Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Antrag des Vereins Clingenburg Festspiele e.V. über eine Förderung durch den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.10.2015   KA/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Nach umfangreicher Diskussion fasst der Ausschuss bei zwei Gegenstimmen den

 

B e s c h l u s s:

 

Dem Antrag des Vereins Clingenburg Festspiele e.V. über eine Förderung in Höhe von 40.000 € pro Jahr durch den Landkreis Miltenberg wird nicht entsprochen.

 

Aufgrund des Engagements des Freistaats Bayern und des Bezirks sowie der Bedeutung der Clingenburg Festspiele für die kulturelle Vielfalt der Region sollten nochmals Gespräche geführt werden.


Herr Krämer trägt vor, dass mit Schreiben vom 22.09.2015 Herr Markens, Vorstandsvorsitzender des Clingenburg Festspiele e.V., eine Förderung in Höhe von jährlich 40.000 € beantragt habe.

 

Der Verein „Clingenburg Festspiele e.V.“ sei im Oktober 1993 gegründet worden. Zweck des Vereins sei die Veranstaltung von jährlich wiederkehrenden Freilichtspielen auf der Clingenburg.

 

Seit 22 Jahren veranstalte der Verein die Clingenburg Festspiele, die inzwischen einen festen Platz in der Kulturlandschaft Bayerischer Untermain einnehmen. Seit dieser Zeit haben nach Angaben des Vereins ca. 700.000 Zuschauer die Festspiele besucht, was durchschnittlich in etwa 31.800 Zuschauer pro Saison entspreche.

Für den Verein werde es nach eigenen Aussagen zunehmend schwieriger, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Anforderungen an Sicherheit und Technik sowie zunehmende Professionalisierung erhöhen den Aufwand zur Durchführung der Festspiele. Die steigenden Kosten, zu denen auch allgemeine Preissteigerungen beitragen, seien vom Verein nicht mehr tragbar. Ein Ausgleich sei auch nicht durch höhere Ticketpreise realisierbar, da diese, so der Verein, im Vergleich zu anderen Theatern bereits in der oberen Preiskategorie liegen. Ein entsprechender Finanzplan liege der Verwaltung nicht vor.

Zur Planung der nächsten Saison benötige der Verein finanzielle Sicherheit.

 

Der Freistaat Bayern unterstütze die Clingenburg Festspiele mit 40.000 € pro Jahr. Die Förderung durch den Freistaat Bayern setze aufgrund des Subsidiaritätsprinzips eine Förderung durch die Gebietskörperschaften in gleicher Höhe voraus. Diese Voraussetzung sei im Jahr 2014 gegeben gewesen, da die Stadt Klingenberg mit 30.000 € und der Bezirk mit 12.500 € die Clingenburg Festspiele gefördert haben.

 

Der Landkreis erfülle durch die Arbeit des Kulturreferates seine Aufgabe der Kulturpflege. Für Veranstaltungen und Projekte (ohne Chorwettbewerb) des Landkreises stehen dem Kulturreferat 45.000 € zur Verfügung. Darüber hinaus fördere der Landkreis Miltenberg keine privaten Kulturinitiativen oder Vereine, es gebe deshalb auch keine Kriterien für eine derartige Förderung.

Die nun vom Clingenburg Festspiele e.V. beantragte Förderung in Höhe von jährlich 40.000 € würde in etwa dem Veranstaltungsbudget des Kulturreferats des Landkreises entsprechen.

 

Die Verwaltung empfehle, aus oben genannten Gründen, dem Antrag des Clingenburg Festspiele e.V. über eine Förderung der Clingenburg Festspiele in Höhe von 40.000 € pro Jahr nicht zu entsprechen.

 

Aufgrund des Engagements des Freistaats Bayern und des Bezirks sowie der Bedeutung der Clingenburg Festspiele für die kulturelle Vielfalt der Region sollten nochmals Gespräche zwischen der Kreisverwaltung und den Verantwortlichen der Clingenburg Festspiele e.V. geführt werden.

 

Kreisrat Reinhard empfindet das Vorgehen als unglücklich. Man sollte erst Gespräche führen und danach den Beschluss fassen. Er möchte den Beschluss vertagen, zumal er die Ergebnisse des Zielvereinbarungs-Workshop Kultur abwarten wolle.

