Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Staatl. Berufsschule Miltenberg; Informationen zum Gebäudebetrieb

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.07.2015   BAUV/004/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik führt aus, dass es an der Berufsschule Miltenberg zu einem Wasserschaden in einem Raum gekommen sei. In der Folge sei die Vorbereitung der Fachschaft Metallbau, die in diesem Raum untergebracht war, in einen benachbarten Raum verlagert worden.

 

Der Schaden sei der Versicherung des Landkreises gemeldet worden und von dort eine Schadensübernahme zugesagt worden. Da es sich bei dem beschädigten Oberboden um einen älteren Parkettboden handele, sei ein Austausch des Bodens angezeigt gewesen.

 

Nach dem Rückbau des Bodens sei zunächst festgestellt worden, dass der Parkettkleber PAK-Belastungen aufwies. Zudem sei in dem betroffenen Raum ein, den ganzen Raum umlaufender ovaler Riss in der Rohdecke festzustellen gewesen, der sich jedoch im darunter befindlichem Geschoss nicht abgezeichnet hätte. Die Begutachtung durch Herrn Fäth habe ergeben, dass der Riss eine weitere Benutzung des Raumes nicht zulasse. Eine statisch wirksame Sanierung scheide aufgrund der Gesamtqualität des Gebäudeteils aus. Aus einer statischen Untersuchung des Gebäueteils aus dem Jahr 2007 durch das Büro Hußenöder und Merz gehe bereits hervor, dass weitere Investitionen in diesem Gebäudebereich nicht wirtschaftlich seien.

 

Mit der Schulleitung sei dann vereinbart worden, dass die Fachschaft Metall in den ehemaligen Naturwissenschaftstrakt der Schule umziehe und damit der beschädigte Raum aufgegeben werden könne. Die entsprechenden Maßnahmen seien eingeleitet worden und seien in der Anpassung an den Haushalt (TOP 1 nö) eingestellt.

 

Infolge der PAK-Belastung sei ferner eine Luftqualitätsmessung zur Schadstoffuntersuchung für die restlichen Räume dieses Bauteils veranlasst worden. Diese ergab, dass kein dringlicher Handlungsbedarf gegeben ist.

 

Nachfolgend die Ergebnisse:

 

 

Leitparameter für die Beurteilung der Raumluftqualität in Bezug auf PAK sei das Benzo(a)pyren. An Arbeitsplätzen gelte die Technische Richtkonzentration (TRK) in der Raumluft von 2,0 µg/m³ (s.a. TRGS 900). Dieser Wert lege eine Aufenthaltsdauer von 8 Stunden pro Tag zu Grunde. Als Beurteilungswert für wohnlich genutzte Innenräume werde dieser mit Sicherheit zu hoch sein, da die Aufenthaltsdauer in Wohnräumen den für die TRK zu Grunde gelegten Wert deutlich überschreitee und die besondere Gefährdung von Säuglingen, Kleinkindern, werdenden und stillenden Müttern, Alten und Kranken dabei nicht berücksichtige.

 

Da jedoch in der Raumluft kein Benzo(a)pyren nachgewiesen werden konnte und auch die Summenwerte der Einzelkomponenten um den Faktor 3 bis 10 unterhalb der TRK liegen, sei unter diesen Gesichtspunkten nicht von einer Gefährdung der Nutzer durch PAK-haltige Raumluft auszugehen. Herr Wosnik weist an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hin, dass durch offene Parkettfugen und/oder mechanische Einwirkungen auf den PAK-haltigen Parkettkleber PAK Expositionen (insbesondere Partikel gebunden) forciert werden könnten. Arbeiten an diesen Produkten oder anderweitige mechanische Beanspruchungen weien daher möglichst zu vermeiden bzw. sollten nur von entsprechenden Fachfirmen ausgeführt werden.   

 

(Stellungnahme des beauftragten Büros Klingenmeier, Klingenberg)

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