Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Öffentliche Ausschreibung der Müllabfuhr im Landkreis: Vorstellung des Pflichtenheftes zur Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes und als Grundlage für die Ausschreibung;
Empfehlungsbeschluss für den Kreistag: Beschluss zum Auftrag zur Prüfung der Einführung eines Identsystems vom 30.09.2014
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.03.2016 ENU/001/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses fassen den
einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den im
Pflichtenheft vorgelegten Änderungen und Fortschreibungen des
Abfallwirtschaftskonzeptes mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen 1, 2, 3
und 10 zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einleitung der europaweiten
Ausschreibung zu beauftragen, abgesehen von der offenen Frage des Einzelloses
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Flexibilisierung des Mindestrestmüllvolumens zu prüfen.
Landrat Scherf
berichtet: „Auf den ersten Blick geht es heute um eine Ausschreibung und
darüber beschließen wir auch – blicken wir tiefer, so nehmen wir wahr:
Es geht heute um
das hinter der Abfuhr stehende Abfallwirtschaftskonzept und dessen
Weiterentwicklung! Wir beschließen mit der Ausschreibung über die Weiterentwicklung unseres in der
Vergangenheit gemeinsam entwickelten und nun zur Weiterentwicklung anstehenden Abfallwirtschaftskonzeptes
Mit dem
Abfallwirtschaftskonzept verfolgt der Landkreis 3 Ziele:
- Reduzierung der
Restmüllmenge, indem wir die
- Wertstoffquote (inklusive Verbesserung der Qualität der Wertstoffe) steigern
sowie eine
- Verbesserung des
Services für unsere Bürger/innen
Grundlagen der oben
genannten Weiterentwicklung sind
- die Ergebnisse der Abfallanalysen aus dem Jahr 2012
- das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, jüngst
geändert am 20.11.2015 mit den Zielen wie Sie diese in der Sitzungsvorlage
finden, die da lauten:
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3.
Recycling
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung des Abfalls
Wir verfolgen folglich das Ziel:
Reduzierung des Restmülls und Steigerung der
Wertstoffquote:
Ich möchte Ihre
Aufmerksamkeit auf drei Fakten aus der Hausmüllanalyse aus dem Jahr 2012
lenken:
- Im Landkreis Miltenberg beträgt die durchschnittliche Restmüllmenge
aus Privathaushalten 108,8 kg/E/Jahr. Dies bedeutet eine Zunahme gegenüber der letzten Analyse 2003/04 um 13,5 kg.
(Gutachten, Seite 30)
- Das maximal verwertbare
Potenzial im Restabfall aus Haushalten des Landkreises Miltenberg
beläuft sich auf 56,7 kg/E/Jahr. Zweidrittel
davon sind organische Abfälle.
- Unsere Eigenkompostierer/innen produzieren im Schnitt mehr Restmüll
als die Biotonnen-Nutzer/innen. Bei den Eigenkompostierer/innen finden
sich mehr organische Abfälle im Restmüll. Verpackungen und sonstige
Wertstoffe liegen bei beiden Gruppen auf einem ähnlichen Niveau.
Wir dürfen diese elementaren Befunde nicht
ignorieren! Die Konsequenz aus diesen drei Befunden lautet auf Basis des
verbindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
- Wir müssen und wir können die Restmüllmenge reduzieren.
- Steigerung der Qualität der Wertstoffe
·
Die Steigerung der
Qualität der Wertstoffe betrifft vor allem das Papier, aber auch die Qualität
des Bioabfalls
o Beim Bioabfall müssen wir quantitativ und qualitativ eine bessere
Sortierung erreichen!
o Beim Papier haben die Beistände haben ein erhebliches Ausmaß angenommen
und nehmen ebenfalls beständig zu (auch „dank“ des zunehmenden Internethandels
gibt es immer mehr Verpackungsmaterial in den Privathaushalten). Die Beistände
auf der Straße erhöhen nicht nur den Aufwand bei der Abfuhr, sie vermindern
auch die Qualität des Wertstoffes in entscheidender Weise!
