Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.10.2015   KT/005/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Kreisrat Frey habe am letzten Samstag das Vergnügen gehabt, die Kinder und die Vorstandschaft des Circus Blamage bei ihnen auf dem Hof zu begrüßen und deren Jahresgeschäft mit auszurichten. Bei dieser Gelegenheit habe man sich zum wiederholten Male davon überzeugen können, was das für eine tolle Truppe sei und dass sie im Landkreis Miltenberg eine hervorragende Arbeit leisten. Der Circus Blamage habe ihn gebeten, ihr Anliegen vorzutragen. Es gehe dabei um den Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises. Dieser Preis sei für den Circus Blamage sehr wichtig, zum einen, was die Reputation betreffe, zum anderen gehe es um das Preisgeld, was der Circus Blamage gerne für seine weitere Arbeit investieren möchte. Sie haben Kreisrat Frey gebeten, zum einen hier im Kreistag einen Runddruck auszulegen, zum zweiten darauf hinzuweisen, dass bitte alle Mitglieder noch in diesem Monat für das Anliegen des Circus Blamage zu stimmen. Kreisrat Frey bittet darum, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Kreisrätin Frey habe letzte Woche eine Petition aus dem Asylhelferkreis erhalten. Diese liest sie vor:

 

 

Landrat Scherf antwortet, dass sich mehrere Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition am 21. Oktober an ihn gewandt hätten. Sie „sehen dem kommenden Winter mit großer Sorge entgegen … [und] … befürchten, dass die gesetzlichen und bürokratischen Vorgaben so geschaffen sind, dass trotz großer Bemühungen der Ämter eine ausreichende Versorgung aller zu betreuenden Personen nicht sichergestellt ist.“

 

Er dankt zunächst allen Menschen sowohl für ihr Engagement als auch für ihre Sorge. Ja, man sei derzeit bis an und über die Belastungsgrenze hinaus gefordert,die Ehrenamtlichen und die Hauptamtlichen.

 

Aber man sei handlungsfähig:

·         Im Landratsamt stocke man die personellen Kapazitäten auf, um den Anforderungen der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration gerecht werden zu können. U.a. habe man den Aufgabenbereich der Akquise und Betreuung der dezentralen Unterkünfte in Ergänzung zu den unzureichend zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsunterkünften des Freistaates Bayern im Landkreis Miltenberg aufgestockt und neu strukturiert.

o   Drei Fachkräfte für den Bereich

o   Enge Verzahnung mit der Abteilung 5 Bauwesen

o   Unerlässlich wird die Schaffung eines eigenen Sachbereichs „Asyl“ werden!

o   Einrichtungsleitung für die Erstaufnahmeeinrichtung

o   Insgesamt seien für die Sachbearbeitung notwendigen Stellen fürs Jahr 2015 soweit notwendig aktiviert im Rahmen des Haushalts- und Stellenplans (13 VZ!)

·         Entlastung des ehrenamtlichen Engagements. Grundsätzlich sei es eine historische Ausnahmesituation. Die derzeitige Bewegung von Flüchtlingen sei nur im Schulterschluss von Behörden und Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.

o   Ehrenamtliche Betreuung von 6 bis 22 Uhr durch das BRK sei von der ehrenamtlichen auf die bezahlte Schiene gelegt worden

o   In den Schulen gebe es die Möglichkeit zur Bildung von zusätzlichen Fördergruppen neben dem staatlichen Stundendeputat durch das Bundesprogramm „Teilhabe“

o   Ehrenamtliche Deutschkurse erhalten einen Zuschuss von 500€ für Sachkosten

o   Agentur für Arbeit baue die Sprachkurse ab 1.11.2015 für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive aus

·         Für die provisorische Erstaufnahme habe man frühzeitig die Initiative ergriffen und werde wohl im Laufe des Novembers die längerfristige Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Kleinheubach fertigstellen. Damit entlaste man den Schul- und Vereinssport!

·         Derzeit müsse man pro Woche 38 Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften (bzw. GU des Freistaats im Landkreis Miltenberg) unterbringen: Man habe derzeit ausreichend Angebote, um diese Aufgabe zu bewältigen. Schwieriger als das Finden geeigneten Wohnraums sei derzeit die Umsetzung (deshalb auch die personellen und strukturellen Veränderungen im Haus).

