Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Darstellung der Fluglärmsituation im nördlichen Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.10.2015   KA/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Weise vom Deutschen Fluglärmdienst berichtet über die Fluglärmsituation im nördlichen Landkreis Miltenberg anhand beiliegender Präsentation.

 

Kreisrat Reinhard möchte wissen, ob diese Messungen in offiziellem Auftrag vom Landkreis Aschaffenburg durchgeführt worden seien oder ob diese selbst initiiert gewesen seien. Er stellt fest, dass eine weitere Messstation nichts bringen würde.

 

Herr Weise antwortet, dass das Landratsamt Aschaffenburg auf den Deutschen Fluglärmdienst zugekommen sei.

 

Kreisrat Oettinger möchte wissen, warum die TA-Lärm, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, nicht bei Fluglärm gelte.

 

Herr Weise erklärt, dass die TA-Lärm durch das Fluglärmgesetz ausgehebelt werde.

 

Kreisrat Reinhard fragt, ob 40 dBA der Grenzwert sei.

 

Der Wert müsse über 50 dBA sein, damit ein Gebiet in die Schutzzone komme, so Herr Weise. Er weist darauf hin, dass gesetzliche Durchschnittswerte berücksichtigt würden und nicht einzelne Lärmspitzen, auch wenn diese als sehr belastend empfunden werden.

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