg zum Bundesverkehrswegeplan

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.04.2016   WT/001/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Landrat Scherf gibt bekannt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 16. März 2016 den Referentenentwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) vorgelegt habe - mit einem Rekordvolumen von 264,5 Milliarden Euro. Der BVWP 2030 werde jetzt mit den Ländern und Verbänden abgestimmt. Erstmals erfolge eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Erstmals werde die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des BVWP eingebunden. Nach der Beteiligung an der Grundkonzeption und der Möglichkeit, Projekte vorzuschlagen, sei nun der Entwurf des neuen BVWP 2030 samt dem erstmals erstellten Umweltbericht öffentlich ausgelegt.

Für den Landkreis Miltenberg von Bedeutung seien:

-          der Ausbau der B469 als Reaktion auf die kontinuierlich steigende Zahl von Fahrzeugen

-          der Ausbau des Mains als Wasserstraße zur Anbindung des Hafens Aschaffenburg

-          die Ortsumfahrungen von Mömlingen und von Schneeberg (B426 hat ‚vordringlichen Bedarf‘; die B47 ist im sogenannten ‚weiteren Bedarf‘)

Nicht aufgenommen worden sei die Elektrifizierung der Hafenbahn Aschaffenburg, die Grundlage einer Elektrifizierung der Maintalbahn Richtung Miltenberg sei.

Ebenfalls problematisch sei die gleichwertige Aufnahme der Mottgersspange Süd als Alternative zum Ausbau der Bestandsstrecke Hanau – Aschaffenburg – Lohr mit der Gefahr des Verlusts des für den Landkreis wichtigen ICE-Halts in Aschaffenburg.

Der Entwurf des BVWP 2030 und der Umweltbericht würden beim BMVI online stehen und würden in allen Bundesländern öffentlich ausliegen. Informationen zur Auslegung vor Ort gebe der Flyer: www.bmvi.de/bvwp2030-flyer Stellungnahmen könnten vom 21. März bis zum 2. Mai 2016 online über folgendes Portal abgegeben werden:

www.bmvi.de/bvwp2030-stellungnahme

oder per Post an:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Referat G12

Invalidenstraße 44

D-10115 Berlin

Stichwort "BVWP 2030"

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen werde das BMVI eine überarbeitete Fassung des Bundesverkehrswegeplans vorlegen. Aufbauend auf dem danach folgenden Kabinettbeschluss überprüfe der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber ab der zweiten Jahreshälfte 2016 den Aus- und Neubaubedarf, also die Projektlisten und die Priorisierung des BVWP, und beschließe dann die sogenannten Ausbaugesetze. Damit ein Projekt realisiert werden könne, müsse außerdem Baurecht für das Projekt bestehen. Dazu werde auf der Einzelprojektebene jedes Verkehrsinfrastrukturprojekt des BVWP nachgelagerten Planungs- und Verwaltungsverfahren unterzogen (zum Beispiel Planfeststellungsverfahren). Erst in diesen einzelprojektbezogenen Verfahren könnten Festlegungen hinsichtlich des konkreten Trassenverlaufs bzw. der Linienführung getroffen werden. Daher seien im Planfeststellungsverfahren auch erneut Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene sowie die Umweltverbände vorgesehen. Bestehe für ein Projekt Baurecht, kann es umgesetzt werden, wenn ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden. Welche Projekte finanziert werden, entscheide der Deutsche Bundestag dann im Zuge der jährlichen Haushaltsaufstellung.

Landrat Scherf informiert über die am Freitag, 8. April, in Nürnberg stattgefundene Regionalkonferenz der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesminister Dobrindt. Hier wurde seitens des Landkreises Miltenberg gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg das hohe Interesse am Ausbau der Bestandsstrecke Hanau – Aschaffenburg – Lohr und an einer Elektrifizierung der Hafenbahn als Grundlage für eine Elektrifizierung der Maintalbahn Aschaffenburg – Miltenberg vorgebracht.

Hierzu werde seitens des Landratsamtes eine Stellungnahme verfasst und bis 2. Mai an den Bundesverkehrsminister gesandt werden. Ergänzend dazu werden die drei Gebietskörperschaften eine Stellungnahme erarbeiten, hierzu aber neben der Regionalkonferenz in Nürnberg die Regionalkonferenz der Abgeordneten Lindholz und Hoffmann am 18. April in Großostheim sowie das Gespräch am 22. April mit Staatssekretär Eck in Würzburg abwarten. Ergänzend dazu stehe Landrat Scherf in enger Abstimmung mit dem Bayernhafen, der IHK und dem Nahverkehrsbeauftragten.

