Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kreismülldeponie Guggenberg: Anlieferungsmengen, Restverfüllung der DK-I-Deponie, Optimierung des Betriebs der DK-0-Deponie

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.05.2015   ENU/003/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Röcklein führt aus, nachdem einige der Kreisrätinnen und Kreisräte die Entwicklung der Kreismülldeponie Guggenberg nicht erlebt hätten, wolle er den Werdegang des heutigen Problems und einige Hintergründe schildern.

 

Die Entscheidung für den Ausbau von Guggenberg 2007

Im Vorfeld der Entscheidung zum Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg wurden für den Landkreis Miltenberg Planungsüberlegungen über die anfallenden Mengen an mineralischen Abfällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Deponieklassen erstellt und deren künftigen Entsorgung erstellt.

Mit ein Auslöser war, dass sowohl die drei gemeindlichen Bauschuttdeponien als auch die Erdaushubdeponien nicht die neuen gesetzlichen Vorgaben nach der Europäischen Deponierichtlinie von 1999 und der deutschen Deponieverordnung aus 2002 erfüllen konnten und die Umsetzungsfrist 2009 ablief.

Da das Zahlenmaterial der damals noch drei gemeindlichen Bauschuttdeponien und neun Erdaushubdeponien sehr dürftig war, mussten Schätzungen herangezogen werden und es wurden für die Planung Bandbreiten für die anfallenden mineralischen Abfälle von 25.000 – 45.000 Jahrestonnen für die DK-0-Deponie und von 4.000 bis 8.000 Jahrestonnen für die DK-II-Deponie zu Grunde gelegt.

In diesen Planungsüberlegungen wurden vier Szenarien für die künftige Entsorgung der mineralischen Abfälle dargestellt:

-          Errichtung eines neuen DK-II-Deponieabschnittes auf der Kreismülldeponie und anderweitige Lösung für die DK-0-Abfälle;

-          Errichtung eines neuen DK-II-Deponieabschnittes und Errichtung einer DK-0-Deponie auf der Kreismülldeponie Guggenberg;

-          Errichtung einer DK-0-Deponie am Standort Guggenberg und externe Entsorgung der DK-I- und DK-II-Abfälle;

-          Schließung der Deponie Guggenberg; externe Entsorgung der DK-I- und DK-II-Abfälle; anderweitige Lösung für DK-0-Abfälle.

 

Am 8. Oktober 2007 entschied sich der Kreistag für das Szenario 2 mit Neubau eines Deponieabschnittes für DK-II-Abfälle und Neubau einer DK-0-Deponie am Standort Guggenberg.

Dieser Entscheidung lagen auch die Mengenermittlungen aus den Planungsüberlegungen 2007

-          für die DK-0-Deponie von minimal 25.000 t im Jahr (maximal 45.000 t) und

-          für die DK-II-Deponie, einschl. DK-I-Abfälle, von minimal 4.000 t im Jahr (maximal 8.000t)

zu Grunde.

Dabei ging man zu dieser Zeit von einer Restverfüllung des bestehenden Deponieabschnittes, heute DK-I-Deponie, innerhalb von 3-4 Jahren aus.

 

In dieser Entscheidung haben auch die Bestrebungen der Bundesregierung zum Erlass einer Ersatzbaustoffverordnung eine Rolle gespielt. Diese Verordnung wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus 1990 notwendig und soll die Ablagerungs- und die Verwertungsbedingungen für mineralische Abfälle bundeseinheitlich regeln. Allerdings gibt es bis zum 01.04.2015 nur zwei Arbeitsentwürfe und die Entsorgungsbedingungen sind je nach Bundesland erheblich unterschiedlich. Dies führt bei den mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Miltenberg zu Entsorgungsströmen Richtung Hessen und Baden-Württemberg.

Es darf aber auch nicht verheimlicht werden, dass auch die umstrittene bayerische Verfüllregelung für Gruben und Brüche nach dem sogenannten „Eckpunktepapier“ den Deponien Abfälle entzieht.

 

 

Die tatsächlichen Ablagerungsmengen

Unsere DK-0-Deponie konnten wir wegen des Arsenproblems nicht wie geplant 2009 sondern erst Anfang 2012 in Betrieb nehmen.

Wir haben seit Inbetriebnahme der DK-0-Deponie aus unserem Landkreis anstelle der erwarteten Minimalmenge von 25.000 Jahrestonnen nur folgende Mengen erhalten:

2012:               2.980 t             =11,9 %

2013:               3.091 t             =12,3 %

2014:               3.969 t             =15,8 % der erwarteten Jahresmengen.

 

Von außerhalb des Landkreises Miltenberg haben wir in den Jahren 2012 bis 2014 zusätzlich 5.415 t Abfälle zur Entsorgung auf der DK-0-Deponie angenommen.

 

Den neuen Deponieabschnitt für Abfälle der Deponieklasse II haben wir planmäßig im Juli 2009 in Betrieb genommen.

Ab Juli wurde der alte Deponieteil bestehend aus den Bauabschnitten 1, 2a und 2b, durch die gesetzlichen Regelungen der Deponieverordnung auf Deponieklasse I abgestuft.

