Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Jahresabschluss 2013 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.10.2015   KA/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag beschließt, für 2013 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht des UB 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2013 des Landkreises Miltenberg.


Frau Hörnig erklärt, dass der Jahresabschluss 2013 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden sei. Nach Art. 88 LKrO könne nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung am 01.07.2015 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2013 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss habe in seiner Sitzung am 22.10.2015 dem Kreistag den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung