Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Beschlussfassung Haushaltsentwurf 2016

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.11.2015   JHA/002/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s:

 

Der Haushaltsansatz 2016 für das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) mit einem Volumen bei den Ausgaben von 15.555.650 € sowie mit Einnahmen von 9.193.700 €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2016 in Höhe von 6.361.950 €, wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen.

 


Landrat Scherf trägt vor.

 

  • Der vorgelegte Entwurf mit Ausgaben von über 15,5 Millionen Euro ist nicht nur erstmalig im 2-stelligen Millionenbereich, sondern bedeutet gegenüber dem Ergebnis von 2014 eine Steigerung von über 8,8 Millionen Euro – eine Verdopplung!

 

  • Gleichzeitig steigen die Einnahmen von rund 1,5 Millionen in 2014 auf 9,2 Millionen im Ansatz 2016 – Ursache ist insbesondere die drastische Erhöhung der durchlaufenden Positionen!

 

  • Im Endergebnis verbleibt damit für 2016 ein prognostizierter Zuschussbedarf von 6.362.000 Euro. Das bedeutet nach Jahren der Stagnation bzw. des Rückgangs immerhin eine Steigerung um 556.750 Euro oder 9,59 % im Vergleich zum Ansatz des Vorjahres.

  • Die Steigerungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Während die reinen Unterbringungskosten ergebnisneutral sind, da sie uns erstattet werden und für die Steigerung bei den Einnahmen verantwortlich sind, ergeben sich auch Effekte, für die Landkreismittel eingesetzt werden müssen.
    • Durch die Anmietung entstehen Kosten, die nicht voll refinanziert werden
    • Durch eine interne Personalverschiebung sind Lücken aufgetreten, die durch Zukäufe von außerhalb aufgefangen werden müssen, z.B. der Wechsel von Personal von der ambulanten Jugendhilfe in den ASD für Flüchtlinge
    • Vormundschaften für Flüchtlinge werden z. T. an einen freien Träger vergeben und es ist nicht sicher, dass die Kosten voll erstattungsfähig sind
    • Der Landkreis bekennt aber auch Farbe, indem der mit der Berufsausbildungsinitiative Zeichen setzt, um junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Chance für eine duale Berufsausbildung zu geben, während andere Systeme noch nicht greifen. Die erklärt z. B. die Kostensteigerungen bei der Jugendsozialarbeit. Bereits bei der Herbsttagung 2014 des Bayer. Landkreistags wies Staatsminister J. Hermann darauf hin, dass die umF zum allergrößten Teil in Bayern verbleiben werden. Alleine an unsere Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe zu appellieren, wäre in Anbetracht von einer regulären Abbruchquote von 25% bei der beruflichen Ausbildung fahrlässig, hier nicht konzeptionell wie beschrieben Verantwortung zu übernehmen.

 

  • Unabhängig von der Flüchtlingsfrage bilden sich in dem Haushalt aber auch Entwicklungen ab, die von weiteren wichtigen Themen bestimmt werden, auch wenn diese derzeit anscheinend in den Hintergrund getreten sind:
    • Umsetzung der gesetzlich und gesellschaftlich geforderten Inklusion mit Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe, z. B. Schulbegleiter
    • Familienbildung und Förderung von Angeboten der Familienbildung
    • Fortgesetzter Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen: nach dem Erfolg durch den flächendeckenden Ausbau nach unseren Förderschulen und Mittelschulen folgte in einem zweiten Schritt die Ausweitung auf ausgesuchte Grundschulen nach klar definierten Kriterien und in einem dritten Schritt, ebenfalls von uns empfohlen und dem Kreistag beschlossen, im September 2015 die Implementierung der Jugendsozialarbeit an unserer Berufsschule
    • Neben diesen drei inhaltlichen Aspekten bildet der Haushalt natürlich auch Preissteigerungen durch gestiegene Personalkosten und Sachkosten ab;

 

  • Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren kann man sicher feststellen, dass der Etatansatz für 2016 mit Bedacht erstellt worden ist, noch ein wenig Platz für (immer wieder in der Jugendhilfe vorkommende) unvorhergesehene Entwicklungen lässt und es der Verwaltung nach wie vor ermöglicht, Jugendhilfe aktiv zu gestalten und nicht nur passiv zu verwalten.

 

  • Bevor Ihnen Herr Winkler nun zusammengefasst die Entwicklungen im Haushalt aufzeigen wird, Ihnen dazu einige Details erläutern und gerne auch auf weitergehende Fragen eingehen wird, ist es meine dringende Pflicht, hier im Jugendhilfeausschuss und damit auch öffentlich Herrn Winkler und seinem Team im Jugendamt herzlich und ausdrücklich zu danken für die Arbeit und Leistung im Jahr 2015 zu danken. 2015 ist ein historisches Ausnahmejahr und es hat von unserem Jugendamt außerordentliche Leistungen verlangt. Dass wir sowohl die historische Herausforderung der unbegl. Minderjährigen Flüchtlinge als auch die Anforderung, dass die klassischen Aufgaben der Jugendhilfe zu erfüllen, vollbracht haben, ist eine phantastische und enormen Leistung vom Jugendamt.

 

Herr Winkler erklärt zum Haushaltsentwurf 2016.

 

Im Jahr 2015 wird das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 8.066.510 € und Einnahmen von voraussichtlich 2.426.766 € mit einem Zuschussbedarf von ca. 5.639.700 € abschließen.

 

Für das Jahr 2016 werden Ausgaben von 15.555.650 € und Einnahmen von 9.193.700 € veranschlagt.

Die Steigerungen bei den Ausgaben sind in erster Linie durch die Unterbringung, Versorgung und Erziehung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verursacht. Diese werden weitgehend durch Erstattungen ausgeglichen. Dementsprechend haben sich die Einnahmen vervielfacht.

Der Ansatz ergibt einen geplanten Zuschussbedarf von 6.361.950 € und bedeutet im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2015 eine Steigerung um 12,81 % oder 722.206 €; zum Ansatz von 2015 eine Steigerung von 9,59 % oder 556.750 €.

 

Der Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der Ist-Zahlen vom 30.09.2015, hochgerechnet auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2015, erstellt. Weiter wurden aktuelle Entwicklungen und geplante Veränderungen mit berücksichtigt.

 

Weitere Einzelheiten, insbesondere die Veränderungen in den jeweiligen Haushaltsstellen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Entwurf sowie den Erläuterungen in der Jugendhilfeausschusssitzung.

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, wo im Haushalt die Familienstützpunkte zu finden seien und was diese kosten. Er regt an, im nächsten Jahr den Haushalt eventuell etwas transparenter und differenzierter darzustellen.

 

Herr Winkler antwortet, dass die Anregung angekommen sei.

Die Familienstützpunkte seien unter „Allg. Förderung der Erziehung in der Familie“ enthalten.

Die Kosten dafür betragen 11.000,00 Euro, weil man hier eine große Erstattung erhalte.

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