Von daher kann Landrat Scherf die engagierten Bürgerinnen und Bürger und auchKreisrätin Frey beruhigen. Weder gesetzliche Vorgaben noch die bürokratische Umsetzung verursachen eine mögliche Gefahr der Unterbringung in der Winterzeit.

Die von den Bürger/innen gewünschte private Unterbringung werde man aus folgenden Gründen nach intensiver Beratung und Reflexion nicht in Betracht ziehen:

 

1.    Artikel 4 und 6 des Bayerischen Aufnahmegesetzes und die entsprechende Durchführungsverordnung Asyl verpflichte den Landkreis zwingend zur Unterbringung in einer GU, alternativ in einer dezentralen Unterkunft.

 

2.    Auch eine inhaltliche Prüfung dieser gesetzlichen Grundlage lasse uns derzeit einen mit der Krise begründeten Gesetzesbruch nicht in Erwägung ziehen:

a.    Der Landkreis Miltenberg wolle keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen den Asylsuchenden, evtl. noch unter dem Aspekt einer Pi-mal-Daumen-Prüfung nach Bleibeperspektive. Die einen werden privat untergebracht, die anderen müssen in eine GU. Dies führe zu einer 2-Klassen-Gesellschaft unter den Flüchtlingen, die man nicht befürworte

b.    Man brauche den privaten Wohnungsraum für die noch ausstehende größere Menge an Anerkennungen der Asylsuchenden im Verfahren. Dies werde spätestens im Frühjahr 2016 die nächste große Herausforderung, für die man derzeit Wohnungsangebote sammele

Landrat Scherf fasst zusammen, dass es nicht nur gesetzlich unzulässig sei, man halte auch im Sinne der Flüchtlinge die Ungleich-Behandlung für nicht sinnvoll.

Aus diesen Gründen, gesetzlich und inhaltlich, können der Landkreis weder dem Wunsch von Kreisrätin Frey noch der gleich intendierten Petition ans Landratsamt Abhilfe schaffen, aber verbunden mit der guten Botschaft, dass es die befürchteten Probleme es im Winter nicht geben werde. Man habe derzeit dank des großen Engagements aller Beteiligten die Lage im Griff.

 

Kreisrat Dr. Fahn glaubt, dass der Landkreis die Situation gut bewältigen könne. Die Petitionen kommen normalerweise in den Petitionsausschuss des Landtages. Es gebe allerdings das Bayerische Aufnahmegesetz. Dies müsse geändert werden. Dazu habe es im letzten halben Jahr Gesetzesentwürfe gegeben, die dann allerdings von der Mehrheit abgelehnt worden seien. Deswegen müsse sich Landrat Scherf danach richten.

Die Aussage zur Zwei-Klassen-Gesellschaft könne er nachvollziehen.

Was man in Zukunft allerdings diskutieren könne, wäre, inwieweit der Ermessensspielraum des Landrates vergrößert werden könne.

 

Kreisrat Rüth richtet seinen herzlichen Dank an den Landrat, das Landratsamt und die Ehrenamtlichen, die die große Herausforderung bewältigen.

Er warne allerdings davor, dem Landrat größere Ermessensspielräume zu geben. Kreisrat Rüth befürwortet eine einheitliche Lösung. Fakt sei, der Freistaat Bayern gebe 2016 fast 500 Mio. Euro aus, um diese Problematik zu bewältigen. Es werden 3.700 neue Stellen geschaffen, 1.700 neue Lehrer werden eingestellt. Dies klinge alles gut, aber man müsse diese Menschen finden, die diese Qualifikationen haben, man brauche z.B. auch Verwaltungsrichter für Vormundschaften für die vielen UmF. Es seien viele Einzelthemen, die behandelt werden müssen und es werde alles unternommen, eine Lösung zu finden. Wenn die Leute anerkannt seien, können sie auch in Privatwohnungen ziehen. Es gebe ein neues Wohnungsbauprogramm für 28.000 neue Wohnungen bis 2019. Seines Erachtens könne man diese Themen nur großflächig lösen.

 

Kreisrat Oettinger weist darauf hin, dass Wohnungsanbieter vom Landratsamt abgelehnt worden seien. Man werde diese Wohnungen brauchen, wenn die Anerkennungen kommen. Er bittet darum, die Wohnungsangebote an die Kommunen weiterzugeben.

 

Landrat Scherf erwidert, dass ein Wohnungsangebot nur abgelehnt werde, wenn es nicht umsetzbar sei.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung