Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.10.2015 KT/005/2015 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Kreisrat Frey habe am letzten Samstag das Vergnügen gehabt, die Kinder und die Vorstandschaft des Circus Blamage bei ihnen auf dem Hof zu begrüßen und deren Jahresgeschäft mit auszurichten. Bei dieser Gelegenheit habe man sich zum wiederholten Male davon überzeugen können, was das für eine tolle Truppe sei und dass sie im Landkreis Miltenberg eine hervorragende Arbeit leisten. Der Circus Blamage habe ihn gebeten, ihr Anliegen vorzutragen. Es gehe dabei um den Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises. Dieser Preis sei für den Circus Blamage sehr wichtig, zum einen, was die Reputation betreffe, zum anderen gehe es um das Preisgeld, was der Circus Blamage gerne für seine weitere Arbeit investieren möchte. Sie haben Kreisrat Frey gebeten, zum einen hier im Kreistag einen Runddruck auszulegen, zum zweiten darauf hinzuweisen, dass bitte alle Mitglieder noch in diesem Monat für das Anliegen des Circus Blamage zu stimmen. Kreisrat Frey bittet darum, diese Möglichkeit wahrzunehmen.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Kreisrätin Frey habe letzte Woche eine Petition aus dem Asylhelferkreis erhalten. Diese liest sie vor:
Landrat Scherf antwortet, dass
sich mehrere
Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition am 21. Oktober an ihn gewandt
hätten. Sie „sehen dem kommenden Winter mit großer Sorge entgegen … [und] …
befürchten, dass die gesetzlichen und bürokratischen Vorgaben so geschaffen
sind, dass trotz großer Bemühungen der Ämter eine ausreichende Versorgung aller
zu betreuenden Personen nicht sichergestellt ist.“
Er dankt zunächst allen Menschen sowohl für ihr
Engagement als auch für ihre Sorge. Ja, man sei derzeit bis an und über die Belastungsgrenze
hinaus gefordert,die Ehrenamtlichen und die Hauptamtlichen.
Aber man sei handlungsfähig:
·
Im
Landratsamt stocke man die personellen Kapazitäten auf, um den Anforderungen
der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration gerecht werden zu
können. U.a. habe man den Aufgabenbereich der Akquise und Betreuung der
dezentralen Unterkünfte in Ergänzung zu den unzureichend zur Verfügung
stehenden Gemeinschaftsunterkünften des Freistaates Bayern im Landkreis
Miltenberg aufgestockt und neu strukturiert.
o
Drei
Fachkräfte für den Bereich
o
Enge
Verzahnung mit der Abteilung 5 Bauwesen
o
Unerlässlich
wird die Schaffung eines eigenen Sachbereichs „Asyl“ werden!
o
Einrichtungsleitung
für die Erstaufnahmeeinrichtung
o
Insgesamt
seien für die Sachbearbeitung notwendigen Stellen fürs Jahr 2015 soweit
notwendig aktiviert im Rahmen des Haushalts- und Stellenplans (13 VZ!)
·
Entlastung
des ehrenamtlichen Engagements. Grundsätzlich sei es eine historische
Ausnahmesituation. Die derzeitige Bewegung von Flüchtlingen sei nur im
Schulterschluss von Behörden und Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.
o
Ehrenamtliche
Betreuung von 6 bis 22 Uhr durch das BRK sei von der ehrenamtlichen auf die
bezahlte Schiene gelegt worden
o
In
den Schulen gebe es die Möglichkeit zur Bildung von zusätzlichen Fördergruppen
neben dem staatlichen Stundendeputat durch das Bundesprogramm „Teilhabe“
o
Ehrenamtliche
Deutschkurse erhalten einen Zuschuss von 500€ für Sachkosten
o
Agentur
für Arbeit baue die Sprachkurse ab 1.11.2015 für Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive aus
·
Für
die provisorische Erstaufnahme habe man frühzeitig die Initiative ergriffen und
werde wohl im Laufe des Novembers die längerfristige Unterbringung in der
Erstaufnahmeeinrichtung in Kleinheubach fertigstellen. Damit entlaste man den
Schul- und Vereinssport!
·
Derzeit
müsse man pro Woche 38 Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften (bzw. GU des
Freistaats im Landkreis Miltenberg) unterbringen: Man habe derzeit ausreichend
Angebote, um diese Aufgabe zu bewältigen. Schwieriger als das Finden geeigneten
Wohnraums sei derzeit die Umsetzung (deshalb auch die personellen und
strukturellen Veränderungen im Haus).
