Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Sachstand Beförderung von Schülerinnen und Schülern im ÖPNV durch die Sachaufwandsträger - Netzkarten oder streckenbezogene Fahrkarten

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Sitzung:22.10.2015   KA/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf begrüßt Herrn Klar, Vertreter der Verkehrsgesellschaft mbH Untermain (VU) und führt aus, dass die missliche Situation dadurch eingetreten sei, dass sich die Handlungsweise bei der VAB bei der Ausgabe und Verrechnung der Fahrkarten für die Schülerbeförderung sehr kurzfristig geändert habe. Man wurde unvorbereitet damit konfrontiert. Der Landkreis Miltenberg werde weiterhin auf die Netzkarten zurückgreifen, weil es günstiger sei. Die Gemeinden haben ebenso nachvollziehbar, aus wirtschaftlichen Gründen vor allem, bislang meist auf die streckenbezogenen Fahrkarten zurückgegriffen. Dies sei dadurch erklärbar, weil die Gemeinden als Sachaufwandsträger für die Grund- und Mittelschulen deutlich kürzere Fahrstrecken haben. Dadurch sind die streckenbezogenen Fahrkarten hier deutlich günstiger, während der Landkreis Miltenberg als Sachaufwandsträger für die Realschulen, Gymnasien und Förderschulen deutlich längere Strecken habe und hier die Ausgabe von Netzkarten günstiger sei. Grundsätzlich ginge es eigentlich nur darum, dem gesetzlichen Beförderungsanspruch zwischen Wohnort und Schule nachzukommen. Es sei durch die zwei Möglichkeiten in der Bevölkerung eine wahrgenommene Gerechtigkeitslücke entstanden, dass Kinder, die Realschule oder Gymnasium besuchen, davon profitieren, mit der Netzkarte auch in der Freizeit fahren zu können, während man mit der streckenbezogenen Fahrkarte nur zwischen dem Schul- und Wohnort fahren kann. Zu diesem Sachverhalt werde Herr Klar einiges erläutern.

 

Herr Klar erklärt, man habe Ende Juli und im August in persönlichen Gesprächen mit einzelnen Kommunen begonnen, auf diese Problematik hinzuweisen, dass man ab dem neuen Schuljahr die Fahrkartenausgabe gemäß der vertraglichen Vereinbarung durchführen müsse. Diese bisherige freiwillige Zusatzleistung der VU, die abweichend vom Vertrag gewesen sei, anstelle der vereinbarten streckenbezogenen Fahrkarte Netzkarten auszugeben, sei ihnen aus gesetzlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr länger möglich gewesen. Man kämpfe momentan sehr stark mit dem Thema Demografie. Man verzeichne seit dem Jahr 2010 in der Schülerbeförderung einen Rückgang um ca. 15%. Auf diese mögliche Fahrtgeldeinnahme könne man auf Dauer nicht verzichten. Am Beispiel des Landkreises Miltenberg -rein rechnerisch betrachtet- entstehen für diese Maßnahme Chancen auf Mehreinnahmen von ca. 450.000,00 Euro pro Jahr. Man diskutierte zurzeit, wie man zukünftig Einnahmen aufteile. Daher sei es ein Muss für die VU, den Erhalt der Firma sicherzustellen und gleichzeitig –unter dem Dach der VU fahren 15 private Omnibusunternehmer aus der Region- der Fahrgeldsicherung einen ganz hohen Stellenwert zu zubemessen.

 

Herr Klar könne nicht verleugnen, dass die Kommunikationspolitik und die Kurzfristigkeit im Nachgang drei Monate zu spät gewesen sei, die grundsätzliche Diskussion sei aber unumgänglich gewesen. Man habe heute schon die Situation, dass die Landkreise aufgrund der Tarifstrukturen die Netzkarten wählen. Man habe allerdings hier in der VAB schon heute eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bzw. eine Drei-Klassengesellschaft. Es gebe Schüler, die keine Fahrkarte haben, dann die Schüler aus der Stadt Aschaffenburg, die die relationsbezogene Fahrkarte haben und dann die Schüler aus den Landkreisen, die die Netzkarte haben.

