Tagesordnungspunkt
TOP Ö 15: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg zur Übernahme von Entsorgungsaufgaben durch den Landkreis Miltenberg: Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2015 KT/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Mitglieder des Kreistags fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung mit Landkreis und Stadt Aschaffenburg, mit der der Landkreis Miltenberg ab 1. Januar 2016 die gesetzliche Aufgabe zur Beseitigung der mineralischen Abfälle bis zur Deponieklasse II aus diesen beiden Körperschaften übernimmt.
Herr Röcklein
berichtet, dass der Ausschuss bereits in seiner vom 13.07.2015 grundsätzlich
zugestimmt hat, dass sich der Landkreis Miltenberg an der Ausschreibung von
Stadt und Landkreis Aschaffenburg zur Beseitigung der mineralischen Abfälle bis
Deponieklasse II beteiligt.
Erfreulich für den
Landkreis Miltenberg und die Zusammenarbeit am bayerischen Untermain ist, dass
dies gelungen ist.
Da es sich um die
Übernahme einer gesetzlichen Aufgabe handelt, ist eine öffentlich-rechtliche
Zweckvereinbarung auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
erforderlich. Die drei Körperschaften haben sich hierzu auf eine Vereinbarung
geeinigt, die inzwischen auch bei der gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung
von Unterfranken nach Art 12 Abs. 1 KommZG vorgelegt wurde.
Der Ausschuss für
Energie, Natur- und Umweltschutz hat dem Kreistag in seiner Sitzung vom
30.11.2015 empfohlen, den Abschluss dieser Zweckvereinbarung zu beschließen.
Die Modalitäten der Anlieferungen werden in einem separaten Anlieferungsvertrag geregelt.