Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Öffentliche Ausschreibung der Müllabfuhr im Landkreis: Vorstellung des Pflichtenheftes zur Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes und als Grundlage für die Ausschreibung;
Empfehlungsbeschluss für den Kreistag: Beschluss zum Auftrag zur Prüfung der Einführung eines Identsystems vom 30.09.2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.03.2016   ENU/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den im Pflichtenheft vorgelegten Änderungen und Fortschreibungen des Abfallwirtschaftskonzeptes mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen 1, 2, 3 und 10 zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einleitung der europaweiten Ausschreibung zu beauftragen, abgesehen von der offenen Frage des Einzelloses 1.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Flexibilisierung des Mindestrestmüllvolumens zu prüfen.


Landrat Scherf berichtet: „Auf den ersten Blick geht es heute um eine Ausschreibung und darüber beschließen wir auch – blicken wir tiefer, so nehmen wir wahr:

Es geht heute um das hinter der Abfuhr stehende Abfallwirtschaftskonzept und dessen Weiterentwicklung! Wir beschließen mit der Ausschreibung über die Weiterentwicklung unseres in der Vergangenheit gemeinsam entwickelten und nun zur Weiterentwicklung anstehenden Abfallwirtschaftskonzeptes

 

Mit dem Abfallwirtschaftskonzept verfolgt der Landkreis 3 Ziele:

  • Reduzierung der Restmüllmenge, indem wir die
  • Wertstoffquote (inklusive Verbesserung der Qualität der Wertstoffe) steigern sowie eine
  • Verbesserung des Services für unsere Bürger/innen

 

Grundlagen der oben genannten Weiterentwicklung sind

  • die Ergebnisse der Abfallanalysen aus dem Jahr 2012
  • das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, jüngst geändert am 20.11.2015 mit den Zielen wie Sie diese in der Sitzungsvorlage finden, die da lauten:

1.    Vermeidung

2.    Vorbereitung zur Wiederverwendung

3.    Recycling

4.    sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

5.    Beseitigung des Abfalls

 

Wir verfolgen folglich das Ziel:

Reduzierung des Restmülls und Steigerung der Wertstoffquote:

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf drei Fakten aus der Hausmüllanalyse aus dem Jahr 2012 lenken:

  1. Im Landkreis Miltenberg beträgt die durchschnittliche Restmüllmenge aus Privathaushalten 108,8 kg/E/Jahr. Dies bedeutet eine Zunahme gegenüber der letzten Analyse 2003/04 um 13,5 kg. (Gutachten, Seite 30)
  2. Das maximal verwertbare Potenzial im Restabfall aus Haushalten des Landkreises Miltenberg beläuft sich auf 56,7 kg/E/Jahr. Zweidrittel davon sind organische Abfälle.
  3. Unsere Eigenkompostierer/innen produzieren im Schnitt mehr Restmüll als die Biotonnen-Nutzer/innen. Bei den Eigenkompostierer/innen finden sich mehr organische Abfälle im Restmüll. Verpackungen und sonstige Wertstoffe liegen bei beiden Gruppen auf einem ähnlichen Niveau.

 

Wir dürfen diese elementaren Befunde nicht ignorieren! Die Konsequenz aus diesen drei Befunden lautet auf Basis des verbindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

  1. Wir müssen und wir können die Restmüllmenge reduzieren.
  2. Steigerung der Qualität der Wertstoffe

·         Die Steigerung der Qualität der Wertstoffe betrifft vor allem das Papier, aber auch die Qualität des Bioabfalls

o   Beim Bioabfall müssen wir quantitativ und qualitativ eine bessere Sortierung erreichen!

o   Beim Papier haben die Beistände haben ein erhebliches Ausmaß angenommen und nehmen ebenfalls beständig zu (auch „dank“ des zunehmenden Internethandels gibt es immer mehr Verpackungsmaterial in den Privathaushalten). Die Beistände auf der Straße erhöhen nicht nur den Aufwand bei der Abfuhr, sie vermindern auch die Qualität des Wertstoffes in entscheidender Weise!

