Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD, Neue Mitte, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und ÖDP/BLU auf Beschluss einer Resolution zur Übernahme der Personalkosten im Bereich Asyl durch den Freistaat Bayern

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.02.2016   KT/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistags fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag beschließt die von den Fraktionen Freie Wähler, SPD, Neue Mitte, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und ÖDP/BLU beantragte Resolution an den Freistaat Bayern und an die Bundesrepublik Deutschland zwecks Übernahme aller anfallenden Personalkosten aus dem Aufgabenbereich Asyl.


Landrat Scherf trägt vor, dass aufgrund verschiedener Krisenherde in Osteuropa, im Nahen Osten und in Nordafrika seit Ende 2014 die Zahl der Flüchtenden, die Schutz in Europa suchen, deutlich angestiegen ist. Die Zahl der Asylbewerber/innen in Deutschland und Bayern hat 2015 alle Erwartungen übertroffen. Im vergangenen Jahr kamen fast 1,1 Millionen Asylbewerber/innen nach Deutschland. Der Großteil davon ist in Bayern angekommen. Rund 160.000 sind zunächst in Bayern verblieben, die übrigen wurden nach dem bundesweiten Verteilungsschlüssel auf andere Bundesländer verteilt. Im Jahr 2014 waren es noch 32.000 und im Jahr 2013 noch rund 17.000 Neuzugänge in Bayern. Damit übertrifft der tatsächliche Asylbewerberzugang im Jahr 2015 mit fast 1,1 Millionen Asylbewerber/innen auch das bisherige Rekordjahr 1992 mit formell 438.191 Asylanträgen deutlich.

 

Aufgrund dieser Entwicklungen musste das Landratsamt Miltenberg personell die Verwaltung vergrößern, um die zusätzlichen Arbeiten bewältigen zu können. Im Jahr 2014 waren 2,5 Beschäftigte für die Asylsachbearbeitung tätig. Im Jahre 2015 kamen zwölf weitere Stellen hinzu. Dies verursacht einen Kostenaufwand von 683.830 Euro.

Für das Jahr 2016 ist auch weiterhin mit einer großen Zuwanderung an Flüchtlingen und Asylbewerbern zu rechnen. Daher sind für diese weiteren Aufgaben ausreichend Personalkapazitäten bereitzustellen. Im Stellenplan 2016 wurden 14,5 weitere Stellen eingeplant. Diese Stellen werden jeweils bedarfsorientiert besetzt. Sollten alle geplanten Stellen tatsächlich besetzt sein, wären zum Jahresende insgesamt 29 Stellen für den Asylbereich vorhanden. Dies ergibt einen Personalaufwand von rund 1,4 Millionen Euro.

 

Diese Personalkosten sind vollständig vom Landkreis Miltenberg zu tragen. Die Fraktionen Freie Wähler, SPD, Neue Mitte, Bündnis90/Die Grünen, FDP und ÖDP/BLU haben mit Schreiben vom 11. Januar 2016 die beigefügte Resolution beantragt mit dem Ziel, diese Kosten vom Freistaat Bayern erstattet zu bekommen. Damit wird eine Initiative der vier kommunalen Spitzenverbände vom Dezember 2015 unterstützt.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2016 die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag bei einer Gegenstimme mehrheitlich empfohlen.

 

Kreisrat Rüth beantragt die Ergänzung „an die Bundesrepublik Deutschland“. Der Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetags, Herr Kreisrat Oettinger, habe im Bote vom Untermain betont, dass „für die jetzige Lage die Bundesrepublik die Verantwortung trage. Für einen wesentlichen Teil der Kosten müssten aber die Kreise und Kommunen aufkommen.“ Daraus schließt Kreisrat Rüth, dass der Bayerische Gemeindetag auch den Bund mit ins Boot nehmen wolle. Dr. Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, habe in der aktuellen Gemeindezeitung gesagt, 2016 sei bei allem die Bundesrepublik gefordert. Herr Dicks sage in der gleichen Zeitung, er erwarte eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes. Alle im Bereich der Kommunalen Spitzenverbände fordern also, dass der Bund beteiligt werde, so Kreisrat Rüth. Minister Söder habe auch gefordert, dass der Bund weitere 2 Mrd. Euro ausgeben solle wegen der hohen Zolleinnahmen, dann könnten weitere 500 Mio. Euro an die bayerischen Kommunen fließen. Kreisrat Rüth erwähnt, dass der Freistaat Bayern Asylkosten übernehme. In Bezug auf die Personalkosten sagt Kreisrat Rüth, dass es in den Landratsämtern allerdings auch staatliches und kommunales Personal gebe. Das staatliche Personal werde sowieso vom Freistaat Bayern bezahlt, das kommunale Personal werde im Rahmen eines FAG-Ausgleichs mit bezuschusst. Der FAG-Ausgleich sei einwohnerbezogen, und die Asylbewerber/innen seien Teil der Einwohnerzahl. Das führt automatisch bei der Berechnung zu steigenden Leistungen. Dies gelte auch für Asylbewerber, die noch nicht anerkannt seien. Der Freistaat Bayern zahle auch pro 55 dezentral untergebrachten Asylbewerber/in einen sogenannten „Kümmerer“, das seien 48.000 Euro im Jahr, weiterhin trage der Freistaat Bayern die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, das seien 630 Mio. Euro im Jahr. Es sei unstrittig, dass der Freistaat Bayern viele Anstrengungen unternehme, deshalb beantrage er die Ergänzung „an die Bundesrepublik Deutschland“.

 

Landrat Scherf bedankt sich für den Ergänzungsantrag und die Ausführung. Es sei in diesem Gremium sicher unstrittig, dass der Freistaat Bayern, gerade im Bereich der Sachleistungen, viel leistet. Er sehe es unproblematisch, grundsätzlich den Appell an den Freistaat Bayern und an die Bundesrepublik Deutschland zu richten.

 

Kreisrat Dr. Kaiser ist einverstanden mit dem Ergänzungsantrag und weist darauf hin, dass der Bund für den Landkreis Miltenberg nicht der direkte Ansprechpartner sein kann, weil aufgrund der Verfassungslage der Bund keine Finanzmittel direkt an die Kommunen geben dürfe. Dies gehe immer über die Staatsregierung.

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