 

Landrat Scherf erwidert, dass die aus dem Workshop resultierenden Ergebnisse im nächsten Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vorgestellt werden. Es sei in diesem Workshop von niemandem gewünscht gewesen, dass man in die Unterstützung einzelner extermer Veranstaltungen eintrete. Deswegen weise er auch seitens der Verwaltung auf die Problematik hin, dass wenn man einzelne Veranstaltungen im Landkreis bezuschussen wolle, dann brauche man klare, verlässliche Kriterien, wonach man bemesse. Man habe dann am Ende im Landkreis Miltenberg nicht nur eine, sondern mehrere oder zahlreiche kulturelle hochwertige Veranstaltungen, die man dann bezuschussen müsste.

Es sei beabsichtigt, sich mit den Verantwortlichen erneut zusammenzusetzen, da sich die Clingenburg Festspiele einen Stellenwert in der Region erarbeitet haben und sie seien aktuell im Herbst 2015 unter mehrerlei Hinsicht im Hinblick auf 2016 unter sehr großem Druck.

 

Kreisrat Dr. Linduschka ist der Meinung, man müsse sich entscheiden, wie man jetzt mit dem Antrag umgehe. Seiner Ansicht nach gebe es bei Prüfung dieses Antrags keine Möglichkeit, so zuzustimmen. Insofern sei er auf Seiten der Verwaltung. Sein Vorschlag sei, dass man nach dem gegenwärtigen Stand den Antrag ablehne, das Gesprächsangebot allerdings, etwa auch über den Bildungsausschuss, offenhalte.

 

Kreisrat Fieger möchte wissen, mit welchem Ziel die Gespräche geführt werden sollen.

Er merkt an, dass der Landkreis für überörtliche Aufgaben zuständig sei. Die Clingenburg Festspiele seien als örtliche Veranstaltung etabliert worden, die natürlich überörtliche Ausstrahlung haben. Dies mache die Festspiele aber nicht zu einer überörtlichen Aufgabe des Landkreises. Schwimmbäder seien zum Bespiel als örtliche Einrichtung etabliert worden und nicht als überörtliche Einrichtungen. Es gebe Bestrebungen, dies austragen zu lassen und zur überörtlichen Aufgabe zu machen. Das führe aber noch lange nicht dazu, dass die Förderung von Schwimmbädern eine überörtliche Aufgabe sei. So sei es auch bei dem Thema Clingenburg Festspiele. Weiterhin habe man keinen Kulturfonds wie der Bezirk, um solche Veranstaltungen zu unterstützen und man habe auch keine Förderrichtlinien.

 

Landrat Scherf stimmt Kreisrat Fieger weitgehend zu.

Die Gespräche können nur den Sinn haben zu eruieren, woran die Probleme der Clingenburg Festspiele liegen.

 

Kreisrat Dr. Kaiser unterstützt die Position von Kreisrat Reinhard, heute keinen Beschluss zu fassen. Zuerst müssen noch Gespräche im Detail geführt werden. Die Clingenburg Festspiele seien nicht nur ein kulturelles, sondern bereits ein touristisches Ereignis. Man solle diese Veranstaltung insgesamt sehen. Er plädiert dafür, die Beschlussfassung zu vertagen.

 

Landrat Scherf unterstreicht nochmals, dass man die Folgen bedenken müsse. Es gebe im Landkreis Miltenberg nicht nur ein Ereignis, das herausragende Wirkung habe.

 

Kreisrat Oettinger teilt die Meinung, erst Gespräche zu führen. Man könne es sich nicht leisten, dass künftig dieser Leuchtturm aufgrund der Hartherzigkeit des Landkreises wegfalle.

 

Landrat Scherf widerspricht, dass der Landkreis Miltenberg das Zünglein an der Waage sei. Der Landkreis Miltenberg treffe nicht die Entscheidung darüber, ob die Clingenburg Festspiele weiterexistieren oder nicht. Der Landkreis Miltenberg werde hier nur befragt. Es gebe die Förderung über die Kommune, es gebe die Förderung des Bezirks und dementsprechend gebe der Freistaat Bayern seine Förderung dazu. So funktioniere die Kulturförderung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern.

