Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Förderung einer pro-aktiven Beratungsstelle für die Region I für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.04.2015   BKS/001/2015 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich an der kommunalen Förderung einer pro-aktiven Beratungsstelle für die Region I für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen unter Trägerschaft des Arbeiterwohlfahrt-Kreisverbandes Aschaffenburg e.V. mit jährlich maximal 1.000 € auf der Grundlage des beiliegenden Konzepts und der aktuellen Förderregelungen des Bayer. Sozialministeriums.

2.    Voraussetzung ist die vollständige Restkostendeckung der übrigen Gesamtkosten der Beratungsstelle durch staatliche Förderung, Kostenbeteiligung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg am kommunalen Finanzierungsanteil sowie einen Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 %.

Der kommunale Finanzierungsanteil wird nach dem vereinfachten Schlüssel 1/3 : 1/3 : 1/3 aufgeteilt, solange der unter Ziff. 1 genannte Betrag nicht überschritten wird. Im zu erstellenden jährlichen Bericht soll auch die regionale Herkunft der beratenen Frauen erfasst werden


Herr Vill erläutert, bisher existierende Maßnahmen zum Schutz von Frauen durch Gewalt setzen voraus, dass die Opfer von sich aus aktiv werden. Häufig fehlt den Opfern hierzu aber der Mut.

Um solche Frauen zu erreichen, hat das Bayer. Sozialministerium ein Programm zur Förderung von pro-aktiven Beratungsstellen aufgelegt. Diese Stellen sollen nach einem Polizeieinsatz mit Gewalt gegen Frauen aktiv von sich aus die Opfer ansprechen (eine telefonische Erstberatung, bis zu drei Folgeberatungen), erforderliche Informationen geben und Unterstützung anbieten.

Für den Bereich der unterfränkischen Region I (Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) würde das Ministerium 15 Wochenstunden einer sozialpädogischen oder vergleichbaren Fachkraft fördern, wobei für eine Vollzeitstelle maximal 40.000 € Personal und 8.000 € Sachkosten gerechnet werden.

Als freiwillige Leistung und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel übernähme der Freistaat 80 % dieser Kosten, wenn der Träger einen 10 %-igen Eigenanteil und die beteiligten Kommunen ebenfalls 10 % Kofinanzierung übernehmen. In Aussicht gestellt wird eine staatliche Förderung zunächst für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.12.2016.

Sowohl der Arbeiterwohlfahrt-Kreisverband Aschaffenburg e.V. (AWO) als Träger des Frauenhauses für die Region I als auch der Verein SEFRA e.V. Aschaffenburg als Träger des Beratungszentrums für Frauen in Aschaffenburg haben bei den drei Gebietskörperschaften beantragt, eine solche Beratungsstelle nach den staatlichen Vorgaben auch kommunal gefördert zu bekommen.

In einer Besprechung am 17.04.2015 haben zunächst die drei Gebietskörperschaften unter Einbezug der Gleichstellungsstellen und der Sozialabteilungen einstimmig befürwortet, eine solche Stelle unter dem Vorbehalt der staatlichen Förderung zu unterstützen.

Ausdrücklich und ebenfalls einstimmig vorbehalten blieb eine Einstellung der kommunalen Unterstützung für den Fall der Einstellung oder wesentlichen Reduzierung der staatlichen Förderung.

Im Hinblick auf den relativ geringen kommunalen Kostenanteil wurde seitens Stadt und Landkreis Aschaffenburg gebeten, die kommunale Unterstützungsleistung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nach dem Schlüssel 1/3 : 1/3 : 1/3 aufzuteilen.

 

 

Dies würde folgende Kostenaufteilung bedeuten:

Förderfähige Personalkosten je VZK, maximal

 40.000,00 €

Förderfähige Sachkosten je VZK, maximal

   8.000,00 €

Förderfähige Gesamtkosten je VZK, maximal

 48.000,00 €

Förderfähige Gesamtkosten für 15/40 Wochenstunden anteilig, maximal

 18.000,00 €

Eigenanteil Träger 10 %

   1.800,00 €

Kommunale Kofinanzierung gesamt 10 %

   1.800,00 €

Kosten Landkreis Miltenberg anteilig

      600,00 €

 

Bei der Besprechung am 17.04.2015 stellten die beiden Träger AWO und SEFRA auch ihre Konzepte und Vorstellungen zur Umsetzung des pro-aktiven Ansatzes vor.