Von daher kann Landrat Scherf die engagierten Bürgerinnen und Bürger und
auchKreisrätin Frey beruhigen. Weder gesetzliche Vorgaben noch die
bürokratische Umsetzung verursachen eine mögliche Gefahr der Unterbringung in
der Winterzeit.
Die von den Bürger/innen gewünschte private Unterbringung werde man aus
folgenden Gründen nach intensiver Beratung und Reflexion nicht in Betracht
ziehen:
1.
Artikel
4 und 6 des Bayerischen Aufnahmegesetzes und die entsprechende
Durchführungsverordnung Asyl verpflichte den Landkreis zwingend zur
Unterbringung in einer GU, alternativ in einer dezentralen Unterkunft.
2.
Auch
eine inhaltliche Prüfung dieser gesetzlichen Grundlage lasse uns derzeit einen
mit der Krise begründeten Gesetzesbruch nicht in Erwägung ziehen:
a.
Der
Landkreis Miltenberg wolle keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen den
Asylsuchenden, evtl. noch unter dem Aspekt einer Pi-mal-Daumen-Prüfung nach
Bleibeperspektive. Die einen werden privat untergebracht, die anderen müssen in
eine GU. Dies führe zu einer 2-Klassen-Gesellschaft unter den Flüchtlingen, die
man nicht befürworte
b.
Man
brauche den privaten Wohnungsraum für die noch ausstehende größere Menge an
Anerkennungen der Asylsuchenden im Verfahren. Dies werde spätestens im Frühjahr
2016 die nächste große Herausforderung, für die man derzeit Wohnungsangebote
sammele
Landrat Scherf fasst zusammen, dass es nicht nur gesetzlich unzulässig sei,
man halte auch im Sinne der Flüchtlinge die Ungleich-Behandlung für nicht sinnvoll.
Aus diesen Gründen, gesetzlich und inhaltlich, können der Landkreis
weder dem Wunsch von Kreisrätin Frey noch der gleich intendierten Petition ans
Landratsamt Abhilfe schaffen, aber verbunden mit der guten Botschaft, dass es die
befürchteten Probleme es im Winter nicht geben werde. Man habe derzeit dank des
großen Engagements aller Beteiligten die Lage im Griff.
Kreisrat Dr. Fahn glaubt, dass der Landkreis die Situation gut bewältigen
könne. Die Petitionen kommen normalerweise in den Petitionsausschuss des
Landtages. Es gebe allerdings das Bayerische Aufnahmegesetz. Dies müsse
geändert werden. Dazu habe es im letzten halben Jahr Gesetzesentwürfe gegeben,
die dann allerdings von der Mehrheit abgelehnt worden seien. Deswegen müsse
sich Landrat Scherf danach richten.
Die Aussage zur Zwei-Klassen-Gesellschaft könne er nachvollziehen.
Was man in Zukunft allerdings diskutieren könne, wäre, inwieweit der
Ermessensspielraum des Landrates vergrößert werden könne.
Kreisrat Rüth richtet seinen herzlichen Dank an den Landrat, das
Landratsamt und die Ehrenamtlichen, die die große Herausforderung bewältigen.
Er warne allerdings davor, dem Landrat größere Ermessensspielräume zu
geben. Kreisrat Rüth befürwortet eine einheitliche Lösung. Fakt sei, der
Freistaat Bayern gebe 2016 fast 500 Mio. Euro aus, um diese Problematik zu
bewältigen. Es werden 3.700 neue Stellen geschaffen, 1.700 neue Lehrer werden
eingestellt. Dies klinge alles gut, aber man müsse diese Menschen finden, die
diese Qualifikationen haben, man brauche z.B. auch Verwaltungsrichter für
Vormundschaften für die vielen UmF. Es seien viele Einzelthemen, die behandelt
werden müssen und es werde alles unternommen, eine Lösung zu finden. Wenn die
Leute anerkannt seien, können sie auch in Privatwohnungen ziehen. Es gebe ein
neues Wohnungsbauprogramm für 28.000 neue Wohnungen bis 2019. Seines Erachtens
könne man diese Themen nur großflächig lösen.
Kreisrat Oettinger weist darauf hin, dass Wohnungsanbieter vom
Landratsamt abgelehnt worden seien. Man werde diese Wohnungen brauchen, wenn
die Anerkennungen kommen. Er bittet darum, die Wohnungsangebote an die Kommunen
weiterzugeben.
Landrat Scherf erwidert, dass ein Wohnungsangebot nur abgelehnt werde,
wenn es nicht umsetzbar sei.