Die Notsituation werde wahrgenommen. Landrat Scherf habe den Verantwortlichen der Clingenburg Festspiele auch bereits die Förderbestimmungen erläutert.

 

Kreisrat Schmitt befürwortet auch die Gespräche vor einem Beschluss. Wenngleich er heute sagen müsse, wenn ein Verein einen solchen Antrag stelle ohne einen detaillierten Finanz- und Wirtschaftsplan, dann falle es ihm schwer, grundsätzlich über einen solchen Antrag zu sprechen. Zusätzlich warne er davor, irgendwo eine Tür aufzustoßen. Es gebe viel kulturelle Arbeit auch bei anderen Vereinen. Man habe im Landkreis Miltenberg auch andere kulturelle Leuchtturme mit ehrenamtlichem Engagement, die eine Immobilie das ganze Jahr über zu finanzieren haben, und die kämpfen müssen, um damit klar zu kommen.

 

Kreisrat Luxem sagt, dass dieser Beschluss augenscheinlich ein kleiner, in der Außenwirkung allerdings ein deutlicher. Bei aller Popularität und Wichtigkeit der Clingenburg Festspiele, der Antrag basiere nicht auf Einmaligkeit, sondern solle jährlich gewährt werden. Er sei der Meinung, dass dies grundsätzlich erst einmal geprüft werde und daher eine Ablehnung erfolgen solle. Wenn man bei all den aufgeführten Beispielen aus Sicht des Landkreises etwas tun wolle, dann müsse man in einer Grundsatzdiskussion die freiwillige Förderung beleuchten. Danach könne man sich wiederum mit den Verantwortlichen der Clingenburg Festspiele zusammensetzen. Aber jetzt zu sagen, den Beschluss zu verschieben, sei aus seiner Sicht das falsche Signal.

 

Landrat Scherf erläutert, dass die Verantwortlichen der Clingenburg Festspiele die Entscheidung im Oktober oder Anfang November haben wollen.

 

Kreisrätin Münzel erinnert an den Diskussionsprozess in Sachen Kultur. Man habe einen Zielvereinbarungsprozess durchgeführt und sich überlegt, in welche Richtung die Kulturarbeit gehen solle. Man habe jährlich 45.000,00 Euro für die eigene Kulturarbeit zur Verfügung. In diesem Prozess habe man alle eigenen Veranstaltungen unter die Lupe genommen und geschaut, ob man diese so in Zukunft wolle oder nicht. Ergebnis sei gewesen, dass diese 45.000,00 Euro für die Kulturarbeit eigentlich viel zu wenig sei. Wenn dieser Verein nun eine jährliche Summe von 40.000,00 Euro fordere, findet Kreisrätin Münzel, dass man diesen Antrag ablehnen müsse. Man solle den Verantwortlichen anbieten, dass die Kulturreferentin zur Beratung komme.

 

Kreisrat Dr. Kaiser meint, wenn man den Antrag ablehne, dann könnte das auch ein falsches Signal an die anderen Zuschussgeber sein. Er bittet noch einmal, die Entscheidung zu vertragen und das Gesamtpaket noch einmal zu besprechen.

 

Landrat Scherf erklärt, dass der Bezirk und die Stadt bereits über die Förderung entschieden haben. Wenn das Gesamtpaket besprochen werden solle, dann müsse der Kreistag sagen, man erarbeite ein Gesamtkonzept, wie der Landkreis kulturelle oder touristische Veranstaltungen fördere. Dann müsse das auch im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebracht werden.

 

Kreisrat Dr. Linduschka weist darauf hin, dass die Ablehnung dieses Antrags keine grundsätzliche Ablehnung sei.

 

Kreisrat Schwab ist der Meinung, dass, wie im Zielvereinbarungsprozess beschlossen, keine finanzielle Unterstützung fließen solle, sondern dass man ideelle Unterstützung leisten solle. Er lehne den Antrag ab und sei der Meinung, dass nochmals Gespräche geführt werden sollen.

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