Tagesordnungspunkt
TOP Ö 17: Ausscheiden von Herrn Kreisrat Thomas Gareus aus dem Kreistag; Feststellung des Listennachfolgers und Anwendung des verkürzten Verfahrens; ggfs. Vereidigung von Herrn Karlheinz Paulus
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2015 KT/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Kreistag stellt die Niederlegung des
Amts durch Herrn Kreisrat Thomas Gareus fest. Herr Thomas Gareus ist damit aus
dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten als Kreisrat
entbunden.
Des Weiteren wird festgestellt, dass Herr
Karlheinz Paulus Listennachfolger von Herrn Thomas Gareus ist.
Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.
Herr Feil berichtet, dass Herr Kreisrat
Thomas Gareus mit E-Mail vom
25.November 2015 an Herrn Landrat Scherf mitgeteilt habe, dass er seine Ämter
niederlege.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetz kann eine gewählte Person das Amt ohne Angabe und ohne
Vorliegen von wichtigen Gründen niederlegen. Der Kreistag stellt in einem
solchen Fall die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das
Nachrücken des Listennachfolgers.
Nachfolger von Herrn Kreisrat Thomas Gareus
auf der Bewerberliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist Herr
Karlheinz Paulus.
Das verkürzte Listennachfolgeverfahren
ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung und erfolgt auf Wunsch der
SPD-Kreistagsfraktion. Herr Paulus ist mit formlosen Schreiben gebeten worden,
an der heutigen Sitzung zunächst als Gast auf der Galerie anwesend zu sein.
Weiter wurde Herrn Paulus mitgeteilt, dass er nach entsprechender
Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von
einer Woche schriftlich seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur
Eidesleistung oder Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.
Sofern der Kreistag dem obigen
Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Paulus anwesend ist, kann er
im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die
Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das
Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen.
Nach der Beschlussfassung bittet Landrat
Scherf Herrn Paulus zur Vereidigung nach vorne.
Herr Paulus erklärt schriftlich die Annahme
der Wahl zum Kreisrat.
Landrat Scherf vereidigt Herrn Paulus:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Fassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre,
den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.