Auch in diesem Punkt einstimmig sprachen sich die drei Gebietskörperschaften für eine Einrichtung der Stelle beim AWO-Kreisverband aus.

Folgende Gründe waren dafür ausschlaggebend:

·         Die AWO würde die Beratungsstelle in den bestehenden und verfügbaren Räumen der dortigen Geschäftsstelle in der Treibgasse 24 ansiedeln. Für den Landkreis Miltenberg werden schon jetzt Beratungen in Räumen hiesiger AWO-Einrichtungen genutzt und können auch für die Beratungsstelle genutzt werden. SEFRA müsste mindestens für Beratungen im Landkreis Miltenberg neue Räumlichkeiten organisieren (Der Dachverband von SEFRA (Paritätischer Wohlfahrtsverband) hat keine vergleichbaren Strukturen im Landkreis Miltenberg).

·         SEFRA würde neues Personal einstellen. Die AWO würde die 15 Wochenstunden dagegen durch Aufstockung bestehender Verträge von vorhandenem sozialpädagogischem Fachpersonal abdecken, damit auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung gewährleisten und könnte diese Stunden im Fall einer Einstellung der staatlichen Finanzierung auch wieder zurückfahren. Die maximal förderfähigen Personalkosten von 40.000 € / 1,0 VZK werden nach dortigen Tarifen als ausreichend gesehen.

·         Insgesamt kann die AWO nach Einschätzung der drei Gebietskörperschaften flexibler auf die Gegebenheiten und Anforderungen reagieren.

·         Durch die Trägerschaft für das Frauenhaus verfügt AWO auch über einen direkteren Zugriff auf eventuell. erforderliche Unterbringungsplätze.

·         Die staatlichen Vorgaben sehen eine Beratung nur für Frauen vor. Gewaltbedrohte Männer müssten von beiden Trägern an andere Beratungsstellen verwiesen werden.

·         Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Polizei bestehen bei beiden Trägern.

 

Kreisrätin Wolf-Pleßmann bedankt sich bei Herrn Vill und fragt nach, ob die Finanzierung nur ein Strohfeuer für ein Jahr sei. Notwendig sei es auf jeden Fall, sie hätte sich vielleicht nicht unbedingt Parallelen zum Frauenhaus vorstellen können, sondern dass dort vielleicht einmal etwas mehr Geld reinfließe. Was sie gut an dem ganzen Konzept fände ist, dass die Polizei hier den Kontakt aufnähme, da manche Frauen den Kontakt zum Frauenhaus erst einmal scheuten. Es wäre einmal im Ausschuss behandelt worden, dass es über 100 Anfragen gäbe, die nicht aufgenommen werden könnten. Sie sehe bei den Frauenhäusern selbst Handlungsbedarf.

 

Frau Seidel erwidert, die Richtlinien für Frauenhäuser des Bayer. Freistaates würden derzeit bearbeitet. Es sehe so aus, als würde es dort eine Erhöhung geben, was auch dringend erforderlich sei. Deswegen würde sie es erst einmal so stehen lassen.

Frau Seidel ergänzt, die Adresse werde selbstverständlich nur mit Einverständnis der Frauen an die Beratungsstelle weitergegeben. Es gäbe bereits positive Erfahrungen damit.

 

Kreisrat Dr. Linduschka stellt die Frage, ob die Arbeit der SEFRA durch diese Nicht-Berücksichtigung nicht negativ beeinträchtigt werde. Weiterhin möchte er wissen, ob es konkrete Gründe dafür gäbe, dass Herr Vill das Engagement des Freistaates Bayern so deutlich hervorhebe.

 

Herr Vill erwidert, dass es dafür keine Gründe gäbe. Aber die Aussage sei gewesen, dass die Förderung nicht dauerhaft sei und nach dem 31.05.2016 beendet werde. Allerdings gehe man derzeit von einer dauerhaften staatlichen Förderung aus. Die Zusage des Gremiums über die Förderung von 1.000,00 € würde bei den derzeitigen Richtlinien ausreichen. Wenn sich etwas ändern sollte, würde dieser Punkt erneut im Ausschuss behandelt werden

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