 

Da wir aufgrund geringerer Mengenanlieferungen auf der DK-I-Deponie die Restverfüllung bis heute nicht abschließen konnten, teilen sich die für die DK-II-Deponie erwarteten Mengen auf DK-I-Deponie und DK-II-Deponie auf.

Von den erwarteten Jahresmengen für die DK-II-Deponie haben wir folgende Mengen erhalten:

2010:               DK-II    4.264 t             DK-I     1.919 t             zusammen:     6.183 t

2011:               DK-II    3.568 t             DK-I     2.117 t             zusammen:     5.686 t

2012:               DK-II    2.092 t             DK-I        887 t             zusammen:     2.979 t

2013:               DK-II    4.022 t             DK-I        330 t             zusammen:     4.352 t

2014:               DK-II    3.260 t             DK-I     2.113 t             zusammen:     5.372 t

 

Dazu wurden von außerhalb des Landkreises Miltenberg in den Jahren 2010 – 2014 1.026 t Abfälle entsorgt.

 

Das anhaltende Problem mit der Restverfüllung unserer DK-I-Deponie wurde auch dadurch verursacht, dass die von uns erwarteten Altlastenmengen aus den Sanierungsmaßnahmen Großwallstadt und Eschau nicht zu uns, sondern nach Hessen gelangten und die erwarteten Altlastenmengen aus der Maßnahme Mainbullau viel geringer als angekündigt ausfiel.

 

Die DK-I-Deponie hat zum heutigen Stand ein Restvolumen von maximal 15.394 m³. Legt man für mineralische Abfälle ein Durchschnittsgewicht von 1,7 zu Grunde sind das ca. 26.170 Tonnen. Davon sind derzeit 8.547 m³ oder ca. 11.000 Tonnen verfügbar.

Zur Minimierung der laufenden Kosten und der Umweltbelastungen wollen wir dieses geringe Restvolumen schnellstmöglich verfüllen und die Deponie mit Erdmaterial abdecken. Die eigentliche Deponieoberflächenabdichtung kann dann erst nach einigen Jahren nach Abklingen der Setzungen aufgebracht werden.

In der Summe haben wir aber für die DK-II-Deponie die von uns erwarteten Jahresabfallmengen nach den Planungsüberlegungen 2007 im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 mit den Mengen der DK-I-Deponie erreicht.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Betrieb der DK-0-Deponie derzeit unwirtschaftlich ist, da wir weit unterhalb der für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Jahresmengen liegen.

Der Betrieb der DK-II-Deponie liegt unter Einrechnung der auf der DK-I-Deponie abgelagerten Mengen im unteren Bereich des wirtschaftlichen Betriebes nach den Planungsüberlegungen 2007.

 

Was können, was müssen wir tun?

  1. Schnelle Restverfüllung der DK-I-Deponie sowohl aus ökologischen als auch ökonomischen Gründen.

Dazu empfehlen wir die Freigabe für Materialien von außerhalb des Landkreises für die unsere Abfallwirtschaftssatzung nicht gilt, einschließlich eines entsprechenden Annahmepreises.

  1. Die Freigabe von Teilmengen für die Annahme von Abfällen von außerhalb des Landkreises für unsere DK-0-Deponie um die Wirtschaftlichkeit dieser Deponie zu verbessern.

Diese Maßnahme soll bis zum Inkrafttreten einer bundesweiten Regelung zur Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen und ggf. Ablauf der Übergangsfristen aus dieser Neuregelung befristet werden.

 

Detailvorschläge zum weiteren Vorgehen wolle man wegen der gebotenen Vertraulichkeit in der nichtöffentlichen Sitzung vorstellen.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Reinhard erläutert Herr Röcklein, die erwarteten Altlastenmengen aus den Sanierungsmaßnahmen seien nach Hessen gegangen, weil die beiden genannten Deponien seien enorm große Anlagen seien, die aufgrund ihrer Größe und ihres Volumens bedeutend bessere Konditionen anbieten könnten. Eine kleine Deponie wie Guggenberg könne mit diesen preislich nicht mithalten.

 

Kreisrat Blankart möchte wissen, wie die Unterschiede in Zahlen zwischen Guggenberg und anderen Deponien aussähen.

 

Herr Röcklein führt aus, im Bereich der DK I-Deponie koste die Tonne in Guggenberg 55,00 €, im Vergleich dazu koste in Flörsheim-Wicker die Tonne 18,00€. Außerdem seien die Verkehrsverhältnisse aus dem Norden des Landkreises nach Hessen besser als nach Guggenberg.

 

Kreisrat Ullmer fragt, ob die Deponie Guggenberg wirtschaftlich sei.

 

Herr Röcklein erklärt, Wirtschaftlichkeit ist das Ziel. Problematisch sei jedoch, dass in Hessen rücksichtslos Verwertungsnachweise ausgestellt würden, damit das Exportverbot aus Bayern umgangen werde. Im Bereich der DK 0 würden ca. 10.000t benötigt werden, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

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