Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Fortschreibung des Nahverkehrsplans; Zwischenbericht und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.12.2015   KA/006/2015 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreisausschuss beschließt den vorliegenden Zwischenbericht zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Region Bayerischer Untermain, Stand 1.12.2015 mit der Bitte um Prüfung der folgenden vier Punkte:

-       der Realisierung des Zeitfaktors 1,5 statt 2,

-       Anhörung von Verbänden wie VCP, ADFC, BN; LBV, IHK und HWK

-       Einrichtung eines Fahrgastbeirates

-       Förderung der Umsetzung der Barrierefreiheit

 


Herr Betz berichtet, dass sich der Sachstand des aktuellen Zwischenberichts aus Anlage 1 ergebe und fasst diesen wie folgt zusammen.

 

Der erste Teil des Nahverkehrsplans beinhaltet zunächst eine Zusammenstellung der Rechts- und Planungsgrundlagen für die Gestaltung des allgemeinen Nahverkehrs auf der Straße (ÖPNV).

Neben den Regelungen der EU-Verordnung EU 1370/2007 ist hier das neu aufgestellte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu nennen.

Zu beachten sind auch die Ziele der Raum- und Landesplanung sowie weitere Fachplanungen, das Integrierte Energie- und Klimakonzept (IEKK), die Stationsoffensive Bayern des Freistaates sowie die Nahverkehrspläne der Nachbarkreise.

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist in Bayern Staatsaufgabe, dessen Planungen jedoch das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs bilden.

Ausgewertet wurden aktuelle Strukturdaten der Region Bayerischer Untermain, des Landkreises sowie der Gemeinden. Daten zur zentralörtlichen Gliederung, Siedlungsstruktur, Einwohner und Beschäftigte, Pendler, Schulstandorte sowie auch zum Tourismus wurden zusammengestellt.

Die dem ÖPNV dienende Infrastruktur an den Bahnhöfen, den Haltestellen und den Umsteigepunkten, die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge wurden bewertet.

Das vorhandene Verkehrsangebot auf den Buslinien, ihre Erschließungswirkung, Bedienungshäufigkeiten sowie Fahrzeiten wurden erfasst.

Als Entwicklungsziele wurden eine Steigerung des ÖV-Anteils und anspruchsvollere Standards für die Erschließungsqualität, Bedienungsqualität und Verbindungsqualität gesetzt, die zu betrachtenden täglichen Betriebszeiten wurden erweitert.

Im Vergleich der erfassten Ist-Daten des heutigen ÖPNV-Angebotes mit den gesetzten Standards wurde eine Zustandsbewertung und Mängelanalyse des heutigen Nahverkehrs erstellt.

Zwar ergaben sich durch die erhöhten Standards nahezu auf allen Linien Defizite bei den erforderlichen Fahrten, diese konzentrieren sich jedoch überwiegend auf  Tagesrandbereiche und das Wochenende. Durch das formulierte Ziel, mehr Berufspendler für den ÖV gewinnen zu wollen, ergibt sich jedoch auch ein verdichteter Standard (30-Min.-Takt) und somit Bedarf für Zusatzleistungen in den Hauptverkehrszeiten. Eine der wesentlichsten Ansatzpunkte stellt die Verbesserung der Reisezeiten im Vergleich zum Pkw dar.

 

Der Zwischenbericht wurde in der ARGE ÖPNV mit einer Gegenstimme als Empfehlungsbeschluss an die Gremien der Stadt Aschaffenburg, der Stadt Alzenau und der beiden Landkreise zur Bestätigung empfohlen (siehe Protokoll der ARGE ÖPNV in der Region Bayerischer Untermain, 33. Sitzung am 26.11.2015, Anlage 2).

 

Frau Münzel bittet darum, dass auch die Stadt Aschaffenburg Anträge termingerecht schriftlich abgibt.

 

Auf die Anregung von Herrn Weber, dass die Fahrpläne auch für Flüchtlinge besser verständlich gemacht werden sollten, erwidert Herr Betz, dass dies schwer umzusetzen sei, da es viele verschiedene Regelungen z. B. während der Schulferien, Wochenenden oder Feiertage gäbe, die man auf Fahrplänen aufführen müsse.

 

Herr Fieger erfragt den aktuellen Stand des Verfahrens und die endgültige Verabschiedung des Nahverkehrsplans.

 

Herr Betz antwortet, dass der erste Entwurf für eine Zielkonzeption und das Maßnahmenprogramm durch den Gutachter von Plan Mobil im Februar 2016 in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe der Fraktionen in der ARGE ÖPNV vorgelegt wird.

Das angestrebte Ziel ist, den Nahverkehrsplan noch vor der Sommerpause endgültig zu verabschieden.

Der jetzt aufgestellte Nahverkehrsplan wird ca. bis 2022, 2023 oder 2024 gelten.

 

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