Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Resolution zum Entwurf eines Wertstoffgesetzes: Beschlussfassung

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Sitzung:17.12.2015   KT/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistages fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag beschließt die Verabschiedung der Resolution der bayerischen Landkreise zum Arbeitsentwurf des neuen Wertstoffgesetzes vom Oktober 2015.

 

Gleichzeitig wird die Landkreisverwaltung aufgefordert, alle möglichen Maßnahmen direkt oder über die Verbände zu ergreifen, um ein Inkrafttreten des Wertstoffgesetzes in dieser kommunalunfreundlichen Ausgestaltung, bei der die Abfallvermeidung nur eine untergeordnete Rolle spielt, zu verhindern.


Herr Röcklein trägt vor, dass man bereits seit zwei Legislaturperioden in Berlin von einem neuen Wertstoffgesetz spreche, Stichwort „Orangene Tonne“. Dies solle nicht nur die bisherige Verpackungsverordnung ersetzen, sondern auch stoffgleiche Nichtverpackungen oder verpackungsfremde Wertstoffe einbeziehen und für diese die Produktverantwortung neu schaffen.

 

Prinzipiell sei zu begrüßen, dass beabsichtigt ist, die nie funktionierende Verpackungsverordnung zu ersetzen. Das haben bisher sieben Änderungsverordnungen nicht geschafft.

 

Aber was jetzt im Raum stehe, sei ein schlechter Abklatsch dieser Verpackungsverordnung, der auf die „kleinen“ stoffgleichen Nichtverpackungen ausgedehnt werde und in großem Umfang in die Befugnisse und Aufgaben der kommunalen Entsorger eingreife.

 

 

  • Verpackungspapieranteil:

Entgegen geltendem Recht und jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der kommunalen Seite der Verpackungspapieranteil entzogen. Da dieser aber weiterhin gemeinsam mit dem kommunalen Altpapier mit der Papiertonne eingesammelt werden soll, werden die Kommunen verpflichtet, ihre Papiertonnen zur Verfügung zu stellen. Über die Einsammlung des Verpackungspapieranteiles mit den kommunalen Papiertonnen dürfen die dualen Systeme eigene Einsammelverträge abschließen.

 

  • Altmetalle:

Obwohl die Altmetallerfassung bestens funktioniert und auch kleinere Metallteile über die Aschen der Verbrennungsanlage bestens zurückgewonnen werden, sollen tonnengängige Metallteile künftig in die Wertstofftonne.

 

  • Größenbeschränkung:

Die Wertstofftonne soll nur tonnengängige Stoffe aufnehmen. Größere Verpackungsteile (z.B. Styropor) und auch größere stoffgleiche Nichtverpackungen (Kunststoffbadewanne, Bobbycar) fallen nicht unter die einschlägigen Stoffbegriffe des Wertstoffgesetzes.

 

  • Schadstoffbelastete Teile

Diese dürfen nicht an diesem künftigen System teilnehmen. Dafür wird es keine Produktverantwortung und kein Erfassungssystem geben.

 

Die Landkreise und Städte haben künftig keine Mitsprachemöglichkeit mehr über die Art und Weise der Wertstofferfassung. Darüber entscheiden allein die dualen Systeme und natürlich die Kosten. Sogar bestehende Systeme und Verträge erhalten nur eine Übergangsfrist.

 

Die Landkreise werden im Bereich der werthaltigen Abfälle ausgeschlossen und entmachtet. Die dualen Systeme entscheiden künftig allein darüber wo und wie viele Altglascontainer aufgestellt werden.

 

Einnahmen der Landkreise aus der Wertstoffvermarktung von Verpackungspapieren, Metallen und Kunststoffen entfallen. Allerdings bieten sich im Gegenzug für die Landkreise keine Einsparmöglichkeiten, da sich die dualen Systeme die Rosinen herauspicken dürfen und die Landkreise ihre Systeme für die verbleibenden wertlosen Reste aufrechterhalten müssen.

 

Das Ziel des Wertstoffgesetzes ist deutlich zu erkennen: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Die Gebührenzahler/innen werden die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen.

 

Die bayerischen Wertstoffhof-Landkreise haben bereits Gebührenerhöhungen von bis zu 20 Prozent errechnet. Auch im Landkreis Miltenberg muss mit einem deutlichen sechsstelligen Defizit rechnen.

 

Finanziert werden soll das Wertstoffgesetz über eine Abgabe, vergleichbar mit der bereits bestehenden Abgabe auf Verpackungen, die beim Kauf der Gegenstände künftig im Kaufpreis enthalten sein wird. Wie beim Beispiel Verpackungen wird das komplizierte System mit bereits derzeit elf dualen Systemen einen großen Teil dieser Einnahmen auffressen.

Und die Bürger/innen werden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Die bei den Landkreisen entstehenden Defizite in den Gebührenhaushalten müssen von den Bürgern über die Gebühren aufgebracht werden.

 

Das Wertstoffgesetz darf in dieser Form nicht kommen, darüber sind sich die bayerischen Landrät/innen (einstimmiger Beschluss im Ausschuss des Bayer. Landkreistages für Umwelt und Landesentwicklung am 17.11.2015) und die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe mit dem Deutschen Landkreistag und dem Verband kommunaler Städtereinigungs- und Abfallwirtschaftsbetriebe einig.

 

Auch einige Bundesländer, so Baden-Württemberg, haben bereits festgestellt, dass das Wertstoffgesetz in dieser Form seiner Zielsetzung nicht gerecht werden kann und sich auf die Seite der Landkreise und Städte gestellt.

 

Unsere Forderungen und Vorschläge für ein funktionierendes, ökologisch und ökonomisch sinnvolles Wertstoffgesetz haben wir in unserer Resolution zusammengefasst.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 30.11.2015 dem Kreistag empfohlen, die vom bayerischen Landkreistag ausgearbeitete Resolution zu beschließen. Mit dieser Resolution wollen wir an unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten herantreten und auch um deren Unterstützung bei unserem Kampf gegen dieses kommunalfeindliche und bürgerfeindliche Gesetz bitten.

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