 

  1. Verbesserung des Services

Neben einer effektiven Leistungserbringung war, ist und bleibt der Service für unsere Bürgerinnen und Bürger ein Kernanliegen von Kreistag und Landkreisverwaltung. Dies betrifft 3 Aspekte:

·       die Möglichkeit des Sperrmüll – Fullservices

·       die Einrichtung einer einheitlichen Servicestelle bei der kommunalen Abfallwirtschaft

·       die Verbesserung des Beschwerdemanagements

 

Wir haben Ihnen frühzeitig, noch im Lauf des Monats Januar, die Vorschläge der Kommunalen Abfallwirtschaft zum Pflichtenheft für die bis Mitte April zu erfolgende Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Ziel meinerseits war es, Ihnen in den Fraktionen ausreichend Zeit zu geben, sich mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dies ist in allen Fraktionen erfolgt, wofür ich Ihnen ausdrücklich danken will!

 

Bevor ich nun an Herrn Adams weitergebe, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Wir müssen zwar heute zu einem Ergebnis im Hinblick auf die Ausschreibung kommen, aber damit ist das Thema Abfallwirtschaftskonzept nicht beendet!

 

Um die 5 Ziele zu erreichen:

1.    Vermeidung

2.    Vorbereitung zur Wiederverwendung

3.    Recycling

4.    sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

5.    Beseitigung des Abfalls

 

müssen wir uns dauerhaft und begleitend mit der Thematik auseinandersetzen und stets bereit sein, neue Ideen zu entwickeln.

 

Einen großen Konsens haben wir sicherlich: Das wichtigste Instrument ist das Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger, weshalb wir auch stärker verdeutlichen müssen, dass mit der Abfallgebühr nicht alleine die schwarze Tonne bezahlt wird, sondern das gesamte Abfallkonzept im Landkreis Miltenberg inklusive Wertstoffhöfe und Verwertung der Wertstoffe!

 

Nun aber zur Präsentation zu den Vorschlägen der Kommunalen Abfallwirtschaft und anschließend zu Ihren Stellungnahmen, Fragen und Änderungswünschen!“

 

Herr Adams berichtet anhand beiliegender Präsentation zur Ausschreibung von Entsorgungsverträgen und den Konzeptionseckpunkten.

 

Ergebnis der anschließenden Diskussion sind nachfolgende Anträge auf Änderung:

 

1.   Kein Drei-Wochen-Rhythmus Restmülltonne, sondern weiterhin 14-Tage-Turnus,

      stattdessen Anreize für „Müll-Sparer“ schaffen (Kommunale Abfallwirtschaft prüft das

      Mindestbehältervolumen)

      einstimmig beschlossen

 

2.   keine flächendeckende Biotonne,

      stattdessen Werbekampagne und Öffentlichkeitsarbeit für Biotonne und Sortierung

      einstimmig beschlossen

 

3.   keine ½-jährliche Abbuchung, sondern ¼-jährliche Abbuchung beibehalten

      einstimmig beschlossen

 

4.   Papierbeistände qualitativ werten

      Antrag zurückgezogen

 

5.   Einzellos 1 in weitere Einzellose aufsplitten oder Bietergemeinschaften

      Die Verwaltung prüft die Angelegenheit und informiert dazu noch einmal im Kreistag

      Antrag zurückgestellt und Entscheidung im Kreistag

 

6.   Servicestelle beim Dienstleister belassen

      abgelehnt

 

7.   Pflegetonne beibehalten anstelle der Säcke

      zurückgezogen, da es wegen des 2-Wochen-Rhythmus hinfällig ist

 

8.   Altschrott nicht über Wertstoffhof, sondern kombiniert mit Sperrmüll auf Abruf

      zurückgezogen

 

9.   Flexibilisierung bei Mindestrestmüllvolumen

      Prüfung durch Verwaltung

 

10. keine Pflichteinführung der 240 l-Papiertonne, sondern intensive Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit

      einstimmig beschlossen

 

Der Ausschuss kommt überein, dass die Vermeidung des Abfalls nicht durch restriktive Maßnahmen, sondern durch mehr Information, Aufklärung und Flexibilität zu erreichen sei.

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