Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes für den Planbereich „Birkenbüschlein / VIP III“ in Walldürn i.d.F. vom September 2015 durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.12.2015 KA/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Pache trägt vor.
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV)
Hardheim-Walldürn hat am 03.12.2009 beschlossen, den rechtsverbindlichen
Flächennutzungsplan sowie den Landschaftsplan vom 28.03.2001 im
Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Birkenbüschlein /
VIP III“ zu ändern. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ist der
Planbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und soll zukünftig
als Industriegebiet ausgewiesen werden. Der künftige Planbereich
„Birkenbüschlein / VIP III“ schließt nordöstlich an das bestehende Plangebiet
„Katzenwiesen / VIP II“ an und grenzt im Nordwesten an die Industriegebiete
„Rotbild/Höpfinger Pfad (VIP I) des GVV Hardheim-Walldürn sowie
„Dreisteinheumatte“ der Stadt Walldürn.
Anlass der Planänderung ist die städtebauliche Weiterentwicklung im
Bereich des Verbandsindustrieparks „VIP“. Die ZG Raiffeisen eG aus Karlsruhe
plant den Bau ihrer neuen Niederlassung - Agrar- und Technik-Zentrum – in
Walldürn. Mit der Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung sollen die
baurechtlichen Grundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes für das
geplante Industriegebiet „Birkenbüschlein / VIP III“ geschaffen werden.
Der Planbereich ist bereits im Regionalplan Rhein-Neckar als
Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik ausgewiesen.
Somit ist auf regionalplanerischer Ebene deutlich erkennbar, dass der VIP zu
einem wichtigen Faktor bei der Entwicklung von Industrie und Dienstleistung im
ländlichen Raum der Rhein-Neckar Region zählt.
Stellungnahme:
Die beiden bestehenden Industriegebiete „VIP I“ „Rotbild/Höpfinger
Pfad“ und „VIP II“ „Katzenwiesen“ sollen um den Planbereich „VIP III“
„Birkenbüschlein“ erweitert werden. Direkt im Südwesten des Planbereichs grenzt
das geplante Gewerbegebiet „Ziegelhütte“ der Stadt Walldürn an. Der Planbereich
soll als Industriegebiet ausgewiesen werden.
Die Entfernung zwischen dem Industriegebiet und dem nächstgelegenen
Einwirkungsort auf bayerischer Gemarkung, Windischbuchen, beträgt mehr als 4
km. Flächenübergreifende Umwelteinwirkungen, die der gewerblichen Nutzung
innerhalb des geplanten Industriegebietes zuzurechnen wären, sind in Anbetracht
der großen gegenseitigen Entfernung von Wohnnutzung und dem Gewerbe nicht zu
erwarten.
Zusammenfassende
Würdigung
Das Landratsamt Miltenberg hat keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn.