Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Stellungnahme des Landkreises Miltenberg zum Bundesverkehrswegeplan
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.04.2016 WT/001/2016 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Für den Landkreis
Miltenberg von Bedeutung seien:
-
der
Ausbau der B469 als Reaktion auf die kontinuierlich steigende Zahl von Fahrzeugen
-
der
Ausbau des Mains als Wasserstraße zur Anbindung des Hafens Aschaffenburg
-
die
Ortsumfahrungen von Mömlingen und von Schneeberg (B426 hat ‚vordringlichen
Bedarf‘; die B47 ist im sogenannten ‚weiteren Bedarf‘)
Nicht aufgenommen worden sei die Elektrifizierung der
Hafenbahn Aschaffenburg, die Grundlage einer Elektrifizierung der Maintalbahn
Richtung Miltenberg sei.
Ebenfalls
problematisch sei die gleichwertige Aufnahme der Mottgersspange Süd als Alternative
zum Ausbau der Bestandsstrecke Hanau – Aschaffenburg – Lohr mit der Gefahr des
Verlusts des für den Landkreis wichtigen ICE-Halts in Aschaffenburg.
Der Entwurf des BVWP 2030 und der
Umweltbericht würden beim BMVI
online stehen und würden in allen Bundesländern öffentlich ausliegen.
Informationen zur Auslegung vor
Ort gebe der Flyer: www.bmvi.de/bvwp2030-flyer Stellungnahmen
könnten vom 21. März bis zum 2. Mai 2016 online über folgendes Portal abgegeben werden:
www.bmvi.de/bvwp2030-stellungnahme
oder per Post an:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Stichwort "BVWP
2030"
Nach Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen werde das BMVI eine überarbeitete Fassung des
Bundesverkehrswegeplans vorlegen. Aufbauend auf dem danach folgenden
Kabinettbeschluss überprüfe der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber ab der zweiten
Jahreshälfte 2016 den Aus- und Neubaubedarf, also die Projektlisten und die
Priorisierung des BVWP, und beschließe dann die sogenannten Ausbaugesetze.
Damit ein Projekt realisiert werden könne, müsse außerdem Baurecht für das
Projekt bestehen. Dazu werde auf der Einzelprojektebene jedes
Verkehrsinfrastrukturprojekt des BVWP nachgelagerten Planungs- und
Verwaltungsverfahren unterzogen (zum Beispiel Planfeststellungsverfahren). Erst
in diesen einzelprojektbezogenen Verfahren könnten Festlegungen hinsichtlich
des konkreten Trassenverlaufs bzw. der Linienführung getroffen werden. Daher
seien im Planfeststellungsverfahren auch erneut Beteiligungsmöglichkeiten für
Betroffene sowie die Umweltverbände vorgesehen. Bestehe für ein Projekt
Baurecht, kann es umgesetzt werden, wenn ausreichend Finanzmittel
bereitgestellt werden. Welche Projekte finanziert werden, entscheide der
Deutsche Bundestag dann im Zuge der jährlichen Haushaltsaufstellung.
Landrat Scherf
informiert über die am Freitag, 8. April, in Nürnberg stattgefundene Regionalkonferenz
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesminister
Dobrindt. Hier wurde seitens des Landkreises Miltenberg gemeinsam mit dem
Landkreis Aschaffenburg das hohe Interesse am Ausbau der Bestandsstrecke Hanau
– Aschaffenburg – Lohr und an einer Elektrifizierung der Hafenbahn als
Grundlage für eine Elektrifizierung der Maintalbahn Aschaffenburg – Miltenberg
vorgebracht.
Hierzu werde seitens
des Landratsamtes eine Stellungnahme verfasst und bis 2. Mai an den Bundesverkehrsminister
gesandt werden. Ergänzend dazu werden die drei Gebietskörperschaften eine
Stellungnahme erarbeiten, hierzu aber neben der Regionalkonferenz in Nürnberg
die Regionalkonferenz der Abgeordneten Lindholz und Hoffmann am 18. April in
Großostheim sowie das Gespräch am 22. April mit Staatssekretär Eck in Würzburg
abwarten. Ergänzend dazu stehe Landrat Scherf in enger Abstimmung mit dem
Bayernhafen, der IHK und dem Nahverkehrsbeauftragten.