Auf Nachfrage von Kreisrat Reinhard erklärt Landrat Scherf, dass es unproblematisch sei, eine gemeinsame Stellungnahme der drei Gebietskörperschaften nachzuschieben.

 

Ferner teilt Landrat Scherf folgende Erkenntnisse aus der Regionalkonferenz in Nürnberg dem Ausschuss mit:

·       Für die Maßnahmen im vordringlichen Bedarf gibt es eine summarische Realisierungszusage. Da nach Einschätzung des Bundesministers eine Vielzahl von Maßnahmen kein Planungsrecht erhalten wird, besteht auch für die Maßnahmen im weiteren Bedarf eine Realisierungsperspektive. Deshalb ergehe auch für die Projekte im weiteren Bedarf ein Planungsauftrag an die zuständigen Staatlichen Bauämter, wofür seitens der Bayerischen Staatsregierung auch die entsprechenden personellen Ressourcen zugesichert worden seien.

·       Bei den Stellungnahmen gehe es dem Bundesminister um qualitative Aussagen, die Grundlage für eine geänderte bzw. aktualisierte Bewertung sei. Nicht notwendig sei es, durch möglichst viele Zuschriften bzw. das Sammeln von Unterschriften ein Projekt zu unterstützen.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass Bundesminister Dobrindt bei dem Gespräch in Nürnberg die erneute Prüfung der Elektrifizierung der Hafenbahn angekündigt habe. Es sei für Kreisrat Reinhard überraschend gewesen, dass in dem Gutachten von sechs Güterzügen täglich ausgegangen worden sei. Mit dieser Zahl lasse sich die Wirtschaftlichkeit nicht darstellen. Er sei gespannt auf die neue Prüfung, der er allerdings optimistisch entgegensehe. Für ihn klar sei auch, dass die Elektrifizierung des Landkreises Miltenberg von der Entscheidung über die Elektrifizierung des Hafens abhänge.

 

Kreisrat Dr. Kaiser meint, dass man bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur das Teilstück berücksichtigen dürfe, sondern auch die Elektrifizierung der Maintalbahn integrieren müsse. Besonders im Hinblick auf die Bestrebungen des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Metropolregion FrankfurtRheinMain sollte man darauf drängen.

Kreisrat Dr. Kaiser ist in Bezug auf die Mottgersspange Süd nicht sehr optimistisch, da geteilte bayerische Interessen bestehen. Die IHK in Würzburg habe immer wieder in Fachzeitschriften darauf hingewiesen, dass die Mottgersspange Süd für den Würzburger Bahnhofsboden ganz wichtig sei. Allerdings habe auch die Bahn gewisse Interessen an der Mottgersspange Süd. Die Planungen der Bahn gingen dahingehend, dass die Mottgersspange Süd für den Personenverkehr ausgebaut werde und für den Güterverkehr werde die Strecke von Hanau nach Lohr ausgebaut. Dies wäre sehr schlimm, wenn hier nur die Güterzüge durchrollen würden, der Personenverkehr aber um die Region herumgeführt werde und man den ICE-Halt in Aschaffenburg verlieren würde.

 

Landrat Scherf erwidert, dass die Spange Süd alleine topographisch sehr schwierig und daher wirtschaftlich ein ganz waghalsiges Projekt sei. Er setze darauf, dass bei der DB Vernunft eingekehrt sei.

 

Kreisrat W. Zöller sieht die Spange Süd auch sehr problematisch. Der Bereich Fulda sei dahingehend sehr aktiv. Man müsse damit argumentieren, dass dadurch der ganze Bereich wirtschaftlich abgehängt werde. Vor allem sei der ICE-Halt in Aschaffenburg einer der wenigen ICE-Halte, die die letzte Zeit neu in Betrieb genommen worden seien, die wirtschaftlich seien. Wäre der ganze Untermain von der Vertaktung mit dem ICE abgeschlossen, wäre es das Schlimmste, was der Region passieren könne. Deshalb solle man sehr schnell versuchen, Verbündete zu suchen.

 

Landrat Scherf sagt zu, die inhaltlichen Gesichtspunkte in die Stellungnahme zu integrieren und diese dann den Kreisrätinnen und Kreisräten zur Verfügung zu stellen.

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