Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Nahwärmeversorgung Miltenberg-Nord: Sachstandsbericht und Beschlussfassung im Falle einer positiven Stellungnahme der Firma FRIPA
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2015 ENU/006/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Breunig berichtet, dass in der Sitzung des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz vom 01.12.2014 im Sachstandsbericht über das Vorhaben zunächst folgende Punkte des Leistungsbildes zu beauftragen informiert worden sei.
- Klären der Aufgabenstellung / Grundlagenermittlung
- Bilanzierung von Wärmeangebot und –nachfrage
Nachdem der Bericht hinsichtlich der Wärmebilanzierung ein positives Ergebnis ergeben habe, sei der Ausschuss für Bau und Verkehr in der Sitzung am 10.03.2015 im Sachstandsbericht über die weitere Beauftragung folgender Punkte informiert worden.
- Technische
Bestandsaufnahme und Klärung pauschal 3.440,00 €
- Grobplanung und Varianten
der Nahwärmeleitung pauschal 2.000,00 €
- Ausarbeiten von
Versorgungsalternativen pauschal 800,00
€
- Wirtschaftlichkeitsanalysen pauschal 960,00
€
- Aufzeigen von
Optimierungsansätzen für das pauschal 1.600,00 €
Energiemanagement der Firma FRIPA
Summe
netto 8.800,00 €
Mit dem 2. Zwischenbericht zum 25.07.2015 sei die Untersuchung mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden.
Bereits der Einbau eines Wärmeübertragers im Bereich der Papiermaschine 6 würde eine Auskopplung von 1000 kW ermöglichen. Nach den aktuellen Berechnungen benötigen alle kreiseigenen Liegenschaften nach der Sanierung des Johannes-Butzbach Gymnasiums noch eine Heizleistung von 700 kW, im bereinigten Durchschnitt wäre eine Erzeugerleistung von 500 kW jahresdurchschnittlich ausreichend. Die Auslastung liege beim aktuellen Grad bei etwa 50 %. Somit liegen in der Ausweitung der Versorgung auf die angrenzenden Wohnblocks und Einfamilienwohnhäuser noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten des Gesamtkonzeptes. Das Hauptrisiko sei der Ausfall der Abwärme bei der Firma FRIPA, hervorgerufen durch Szenarien wie Insolvenz, Produktionsverlagerung oder wesentliche Veränderungen des Produktionsprozesses. Um die Investition des Landkreises zu schützen, müssen verschiedene Unwägbarkeiten, soweit möglich, vertraglich ausgeschlossen werden.
Hierzu liege bereits ein Vertragsentwurf zur Prüfung bei Firma FRIPA und parallel bei den Juristen im Landratsamt Miltenberg vor.
Eine mögliche Förderung biete das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Vom Landkreis Miltenberg sei für das Projekt mit den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 665.536 € bereits vorsorglich ein Förderantrag beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gestellt worden.
Das Programm sehe eine Förderhöhe von 45 % vor. Um die Richtlinien des Förderprogrammes zu erfüllen, müsse der Förderstelle bis zum 04.12.2015 noch ein entsprechender Gremiumsbeschluss vorgelegt werden.
Der UB 5 untersuche im Falle der Nichtbeachtung in diesem Programm parallel weitere mögliche Förderprogramme.