Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2015 der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.05.2015 KA/003/2015 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Scherf begrüßt Frau Weckwerth, die
anhand der beiliegenden Präsentation den Wirtschaftsplan 2015 der Rohe´schen
Altenheimstiftung Kleinwallstadt erläutert.
Landrat Scherf dankt für ihren Vortrag, und im Namen aller sieben Kreistagsfraktionen für ihre Arbeit.
Kreisrat Dr. Fahn fragt zur eingestreuten Tagespflege, welche Leute diese wahrnehmen und wie lange sie blieben.
Zu den Personalkosten möchte er wissen, wie die in der Präsentation aufgeführte Kostensteigerung von 351.000,00 € zustande käme. Der Ansatz 2015 im Haushalt stimme damit nicht überein.
Kreisrat Dr. Fahn merkt an, Frau Weckwerth heiße den TVöD einerseits gut, da er ein Anreizsystem für neue Mitarbeiter sei. Andererseits beklagte sie sich über die hohen Personalkosten und spreche von politischem Handlungsbedarf. Er hält es für sinnvoll, dieses Thema mit den Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu besprechen.
Frau Weckwerth antwortet auf die Fragen.
Die Differenz entstehe dadurch, dass die aufgeführten 60.000,00 € für Leitungsentgelte erst im nächsten Jahr geplant seien.
Sie bekenne sich klar zum TVöD und nehme gerne die Idee mit, die Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch einzuladen.
Der Kreisausschuss fasst einstimmig den
B e s c h l u s s:
Haushaltssatzung der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt für das Wirtschaftsjahr 2015. Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf EUR 4.932.100,00
in den Aufwendungen auf EUR 4.897.100,00
und
dem Saldo von EUR 35.000,00
und im Vermögensplan
in den Einnahmen auf EUR 117.328,00
in den Ausgaben auf EUR 117.328,00
und
dem Saldo von EUR 0,00
festgesetzt.
2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 255.646,-- EUR festgesetzt.
5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.