Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Planfeststellungsverfahren für die Staatsstraße St 2309, Bau einer Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau Mainbrücke südlich Kleinwallstadt - Anhörung

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Sitzung:14.12.2015   KA/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Pache berichtet, dass das Landratsamt Miltenberg und Landkreis von der Regierung von Unterfranken Ende August 2015 im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau Mainbrücke südlich Kleinwallstadt“ gebeten wurden.

 

1. Stellungnahme Landratsamt vom 29.10.2015

Intern beteiligt wurden die Sachgebiete Bauamt, Immissionsschutz, Wasserrecht und Bodenschutz, Straßenverkehrsbehörde und Naturschutz, Jagd und Fischerei

Von diesen wurde wie folgt Stellung genommen:

 

Bauamt und Straßenverkehrsbehörde stimmen ohne Bedenken zu.

 

Immissionsschutz:

 

Der Verkehrslärm wird vom Sachgebiet 50 der Regierung von Unterfranken beurteilt.

Aus Sicht des SG Immissionsschutzes beim LRA bestehen in Bezug auf Verkehrslärm und die Luftschadstoffe keine Bedenken

 

Wasserrecht und Bodenschutz.

 

Durch die Maßnahme werden bereichsweise der 60-m-Bereich sowie das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Mains (Gewässer 1.Ordnung) berührt. Hierfür sind Ausnahmegenehmigungen nach Art. 20 BayWG (60 m – Bereich) bzw. § 78 Abs.3 WHG (Überschwemmungsgebiet) erforderlich. Ob die fachlichen Voraussetzungen für die erforderliche Genehmigungserteilung vorliegen, ist vom WWA zu prüfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch aus wasserrechtlicher Sicht zugestimmt werden. Die wasserrechtlichen Genehmigungen werden durch das Planfeststellungsverfahren ersetzt.

Bei der Anlage der Ausgleichsflächen in Trinkwasserschutzgebieten (Zone II Markt Kleinwallstadt, Zone III Markt Elsenfeld, Zone II und III Gemeinde Hausen) sind die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu berücksichtigen.

Zu Straßenentwässerung und Bauwasserhaltung hat das WWA in seiner Stellungnahme um Ergänzung der Planung gebeten.

 

Naturschutz, Jagd und Fischerei:

 

Die Baumaßnahme liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Bayerischer Odenwald“ und in einem nach § 30 Abs.2 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotop (Röhricht).

Die Erteilung der hierfür erforderlichen Befreiungen nach § 67 BNatSchG kann in Aussicht gestellt werden, da die Gründe des öffentlichen Wohls für das Vorhaben die Belange des Naturschutzes überwiegen.

Mit den Ausgleichs-, Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen besteht grundsätzlich Einverständnis.

Teilweise ist die Ausgleichsflächenberechnung zu überarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen sind genauer zu beschreiben bzw. zu ergänzen

 

Da in den Baggerseen südlich der Brücke Hinweise auf das Vorkommen des Bibers bestehen (Fraßspuren), ist die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung dahingehend zu ergänzen, dass eine Betroffenheit des Bibers durch das Vorhaben abzuprüfen ist.

 

Die Regierung wurde darauf hingewiesen, dass durch den Brückenbau und die Ortsumgehung in das Betriebsgelände der beiden genehmigten Kiesgruben der Fa. Dotterweich eingegriffen wird und dies bei den Planungen entsprechend zu berücksichtigen ist.

 

 

2. Stellungnahme Landkreis vom 29.10.2015

 

Unter Beachtung der in der Stellungnahme des Landratsamtes aufgeführten Hinweise bestehen keine Bedenken gegen den geplanten Bau der Ortsumfahrung und den Neubau der Mainbrücke.

Der Landkreis weist noch daraufhin, dass das Vorhaben die Kreisstraße MIL 38 planerisch tangiert  und sich dadurch auf das bestehende Radwegenetz auswirkt. Es wurde gebeten, dass neben den Straßenbaurichtlinien auch die Belange des Landkreises, insbesondere was die Radwegenutzung angeht, mit in der Planung berücksichtigt werden.

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