Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Förderung der Sachkosten der Migrationsberatung für den Landkreis Miltenberg ab 01.01.2016

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.04.2016   BKS/001/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

1.    Der Landkreis Miltenberg gewährt ab 01.01.2016 bis auf weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2020, eine Förderung der Sachkosten der Migrationsberatung für anerkannte Beratungsstellen.

 

2.    Die Förderung beträgt vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit des Landkreishaushaltes bis zu jährlich 2.500 € je 1,0 rechnerischer Vollzeitkraft (VZK) einer hierfür eingesetzten und anerkannten sozialpädagogischen oder vergleichbaren Fachkraft, sofern nach Abzug verfügbarer Fördermittel anderer Stellen sowie eines zehnprozentigen Eigenanteils des Trägers von den Personalvollkosten ungedeckte Sachkosten in mindestens dieser Höhe verbleiben.

 

Die Auszahlung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorlage einer Gesamtkostenabrechnung (Defizitnachweis), einer Tätigkeitsbeschreibung und des Nachweises der Förderung als anerkannte Migrationsberatungsstelle.


Herr Vill berichtet, dass in der Migrationsberatung Ausländer mit Aufenthaltstitel in sozialen Belangen beraten werden würden. Flüchtlinge würden also erst nach erfolgter Anerkennung darunterfallen; während des Asylverfahrens sei die Asylsozialberatung zuständig. Eine Förderung der Personalkosten erfolge vorbehaltlich entsprechender Bedarfssituation

 

a)    bei Migranten über 27 Jahren (= MBE) durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

 

b)    bei jungen Migranten unter 27 Jahren durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ).

 

Die Förderung betrage wie bei der Asylsozialberatung ca. 80 % der Personalkosten, so Herr Vill.

Sachkostenförderung erfolge nicht.

 

MBE erfolge seit 7 Jahren beim BRK-Kreisverband durch eine türkischstämmige sozialpädagogische Fachkraft mit 0,75 VZK. Die dortige MBE umfasse bedarfsorientierte Einzelfallberatung (z.B. Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache (Vermittlung in Kurse), im Beruf (Hilfe bei Bewerbungen und Stellensuche), Kontakte mit Bildungsträgern, Unterstützung bei Behördenkontakten, Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der Integrationskurse). Das Klientel beim BRK-Kreisverband setze sich zusammen aus etwa 50 % Hartz-IV-Empfängern, 10 % Sozialhilfeempfängern und 40 % Personen, die keine derartigen Leistungen beziehen würden.

 

Für Migranten unter 27 Jahren erfolge Beratung über den Jugendmigrationsdienst des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Aschaffenburg. Im Jahr 2015 seien 70 Beratungsstunden für 21 Jugendliche aus dem Landkreis Miltenberg erbracht worden. In ähnlichem Umfang beteilige sich auch das Diakonische Werk Aschaffenburg.

 

Durch die ansteigende Zahl der anerkannten Flüchtlinge steige auch der Bedarf nach Migrationsberatung. Das BRK werde deshalb voraussichtlich noch dieses Jahr den Personaleinsatz von 0,75 VZK auf 1,75 VZK aufstocken.

 

Der Kreiscaritasverband sehe sich mit einer zunehmenden Zahl von anerkannten Flüchtlingen konfrontiert, die bei der dortigen Asylsozialberatung vorsprechen und eigentlich zum BRK-Kreisverband nach Obernburg verwiesen werden müssten. In Abstimmung mit dem BRK erwäge auch Caritas, in die MBE einzusteigen, jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass der Freistaat Bayern in die Personalkostenförderung eintrete. Dies versuche gegenwärtig der Landescaritasverband Bayern zu erreichen.

 

Angesichts der Sachkostenförderung der Asylsozialberatung durch den Landkreis habe der BRK-Kreisverband beantragt, in vergleichbarer Weise auch die Migrationsberatung zu fördern.

Es bestehe eine gewisse Verpflichtung des Landkreises als Sozialleistungsträger, darauf hinzuwirken, dass auch Beratungsstellen hinreichend zur Verfügung stehen (§§ 14, 17 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch I).

 

Diese Verpflichtung werde jedoch bei der Migrationsberatung deutlich eingeschränkter gesehen als z.B. bei der Asylsozialberatung, bei der zu 100 % Klientel des Landratsamtes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreut werde und die hiesigen Mitarbeiter dadurch eine erhebliche Entlastung erfahren würden. Bei der MBE werde dagegen nur wenig reines Sozialamtsklientel beraten. Auch für die beratenen Kunden des Jobcenters sei der Landkreis nur zu einem Teil zuständig, zum anderen Teil wäre es die Agentur für Arbeit.

 

Während bei der Asylsozialberatung ein Sachkostenzuschuss von ca. 50 % (ausschließlich) der Sachkosten erfolge, werde vorgeschlagen, eine Förderung der vergleichbaren Sachkosten bei der MBE und der Jugendmigrationsberatung mit einem deutlich geringeren Anteil zu fördern, nämlich mit 2.500 € je Vollzeitkraft jährlich. Dies entspreche etwa einem Anteil an den Sachkosten von 25 %, also etwa der Hälfte wie bei der Asylsozialberatung.

 

Die Förderung solle unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Defizits mit zehnprozentigem Eigenanteil des Trägers gewährt werden. Sie solle auch nur für anerkannte Beratungsstellen und anerkannte Fachkräfte erfolgen, also für Stellen und Fachkräfte, die nach entsprechender Bedarfsprüfung eine Personalkostenförderung von den vorgenannten öffentlichen Stellen erhalten würden.

 

Die Umsetzung des Beschlussvorschlags würde nach aktuellem Stand eine Zahlung an den BRK-Kreisverband von jährlich 4.380 € und an den Paritätischen Wohlfahrtsverband Aschaffenburg von jährlich 110 € zur Folge haben.

 

Herr Vill verweist auf die beiliegende Tabelle.

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