Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Jahresabschluss 2013 – Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.10.2015   KA/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 4.734.885,28 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.


Herr Krämer trägt vor, dass im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu entscheiden sei. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt werde, sei nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag sei nicht vorhanden. Der Stand der Ergebnisrücklage betrage momentan 3,3 Mio. €, im Haushaltsjahr 2014 sei ein Jahresüberschuss erzielt (wie in der Kreistagsitzung am 30.07.2015 berichtet) worden.

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