Tagesordnungspunkt
TOP Ö 14: Resolution zum Entwurf eines Wertstoffgesetzes: Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2015 KT/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Kreistages fassen den
einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt die Verabschiedung der Resolution der bayerischen Landkreise zum Arbeitsentwurf des neuen Wertstoffgesetzes vom Oktober 2015.
Gleichzeitig wird die Landkreisverwaltung aufgefordert, alle möglichen Maßnahmen direkt oder über die Verbände zu ergreifen, um ein Inkrafttreten des Wertstoffgesetzes in dieser kommunalunfreundlichen Ausgestaltung, bei der die Abfallvermeidung nur eine untergeordnete Rolle spielt, zu verhindern.
Herr Röcklein trägt vor, dass man bereits seit zwei Legislaturperioden in Berlin von einem neuen Wertstoffgesetz
spreche, Stichwort „Orangene Tonne“. Dies solle nicht nur die bisherige
Verpackungsverordnung ersetzen, sondern auch stoffgleiche Nichtverpackungen
oder verpackungsfremde Wertstoffe einbeziehen und für diese die
Produktverantwortung neu schaffen.
Prinzipiell sei zu
begrüßen, dass beabsichtigt ist, die nie funktionierende Verpackungsverordnung
zu ersetzen. Das haben bisher sieben Änderungsverordnungen nicht geschafft.
Aber was jetzt im
Raum stehe, sei ein schlechter Abklatsch dieser Verpackungsverordnung, der auf
die „kleinen“ stoffgleichen Nichtverpackungen ausgedehnt werde und in großem
Umfang in die Befugnisse und Aufgaben der kommunalen Entsorger eingreife.
- Verpackungspapieranteil:
Entgegen geltendem
Recht und jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der kommunalen
Seite der Verpackungspapieranteil entzogen. Da dieser aber weiterhin gemeinsam
mit dem kommunalen Altpapier mit der Papiertonne eingesammelt werden soll,
werden die Kommunen verpflichtet, ihre Papiertonnen zur Verfügung zu stellen.
Über die Einsammlung des Verpackungspapieranteiles mit den kommunalen
Papiertonnen dürfen die dualen Systeme eigene Einsammelverträge abschließen.
- Altmetalle:
Obwohl die
Altmetallerfassung bestens funktioniert und auch kleinere Metallteile über die
Aschen der Verbrennungsanlage bestens zurückgewonnen werden, sollen
tonnengängige Metallteile künftig in die Wertstofftonne.
- Größenbeschränkung:
Die Wertstofftonne
soll nur tonnengängige Stoffe aufnehmen. Größere Verpackungsteile (z.B.
Styropor) und auch größere stoffgleiche Nichtverpackungen (Kunststoffbadewanne,
Bobbycar) fallen nicht unter die einschlägigen Stoffbegriffe des
Wertstoffgesetzes.
- Schadstoffbelastete
Teile
Diese dürfen nicht
an diesem künftigen System teilnehmen. Dafür wird es keine Produktverantwortung
und kein Erfassungssystem geben.
Die Landkreise und
Städte haben künftig keine Mitsprachemöglichkeit mehr über die Art und Weise
der Wertstofferfassung. Darüber entscheiden allein die dualen Systeme und
natürlich die Kosten. Sogar bestehende Systeme und Verträge erhalten nur eine
Übergangsfrist.
Die Landkreise
werden im Bereich der werthaltigen Abfälle ausgeschlossen und entmachtet. Die
dualen Systeme entscheiden künftig allein darüber wo und wie viele
Altglascontainer aufgestellt werden.
Einnahmen der
Landkreise aus der Wertstoffvermarktung von Verpackungspapieren, Metallen und
Kunststoffen entfallen. Allerdings bieten sich im Gegenzug für die Landkreise
keine Einsparmöglichkeiten, da sich die dualen Systeme die Rosinen herauspicken
dürfen und die Landkreise ihre Systeme für die verbleibenden wertlosen Reste
aufrechterhalten müssen.
Das Ziel des
Wertstoffgesetzes ist deutlich zu erkennen: Gewinne privatisieren, Verluste
sozialisieren. Die Gebührenzahler/innen werden die entsprechenden Konsequenzen
tragen müssen.
Die bayerischen
Wertstoffhof-Landkreise haben bereits Gebührenerhöhungen von bis zu 20 Prozent
errechnet. Auch im Landkreis Miltenberg muss mit einem deutlichen
sechsstelligen Defizit rechnen.
Finanziert werden
soll das Wertstoffgesetz über eine Abgabe, vergleichbar mit der bereits
bestehenden Abgabe auf Verpackungen, die beim Kauf der Gegenstände künftig im
Kaufpreis enthalten sein wird. Wie beim Beispiel Verpackungen wird das
komplizierte System mit bereits derzeit elf dualen Systemen einen großen Teil
dieser Einnahmen auffressen.
Und die
Bürger/innen werden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Die bei den Landkreisen
entstehenden Defizite in den Gebührenhaushalten müssen von den Bürgern über die
Gebühren aufgebracht werden.
Das
Wertstoffgesetz darf in dieser Form nicht kommen, darüber sind sich die
bayerischen Landrät/innen (einstimmiger Beschluss im Ausschuss des Bayer.
Landkreistages für Umwelt und Landesentwicklung am 17.11.2015) und die
kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe mit dem Deutschen Landkreistag und dem
Verband kommunaler Städtereinigungs- und Abfallwirtschaftsbetriebe einig.
Auch einige
Bundesländer, so Baden-Württemberg, haben bereits festgestellt, dass das
Wertstoffgesetz in dieser Form seiner Zielsetzung nicht gerecht werden kann und
sich auf die Seite der Landkreise und Städte gestellt.
Unsere Forderungen
und Vorschläge für ein funktionierendes, ökologisch und ökonomisch sinnvolles
Wertstoffgesetz haben wir in unserer Resolution zusammengefasst.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 30.11.2015 dem Kreistag empfohlen, die vom bayerischen Landkreistag ausgearbeitete Resolution zu beschließen. Mit dieser Resolution wollen wir an unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten herantreten und auch um deren Unterstützung bei unserem Kampf gegen dieses kommunalfeindliche und bürgerfeindliche Gesetz bitten.