 

Man habe eine Modellrechnung erstellt, wobei die Klassen 1 bis 4 mit einer relationsbezogenen und ab Klasse 5 mit einer netzbezogenen Fahrkarte ausgestattet werden. Das Ergebnis liege dabei monatlich bei einer Differenz von ca. 40.000,00 Euro für den Landkreis Miltenberg. Wenn man diesen Betrag für die  Schulaufwandsträger rechne, käme man auf einen monatlichen Differenzbetrag zwischen 15.000,00 und 20.000,00 Euro für die Schulaufwandsträger. Im Landkreis Miltenberg seien bei der VU momentan 28 Schulaufwandsträger, die mit Fahrkarten beliefert werden. Von diesen 28 würden bei einem neuen Modell sechs Kommunen eine höhere Belastung haben als 1.000,00 Euro im Monat. Nach der bisherigen Rechnung gebe es einen Härtefall, wo die Kommune Mehrkosten von monatlich 4.000,00 Euro habe.

 

Landrat Scherf sieht das gesamte Thema deutlich komplexer als in der ersten Wahrnehmung. Man habe eine Drei-Klassen-Gesellschaft und er weist auf die Schüler hin, die näher als drei Kilometer an der Schule wohnen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung haben. Dies müsse man immer in Betracht ziehen. Flächendeckend werde allerdings keine einheitliche Lösung möglich sein, da jeder Sachaufwandsträger autonom entscheide.

 

Kreisrat Luxem fragt nach der genannten neuen Rechnung der VU. Er möchte wissen, ob es seitens der VU bereits ein neues Konzept gebe oder ob man erst in einen Diskussionsprozess einsteige.

Er bedauere auch die Zwei- oder Drei-Klassen-Gesellschaft und plädiert dafür, an einem Tisch nach einer gerechten Lösung zu suchen. Wenn freiwillige Leistungen durch das kommunale Steueraufkommen geleistet werden, dann müsse die Drei-Klassen-Gesellschaft grundsätzlich abgeschafft werden und Schüler, die keine Fahrschüler seien, müssten dann auch eine Netzkarte bekommen.

 

Kreisrat Reinhard plädiert auch für eine einheitliche Lösung. Als 2004 die Tariferhöhung gekommen sei, sei die Netzkarte eine Lösung für das damalige Problem gewesen.

 

Herr Klar weist darauf hin, dass die aktuellen Zahlen September 2015 vorliegen und für jeden Schulaufwandsträger eine Rechnung gemacht worden sei, die den Bürgermeistern zur Verfügung gestellt werden.

 

Kreisrat Oettinger regt an, die Zuwendungen zur Schülerbeförderung zu erhöhen und die Kommunen geben sie eins zu eins an die Schüler und Eltern weiter.

 

Kreisrat Köhler befürwortet einen runden Tisch und stellt fest, dass nie eine Gerechtigkeit erreicht werden könne.

 

Kreisrat Fieger fragt für Obernburg nach, ob die Streckenkarte auch im Stadtbezirk gelte, woraufhin Herr Klar antwortet, dass diese Fahrkarte Tag und Nacht innerhalb von Obernburg und im Stadtbezirk gelte.

 

Kreisrat Oettinger teilt mit, dass der Bayerische Gemeindetag nicht am runden Tisch dabei gewesen sei, weil die Kommunen dieses Thema anders sehen. Es sei einzig und allein Sache der Gemeinden, wie damit umgegangen werde.

 

Der Nahverkehrsbeauftragte Herr Betz teilt ergänzt noch einige Punkte mit, die berücksichtigt werden müssen. Die Tarif- und Beförderungsbedingungen seien für die VAB erstellt. Die VAB bestehe aus dem Landkreis Miltenberg, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg. D.h. jede Änderung, die an der einen Stelle greife, werde automatisch auch an der anderen Stelle greifen.

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