Tagesordnungspunkt

TOP Ö 17: Ausscheiden von Herrn Kreisrat Thomas Gareus aus dem Kreistag; Feststellung des Listennachfolgers und Anwendung des verkürzten Verfahrens; ggfs. Vereidigung von Herrn Karlheinz Paulus

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.12.2015   KT/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

 

Der Kreistag stellt die Niederlegung des Amts durch Herrn Kreisrat Thomas Gareus fest. Herr Thomas Gareus ist damit aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten als Kreisrat entbunden.

 

Des Weiteren wird festgestellt, dass Herr Karlheinz Paulus Listennachfolger von Herrn Thomas Gareus ist.

 

Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.


Herr Feil berichtet, dass Herr Kreisrat Thomas Gareus mit E-Mail vom 25.November 2015 an Herrn Landrat Scherf mitgeteilt habe, dass er seine Ämter niederlege.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz kann eine gewählte Person das Amt ohne Angabe und ohne Vorliegen von wichtigen Gründen niederlegen. Der Kreistag stellt in einem solchen Fall die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

 

Nachfolger von Herrn Kreisrat Thomas Gareus auf der Bewerberliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist Herr Karlheinz Paulus.

 

Das verkürzte Listennachfolgeverfahren ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung und erfolgt auf Wunsch der SPD-Kreistagsfraktion. Herr Paulus ist mit formlosen Schreiben gebeten worden, an der heutigen Sitzung zunächst als Gast auf der Galerie anwesend zu sein. Weiter wurde Herrn Paulus mitgeteilt, dass er nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.

 

Sofern der Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Paulus anwesend ist, kann er im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen.

 

Nach der Beschlussfassung bittet Landrat Scherf Herrn Paulus zur Vereidigung nach vorne.

 

Herr Paulus erklärt schriftlich die Annahme der Wahl zum Kreisrat.

 

Landrat Scherf vereidigt Herrn Paulus:

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Fassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

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