Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Staatliche Berufsschule Obernburg: FAG-Antragstellung zur Langzeitsanierung; Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.02.2016   BAUV/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik trägt or, dass in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 07.12.2015 bereits über die aktuelle bauliche Situation der Staatl. Berufsschule Obernburg informiert und beschlossen wurde, einen Antrag auf Langzeitsanierung zu stellen und den UB 5 mit der Vorbereitung der Vergabe der freiberuflichen Leistungen zu beauftragen.

Auf dieser Basis liefert eine erste, sehr grobe Kostenschätzung ein Investitionsvolumen von ca. 15,3 Mio. € brutto, das innerhalb der nächsten 15 Jahre aufzubringen ist.

Um eine Finanzierung der Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken in den Jahren 2018ff zu ermöglichen, wurde zunächst eine Voranmeldung des Projektes abgegeben.

Mit Schreiben vom 18.01.2016  hat die Regierung von Unterfranken den Eingang der Voranfrage bestätigt und zusammenfassend Folgendes mitgeteilt:

·         Die Unterlagen für die Erstellung eines Raumprogramms wurden dem zuständigen Sachgebiet zur weiteren Sachbehandlung und Abstimmung mit dem Sachgebiet "Berufliche Schulen" zugeleitet. Hier geht es um die Genehmigung des Raumprogramms.

·         Nach Nr. 2.1 .3.1 FAZR ist die Durchführung von Generalsanierungen in aus baufachlicher Sicht angemessenen Bauabschnitten, innerhalb eines Zeitkorridors von bis zu 15 Jahren, förderfähig, wenn hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt wird und die jeweiligen Anschlussvorhaben spätestens drei Jahre nach Abschluss des vorangegangenen Bauabschnittes begonnen werden. Die Bauabschnitte müssen bei objektiver Betrachtung wegen ihres baulichen, technischen oder funktionellen sowie des zeitlichen Zusammenhangs eine Einheit bilden.

·         Der zu erreichende Schwellenwert von einem Viertel der Neubaukosten bezieht sich bei der Gesamtsanierung in mehreren Bauabschnitten auf die anteiligen Neubaukosten des jeweils durchzuführenden Bauabschnitts.

·         Die nach den vorgelegten Unterlagen vorgesehene Aufteilung des Gesamtsanierungsprojekts in drei Bauabschnitte verlangt aus förderrechtlicher Sicht, dass die Bauabschnitte bei objektiver Betrachtung, wegen ihres baulichen, technischen oder funktionellen sowie des zeitlichen Zusammenhangs, eine Einheit bilden müssen, wobei der zu erreichende Schwellenwert von einem Viertel der Neubaukosten, sich bei der Gesamtsanierung in mehreren Bauabschnitten, auf die anteiligen Neubaukosten des jeweils durchzuführenden Bauabschnitts bezieht.
Diese Bedingungen sieht die Regierung beim ersten Bauabschnitt "Sanierung der Kantine" erfüllt. Bei den benannten weiteren Bauabschnitten "Energetische Sanierung der Gebäudehülle" und "Brandschutzsanierung", besteht noch Erläuterungsbedarf, da aus Sicht der Regierung das gesamte Gebäude betroffen sein dürfte.

 

Die aufgezeigte Förderproblematik soll nach Erhalt des genehmigten Raumprogramms dann im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei der Regierung von Unterfranken eingehend erörtert werden.

 

Kreisrat Scholtka möchte wissen, ob es schon abzusehen sei, wie sich das Investitionsvolumen von ca. 15,3 Mio. Euro auf die 15 Jahre aufteile.

 

Herr Wosnik antwortet, dass es für den ersten Kostenbereich, die Kantine, eine genauere Kostenschätzung gebe, darüber hinaus gebe es bis jetzt nur eine grobe Kostenplanung.

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