Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Planfeststellungsverfahren für die Staatsstraße St 2309, Bau einer Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau Mainbrücke südlich Kleinwallstadt - Anhörung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 14.12.2015 KA/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Pache berichtet, dass das Landratsamt Miltenberg und Landkreis von
der Regierung von Unterfranken Ende August 2015 im Rahmen des
Anhörungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme zum
Planfeststellungsverfahren „Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau Mainbrücke
südlich Kleinwallstadt“ gebeten wurden.
1. Stellungnahme Landratsamt vom 29.10.2015
Intern
beteiligt wurden die Sachgebiete Bauamt, Immissionsschutz,
Wasserrecht und Bodenschutz, Straßenverkehrsbehörde und Naturschutz, Jagd und
Fischerei
Von diesen wurde wie folgt Stellung genommen:
Bauamt und Straßenverkehrsbehörde stimmen ohne Bedenken zu.
Immissionsschutz:
Der Verkehrslärm wird vom Sachgebiet 50 der Regierung
von Unterfranken beurteilt.
Aus
Sicht des SG Immissionsschutzes beim LRA bestehen in Bezug auf Verkehrslärm und
die Luftschadstoffe keine Bedenken
Wasserrecht und Bodenschutz.
Durch die Maßnahme werden bereichsweise der
60-m-Bereich sowie das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Mains
(Gewässer 1.Ordnung) berührt. Hierfür sind Ausnahmegenehmigungen nach Art. 20
BayWG (60 m – Bereich) bzw. § 78 Abs.3 WHG (Überschwemmungsgebiet)
erforderlich. Ob die fachlichen Voraussetzungen für die erforderliche
Genehmigungserteilung vorliegen, ist vom WWA zu prüfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen
kann auch aus wasserrechtlicher Sicht zugestimmt werden. Die wasserrechtlichen
Genehmigungen werden durch das Planfeststellungsverfahren ersetzt.
Bei der Anlage der Ausgleichsflächen in
Trinkwasserschutzgebieten (Zone II Markt Kleinwallstadt, Zone III Markt
Elsenfeld, Zone II und III Gemeinde Hausen) sind die Vorgaben der jeweiligen
Schutzgebietsverordnung zu berücksichtigen.
Zu Straßenentwässerung und Bauwasserhaltung hat das WWA in seiner
Stellungnahme um Ergänzung der Planung gebeten.
Naturschutz, Jagd und Fischerei:
Die Baumaßnahme liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark
Bayerischer Odenwald“ und in einem nach § 30 Abs.2 BNatSchG gesetzlich
geschützten Biotop (Röhricht).
Die Erteilung der hierfür erforderlichen Befreiungen nach § 67 BNatSchG
kann in Aussicht gestellt werden, da die Gründe des öffentlichen Wohls für das
Vorhaben die Belange des Naturschutzes überwiegen.
Mit den Ausgleichs-, Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen besteht
grundsätzlich Einverständnis.
Teilweise ist die Ausgleichsflächenberechnung zu überarbeiten und die
erforderlichen Maßnahmen sind genauer zu beschreiben bzw. zu ergänzen
Da in den Baggerseen südlich der Brücke Hinweise auf das Vorkommen des
Bibers bestehen (Fraßspuren), ist die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
dahingehend zu ergänzen, dass eine Betroffenheit des Bibers durch das Vorhaben
abzuprüfen ist.
Die Regierung wurde darauf hingewiesen, dass durch den Brückenbau und
die Ortsumgehung in das Betriebsgelände der beiden genehmigten Kiesgruben der
Fa. Dotterweich eingegriffen wird und dies bei den Planungen entsprechend zu
berücksichtigen ist.
2. Stellungnahme Landkreis vom 29.10.2015
Unter
Beachtung der in der Stellungnahme des Landratsamtes aufgeführten Hinweise
bestehen keine Bedenken gegen den geplanten Bau der Ortsumfahrung und den
Neubau der Mainbrücke.
Der Landkreis weist noch daraufhin, dass das Vorhaben die Kreisstraße MIL 38 planerisch tangiert und sich dadurch auf das bestehende Radwegenetz auswirkt. Es wurde gebeten, dass neben den Straßenbaurichtlinien auch die Belange des Landkreises, insbesondere was die Radwegenutzung angeht, mit in der Planung berücksichtigt werden.