Tagesordnungspunkt

TOP Ö 15: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg zur Übernahme von Entsorgungsaufgaben durch den Landkreis Miltenberg: Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.12.2015   KT/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistags fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg, mit der der Landkreis Miltenberg ab 1. Januar 2016 die gesetzliche Aufgabe zur Beseitigung der mineralischen Abfälle bis zur Deponieklasse II aus diesen beiden Körperschaften übernimmt.


Herr Röcklein berichtet, dass der Ausschuss bereits in seiner vom 13.07.2015 grundsätzlich zugestimmt hat, dass sich der Landkreis Miltenberg an der Ausschreibung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg zur Beseitigung der mineralischen Abfälle bis Deponieklasse II beteiligt.

Erfreulich für den Landkreis Miltenberg und die Zusammenarbeit am bayerischen Untermain ist, dass dies gelungen ist.

Da es sich um die Übernahme einer gesetzlichen Aufgabe handelt, ist eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit erforderlich. Die drei Körperschaften haben sich hierzu auf eine Vereinbarung geeinigt, die inzwischen auch bei der gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung von Unterfranken nach Art 12 Abs. 1 KommZG vorgelegt wurde.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat dem Kreistag in seiner Sitzung vom 30.11.2015 empfohlen, den Abschluss dieser Zweckvereinbarung zu beschließen.

 

Die Modalitäten der Anlieferungen werden in einem separaten Anlieferungsvertrag geregelt.

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