Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes für den Planbereich „Birkenbüschlein / VIP III“ in Walldürn i.d.F. vom September 2015 durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.12.2015   KA/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Pache trägt vor.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Hardheim-Walldürn hat am 03.12.2009 beschlossen, den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan sowie den Landschaftsplan vom 28.03.2001 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Birkenbüschlein / VIP III“ zu ändern. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ist der Planbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und soll zukünftig als Industriegebiet ausgewiesen werden. Der künftige Planbereich „Birkenbüschlein / VIP III“ schließt nordöstlich an das bestehende Plangebiet „Katzenwiesen / VIP II“ an und grenzt im Nordwesten an die Industriegebiete „Rotbild/Höpfinger Pfad (VIP I) des GVV Hardheim-Walldürn sowie „Dreisteinheumatte“ der Stadt Walldürn.

 

Anlass der Planänderung ist die städtebauliche Weiterentwicklung im Bereich des Verbandsindustrieparks „VIP“. Die ZG Raiffeisen eG aus Karlsruhe plant den Bau ihrer neuen Niederlassung - Agrar- und Technik-Zentrum – in Walldürn. Mit der Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes für das geplante Industriegebiet „Birkenbüschlein / VIP III“ geschaffen werden.

 

Der Planbereich ist bereits im Regionalplan Rhein-Neckar als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik ausgewiesen. Somit ist auf regionalplanerischer Ebene deutlich erkennbar, dass der VIP zu einem wichtigen Faktor bei der Entwicklung von Industrie und Dienstleistung im ländlichen Raum der Rhein-Neckar Region zählt.

 

Stellungnahme:

Die beiden bestehenden Industriegebiete „VIP I“ „Rotbild/Höpfinger Pfad“ und „VIP II“ „Katzenwiesen“ sollen um den Planbereich „VIP III“ „Birkenbüschlein“ erweitert werden. Direkt im Südwesten des Planbereichs grenzt das geplante Gewerbegebiet „Ziegelhütte“ der Stadt Walldürn an. Der Planbereich soll als Industriegebiet ausgewiesen werden.

 

Die Entfernung zwischen dem Industriegebiet und dem nächstgelegenen Einwirkungsort auf bayerischer Gemarkung, Windischbuchen, beträgt mehr als 4 km. Flächenübergreifende Umwelteinwirkungen, die der gewerblichen Nutzung innerhalb des geplanten Industriegebietes zuzurechnen wären, sind in Anbetracht der großen gegenseitigen Entfernung von Wohnnutzung und dem Gewerbe nicht zu erwarten.

 

Zusammenfassende Würdigung

Das Landratsamt Miltenberg hat keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn.

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