Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Mittelverwendung aus dem Otto-Ackermann-Fonds 2014; Bericht

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Sitzung:27.07.2015   KA/004/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Winkler trägt vor, dass laut Satzung des Otto-Ackermann-Fonds dem Kreisausschuss jährlich Bericht über die Verteilung der Mittel zu erstatten sei.

 

Der Grundstock des Fonds hätte 170.000,00 DM betragen, das entspreche 86.919,62 €. Mit dem Otto-Ackermann-Fonds werden primär arme Waisenkinder (Voll- oder Halbwaise) aus dem Landkreis Miltenberg unterstützt. Der jährliche Zinsertrag könne auch bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus dem Landkreis Miltenberg zu Gute kommen, die in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben. Die Zinsen seien laut Satzung vor allem zur Behebung einer besonderen Notlage oder zur Erfüllung eines besonderen Wunsches zu verwenden, insbesondere für Weihnachten, Geburtstag, Kommunion, Konfirmation, Ferienfreizeit, Erholungsurlaub. Voraussetzung sei, dass kein Anspruch auf Sozialleistungen für die beantragten Leistungen bestehe. Zuschüsse für behinderte oder benachteiligte Kinder, die bei ihren Eltern leben, seien nicht möglich. Die Zinsausschüttung sei in den letzten Jahren weit unter dem Soll zurückgeblieben, so dass derzeit nicht ausgeschüttete Zinserträge von rund 67.000 € aufgelaufen seien. Die Zahlen im Überblick:

 

Kontostand 31.12.2013

 

 

156.616,52

 

 

 

 

Zinseinkünfte

2.062,68

 

+2.062,68

Bankgebühren

88,62

 

 

Zuschüsse

4.418,98

 

 

Ausgaben gesamt:

4.507,60

 

-4.507,60

 

 

 

 

Kontostand 31.12.2014

 

 

154.171,60

 

Kreisrat Dr. Linduschka möchte wissen, ob alle eingehenden und auch begründeten Anträge bis jetzt erfüllt worden seien und wer antragsberechtigt sei.

 

Herr Winkler antwortet, dass keine Anträge gestellt worden seien. Die Antragsberechtigung sei so geregelt, dass man es nicht-öffentlich ausschreibe, weil man nicht die Möglichkeit habe, eine große Anzahl an Anträgen zu überprüfen. Man gehe immer an Multiplikatoren ran, sprich an die Schulleitungen, ASD, JobCenter, Kindergärten usw.

 

Kreisrat Weber fragt, ob man auch den Kapitalstock antasten könne. Weiterhin möchte er wissen, ob die Definition Voll- und Halbwaise auch in Bezug auf Flüchtlinge gelte.

 

Herr Winkler erklärt, dass der Kapitalstock angetastet werden könne. Die Situation der Flüchtlinge sei bislang noch nicht durchdacht worden.

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