Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Reinigungsmanagement; Sachstand und Beschluss zum weiteren Vorgehen

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.06.2015   BAUV/003/2015 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen einstimmig den

 

B e s c h l u s s:

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Reinigungsleistung mit Hilfe des in der Ausschusssitzung vom 29.01.2015 vorgestellten Büros vorzubereiten.

Herr Wosnik teilt mit, in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 29.01.2015 sei vorgestellt worden, dass die Reinigungsleistung in den landkreiseigenen Liegenschaften zur Ausschreibung anstehe und mithilfe eines fachlich geeigneten Büros ausgeschrieben werden solle. Nach Einwänden von einzelnen Mitgliedern des Ausschusses, die auf gute Erfahrungen in den Gemeinden mit der kommunalen Trägerschaft von Reinigungsleistungen verwiesen, sei die Vorbereitung der Erstellung einer europaweiten Ausschreibung mit Hilfe des Büros zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt worden, eine Abschätzung zu den Kosten einer Eigenreinigung zu erstellen.

 

Zur Beurteilung einer möglichen kommunalen Trägerschaft der Reinigungsleistung lasse sich nun Folgendes feststellen:

Inklusive den 10 landkreiseigenen Reinigungskräften seien derzeit 75 Reinigungskräfte beschäftigt. Bei Eigenerbringung der Gebäudereinigung sei zu berücksichtigen, dass noch sog. Springer für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und mindestens ein/e Vorarbeiter/in benötigt würden. Auch in der Personalabteilung würde sich der Aufwand erheblich, bedingt durch Personalmanagement für Krankheits-, Urlaubsausfälle sowie für die Abrechnungstätigkeiten u.a., erhöhen.

 

Von der Personalabteilung sei ein ungefährer Personal-Kostenaufwand (nur für die Reinigung) ermittelt worden:

                                               80 MA x 17.390 € = 1.391.200 €

 

Für das Jahr 2014 schlüsselten sich die Gebäudereinigungskosten in etwa wie folgt auf:

 

                  Unterhaltsreinigung                ca.   870.500 €

                  Sonderreinigung                     ca.     92.500 €

                  Zwischensumme:                 ca.   963.000 €

                 
                  Glasreinigung                         ca.     61.500 €

                  Verbrauchsmittel                    ca.     93.500 €

                  Gesamtsumme:                    ca. 1.118.000 €

 

Rein kostenmäßig wären zu vergleichen 1.391.200 € Personalkosten mit 963.000 € Unterhalts- und Sonderreinigungen.

Hieraus ergebe sich eine Differenz von 428.200 €.

 

Die Eigenreinigung sei demnach voraussichtlich deutlich teurer als die Fremdreinigung. Zusätzlich wären die Arbeitsgeräte und Reinigungsmittel zu beschaffen und die Arbeitsgeräte instand zu halten.

 

Kreisrat Schuck fragt, wie sich die Lose auf den nördlichen und südlichen Landkreis verteilen.

 

Herr Wosnik erwidert, dass die Glasreinigung ein Los sei. Die sonstigen Lose wären auf drei und fünf Lose aufgeteilt.

 

Kreisrat Schuck weist darauf hin, dass er schon einmal den Vorschlag gemacht hätte, einen kleinen Teil der Reinigungsarbeiten von einer Behinderteneinrichtung ausführen zu lassen.

 

Herr Wosnik merkt an, dass er die Anregung bereits an Herrn Rüth weitergegeben habe und die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei.

 

Kreisrat Schuck fragt nach der Möglichkeit, leichte Tätigkeiten aus der Ausschreibung zu nehmen und Behinderte dafür einzustellen.

 

Herr Wosnik erklärt, dass als Hausmeister-Helfer nur voll einsatzfähige Mitarbeiter eingestellt werden könnten.

 

Landrat Scherf nimmt die Idee für ein Gespräch mit der Lebenshilfe mit.

 

Kreisrat Lieb schlägt vor, die Firmen darauf hinzuweisen, dass behinderte Mitarbeiter erwünscht seien.

 

Landrat Scherf begrüßt diesen Vorschlag und sagt, dass dies in die Prüfkriterien mit aufgenommen werde.

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