Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Staatliche Berufsschule Obernburg: FAG-Antragstellung zur Langzeitsanierung; Sachstandsbericht
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.02.2016 BAUV/001/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Wosnik trägt or, dass in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 07.12.2015 bereits über die aktuelle bauliche Situation der Staatl. Berufsschule Obernburg informiert und beschlossen wurde, einen Antrag auf Langzeitsanierung zu stellen und den UB 5 mit der Vorbereitung der Vergabe der freiberuflichen Leistungen zu beauftragen.
Auf
dieser Basis liefert eine erste, sehr grobe Kostenschätzung ein
Investitionsvolumen von ca. 15,3 Mio. € brutto, das innerhalb der nächsten 15
Jahre aufzubringen ist.
Um eine
Finanzierung der Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken in den Jahren
2018ff zu ermöglichen, wurde zunächst eine Voranmeldung des Projektes
abgegeben.
Mit
Schreiben vom 18.01.2016 hat die
Regierung von Unterfranken den Eingang der Voranfrage bestätigt und
zusammenfassend Folgendes mitgeteilt:
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Die
Unterlagen für die Erstellung eines Raumprogramms wurden dem zuständigen
Sachgebiet zur weiteren Sachbehandlung und Abstimmung mit dem Sachgebiet
"Berufliche Schulen" zugeleitet. Hier geht es um die Genehmigung des
Raumprogramms.
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Nach
Nr. 2.1 .3.1 FAZR ist die Durchführung von Generalsanierungen in aus
baufachlicher Sicht angemessenen Bauabschnitten, innerhalb eines Zeitkorridors
von bis zu 15 Jahren, förderfähig, wenn hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept
vorgelegt wird und die jeweiligen Anschlussvorhaben spätestens drei Jahre nach
Abschluss des vorangegangenen Bauabschnittes begonnen werden. Die Bauabschnitte
müssen bei objektiver Betrachtung wegen ihres baulichen, technischen
oder funktionellen sowie des zeitlichen Zusammenhangs eine
Einheit bilden.
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Der zu
erreichende Schwellenwert von einem Viertel der Neubaukosten bezieht sich bei
der Gesamtsanierung in mehreren Bauabschnitten auf die anteiligen Neubaukosten
des jeweils durchzuführenden Bauabschnitts.
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Die
nach den vorgelegten Unterlagen vorgesehene Aufteilung des
Gesamtsanierungsprojekts in drei Bauabschnitte verlangt aus förderrechtlicher
Sicht, dass die Bauabschnitte bei objektiver Betrachtung, wegen ihres
baulichen, technischen oder funktionellen sowie des zeitlichen Zusammenhangs,
eine Einheit bilden müssen, wobei der zu erreichende Schwellenwert von einem
Viertel der Neubaukosten, sich bei der Gesamtsanierung in mehreren
Bauabschnitten, auf die anteiligen Neubaukosten des jeweils durchzuführenden
Bauabschnitts bezieht.
Diese Bedingungen sieht die Regierung beim ersten Bauabschnitt "Sanierung
der Kantine" erfüllt. Bei den benannten weiteren Bauabschnitten
"Energetische Sanierung der Gebäudehülle" und
"Brandschutzsanierung", besteht noch Erläuterungsbedarf, da aus Sicht
der Regierung das gesamte Gebäude betroffen sein dürfte.
Die aufgezeigte Förderproblematik soll nach Erhalt des genehmigten Raumprogramms dann im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei der Regierung von Unterfranken eingehend erörtert werden.
Kreisrat Scholtka möchte wissen, ob es schon abzusehen sei, wie sich das Investitionsvolumen von ca. 15,3 Mio. Euro auf die 15 Jahre aufteile.
Herr Wosnik antwortet, dass es für den ersten Kostenbereich, die Kantine, eine genauere Kostenschätzung gebe, darüber hinaus gebe es bis jetzt nur eine grobe Kostenplanung.