Auf Nachfrage von
Kreisrat Reinhard erklärt Landrat Scherf, dass es unproblematisch sei, eine
gemeinsame Stellungnahme der drei Gebietskörperschaften nachzuschieben.
Ferner teilt Landrat
Scherf folgende Erkenntnisse aus der Regionalkonferenz in Nürnberg dem
Ausschuss mit:
·
Für
die Maßnahmen im vordringlichen Bedarf gibt es eine summarische
Realisierungszusage. Da nach Einschätzung des Bundesministers eine Vielzahl von
Maßnahmen kein Planungsrecht erhalten wird, besteht auch für die Maßnahmen im
weiteren Bedarf eine Realisierungsperspektive. Deshalb ergehe auch für die
Projekte im weiteren Bedarf ein Planungsauftrag an die zuständigen Staatlichen
Bauämter, wofür seitens der Bayerischen Staatsregierung auch die entsprechenden
personellen Ressourcen zugesichert worden seien.
·
Bei
den Stellungnahmen gehe es dem Bundesminister um qualitative Aussagen, die
Grundlage für eine geänderte bzw. aktualisierte Bewertung sei. Nicht notwendig
sei es, durch möglichst viele Zuschriften bzw. das Sammeln von Unterschriften
ein Projekt zu unterstützen.
Kreisrat Reinhard
sagt, dass Bundesminister Dobrindt bei dem Gespräch in Nürnberg die erneute
Prüfung der Elektrifizierung der Hafenbahn angekündigt habe. Es sei für
Kreisrat Reinhard überraschend gewesen, dass in dem Gutachten von sechs
Güterzügen täglich ausgegangen worden sei. Mit dieser Zahl lasse sich die
Wirtschaftlichkeit nicht darstellen. Er sei gespannt auf die neue Prüfung, der
er allerdings optimistisch entgegensehe. Für ihn klar sei auch, dass die
Elektrifizierung des Landkreises Miltenberg von der Entscheidung über die
Elektrifizierung des Hafens abhänge.
Kreisrat Dr.
Kaiser meint, dass man bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur das
Teilstück berücksichtigen dürfe, sondern auch die Elektrifizierung der
Maintalbahn integrieren müsse. Besonders im Hinblick auf die Bestrebungen des
Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Metropolregion FrankfurtRheinMain
sollte man darauf drängen.
Kreisrat Dr.
Kaiser ist in Bezug auf die Mottgersspange Süd nicht sehr optimistisch, da
geteilte bayerische Interessen bestehen. Die IHK in Würzburg habe immer wieder
in Fachzeitschriften darauf hingewiesen, dass die Mottgersspange Süd für den
Würzburger Bahnhofsboden ganz wichtig sei. Allerdings habe auch die Bahn
gewisse Interessen an der Mottgersspange Süd. Die Planungen der Bahn gingen
dahingehend, dass die Mottgersspange Süd für den Personenverkehr ausgebaut
werde und für den Güterverkehr werde die Strecke von Hanau nach Lohr ausgebaut.
Dies wäre sehr schlimm, wenn hier nur die Güterzüge durchrollen würden, der Personenverkehr
aber um die Region herumgeführt werde und man den ICE-Halt in Aschaffenburg
verlieren würde.
Landrat Scherf
erwidert, dass die Spange Süd alleine topographisch sehr schwierig und daher
wirtschaftlich ein ganz waghalsiges Projekt sei. Er setze darauf, dass bei der
DB Vernunft eingekehrt sei.
Kreisrat W. Zöller
sieht die Spange Süd auch sehr problematisch. Der Bereich Fulda sei dahingehend
sehr aktiv. Man müsse damit argumentieren, dass dadurch der ganze Bereich
wirtschaftlich abgehängt werde. Vor allem sei der ICE-Halt in Aschaffenburg
einer der wenigen ICE-Halte, die die letzte Zeit neu in Betrieb genommen worden
seien, die wirtschaftlich seien. Wäre der ganze Untermain von der Vertaktung
mit dem ICE abgeschlossen, wäre es das Schlimmste, was der Region passieren
könne. Deshalb solle man sehr schnell versuchen, Verbündete zu suchen.
Landrat Scherf sagt zu, die inhaltlichen Gesichtspunkte in die Stellungnahme zu integrieren und diese dann den Kreisrätinnen und Kreisräten zur Verfügung zu stellen.