Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Entwurf zur Änderung des Regionalplanes der Region Bayerischer Untermain (1) betreffend das Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“, Ziel B X 3.2.; Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.07.2015   KA/004/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen einstimmig den

 

B e s c h l u s s:

 

Gegen die Änderung des Regionalplanes bestehen keine Bedenken.


Herr Pache trägt vor, dass am 04.05.2015 der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain beschlossen habe, das Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“, Ziel B X 3.2 zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt habe, das erforderliche Anhörungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf sei unter folgender Adresse im Internet abrufbar:

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/3/6/00703/index.html

 

Die Bayerische Staatsregierung habe am 24.05.2011 das Energiekonzept „Bayern innovativ“ verabschiedet, mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strombedarf auf 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu steigern. Das Energiekonzept sehe dazu den Bau von 1.000 bis 1.500 neuen Windkraftanlagen vor. Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain habe am 31.07.2012 beschlossen, dass im Rahmen der regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeiten ein Konzept zur Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen erarbeitet werden solle. Nach dem integrierten Energie- und Klimakonzept für die Region Bayerischer Untermain vom 29.12.2011 liege das erschließbare Potential für Windkraftanlagen aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und Standortknappheit in der Region bei ca. 50 Anlagen.

 

Mit der vorliegenden Regionalplanänderung solle zunächst das Ziel B X 3.2 dahingehend geändert werden, dass Windkraftanlagen in den Ausnahmezonen, die in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald festgelegt werden, nicht mehr generell ausgeschlossen seien. Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 09.05.1985, GVBl. S. 155, BayRS 230-1-24-U) werden im Kapitel B X „Energieversorgung“ Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“ wie folgt geändert:

 

„3.2 Z

In den Landschaftsschutzgebieten der Naturparke Spessart und Bayerischer Odenwald sind überörtlich raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht in den Ausnahmezonen für Windkraft, die in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Odenwald“ festgelegt sind.“

 

Diese „Interims-Lösung“ werde gewählt, um dann bei in Kraft treten der Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Bayerischer Odenwald endgültig auch die darin festgelegten Ausnahmezonen für Windkraft im Regionalplan umzusetzen. Gegen eine Weiterführung der laufenden Fortschreibung des Regionalplanes „Windkraft“ zum jetzigen Zeitpunkt spreche, dass sich im Änderungsverfahren des Landschaftsschutzgebietes auch bei den Ausnahmezonen noch Änderungen ergeben können.

 

Herr Pache sagt, dass zu der im Betreff genannten Planung das Landratsamt Miltenberg als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sei. Es sei von der Bauleitplanung, vom Natur- und Immissionsschutz sowie vom Wasser- und Bodenschutz Stellung genommen worden ohne Bedenken zu erheben.

 

Das Landratsamt Miltenberg habe keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Regionalplanes.

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