- Verbesserung des Services
Neben einer
effektiven Leistungserbringung war, ist und bleibt der Service für unsere
Bürgerinnen und Bürger ein Kernanliegen von Kreistag und Landkreisverwaltung.
Dies betrifft 3 Aspekte:
·
die Möglichkeit des
Sperrmüll – Fullservices
·
die Einrichtung einer
einheitlichen Servicestelle bei der kommunalen Abfallwirtschaft
·
die Verbesserung des
Beschwerdemanagements
Wir haben Ihnen
frühzeitig, noch im Lauf des Monats Januar, die Vorschläge der Kommunalen
Abfallwirtschaft zum Pflichtenheft für die bis Mitte April zu erfolgende
Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Ziel meinerseits war es, Ihnen in den
Fraktionen ausreichend Zeit zu geben, sich mit den Vorschlägen
auseinanderzusetzen. Dies ist in allen Fraktionen erfolgt, wofür ich Ihnen
ausdrücklich danken will!
Bevor ich nun an Herrn
Adams weitergebe, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Wir müssen zwar heute
zu einem Ergebnis im Hinblick auf die Ausschreibung kommen, aber damit ist das
Thema Abfallwirtschaftskonzept nicht beendet!
Um die 5 Ziele zu
erreichen:
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3.
Recycling
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung des Abfalls
müssen wir uns
dauerhaft und begleitend mit der Thematik auseinandersetzen und stets bereit
sein, neue Ideen zu entwickeln.
Einen großen
Konsens haben wir sicherlich: Das wichtigste Instrument ist das Bewusstsein
unserer Bürgerinnen und Bürger, weshalb wir auch stärker verdeutlichen müssen,
dass mit der Abfallgebühr nicht alleine die schwarze Tonne bezahlt wird,
sondern das gesamte Abfallkonzept im Landkreis Miltenberg inklusive
Wertstoffhöfe und Verwertung der Wertstoffe!
Nun aber zur
Präsentation zu den Vorschlägen der Kommunalen Abfallwirtschaft und
anschließend zu Ihren Stellungnahmen, Fragen und Änderungswünschen!“
Herr Adams
berichtet anhand beiliegender Präsentation zur Ausschreibung von Entsorgungsverträgen und den Konzeptionseckpunkten.
Ergebnis der anschließenden Diskussion sind nachfolgende Anträge auf
Änderung:
1. Kein Drei-Wochen-Rhythmus
Restmülltonne, sondern weiterhin 14-Tage-Turnus,
stattdessen Anreize für
„Müll-Sparer“ schaffen (Kommunale Abfallwirtschaft prüft das
Mindestbehältervolumen)
einstimmig beschlossen
2. keine flächendeckende Biotonne,
stattdessen Werbekampagne und
Öffentlichkeitsarbeit für Biotonne und Sortierung
einstimmig beschlossen
3. keine ½-jährliche Abbuchung,
sondern ¼-jährliche Abbuchung beibehalten
einstimmig beschlossen
4. Papierbeistände qualitativ
werten
Antrag zurückgezogen
5. Einzellos 1 in weitere
Einzellose aufsplitten oder Bietergemeinschaften
Die Verwaltung prüft die
Angelegenheit und informiert dazu noch einmal im Kreistag
Antrag zurückgestellt und
Entscheidung im Kreistag
6. Servicestelle beim
Dienstleister belassen
abgelehnt
7. Pflegetonne beibehalten
anstelle der Säcke
zurückgezogen, da es wegen
des 2-Wochen-Rhythmus hinfällig ist
8. Altschrott nicht über
Wertstoffhof, sondern kombiniert mit Sperrmüll auf Abruf
zurückgezogen
9. Flexibilisierung bei
Mindestrestmüllvolumen
Prüfung durch Verwaltung
10. keine Pflichteinführung der 240
l-Papiertonne, sondern intensive Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
einstimmig beschlossen
Der Ausschuss kommt überein, dass die Vermeidung des Abfalls nicht durch
restriktive Maßnahmen, sondern durch mehr Information, Aufklärung und Flexibilität
zu erreichen sei.