Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Jahresabschluss 2013 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.10.2015 KT/005/2015 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt, für 2013 die
Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu
erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht des UB 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2013 des Landkreises Miltenberg.
Herr Schötterl berichtet, dass der
Jahresabschluss 2013 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden sei. Nach
Art. 88 LKrO könne nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung
des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung am 01.07.2015 dem
Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2013 die Entlastung nach Art. 88
Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Der Kreisausschuss habe in seiner Sitzung am 22.10.2015 dem Kreistag den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.