Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Förderung der Sachkosten der Asylsozialberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. ab 01.01.2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.04.2015   BKS/001/2015 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Miltenberg gewährt ab 01.01.2015 bis vorläufig 31.12.2020 eine Förderung der Sachkosten der Asylsozialberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Kreiscaritasverband).

 

2.    Die Förderung beträgt zunächst für das Jahr 2015 20.000 €.

 

3.    Über die Förderhöhe der nachfolgenden Jahre wird gesondert beschlossen. Dabei werden insbesondere die Zahl der zu betreuenden Asylbewerber, der Umfang des eingesetzten Personals sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises berücksichtigt.


 

Herr Härtel vom Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. erläutert die Aufgaben des

Sozialdienstes für ausländische Flüchtlinge anhand beiliegender Präsentation.

 

Landrat Scherf betont, wie komplex das Thema Asyl und die Flucht sowie auch die Arbeit der Asylsozialberatung der Caritas sei. Es sei eine sehr gute und sehr wichtige Arbeit, die geleistet werde, auch im Hinblick darauf, dass man die Ehrenamtlichen nicht alleine lassen dürfe.

 

Kreisrat Dr. Linduschka merkt an, dass gestern bei einer Veranstaltung im Rahmen des Elsenfelder Dialogs die Aufnahme von Asylbewerbern sehr positiv gewesen sei.

Sprachkurse seien ganz entscheidend wichtig, vor allem, dass diese von Anfang an begännen. Diese müssten nicht von absoluten Spezialisten abgehalten werden. Man könnte Unterrichtsmaterialen bekommen, auch einen Zuschuss von 500,00 €, damit die Ehrenamtlichen nicht draufzahlen müssten. Man müsse das deutlich machen, dass möglichst viele Ehrenamtlich das leisten, was sie können.

 

Landrat Scherf merkt an, dass man im Landkreis Miltenberg glücklich und dankbar sein könne für die positive Stimmung und das große Engagement, auch für die Unterstützung der Bürgermeister im Landkreis und die große Hilfsbereitschaft, mit der unsere Bürger hier im Landkreis an die Sache herangingen.

 

Herr Vill berichtet, nach dem Rückgang der hohen Asylbewerberzahlen der 1990er Jahre lebte zuletzt bis zum Jahr 2011 eine leistungsberechtigte Person nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Miltenberg. Seitdem ist die Zahl der Unterkünfte und Plätze auf zuletzt 28 Unterkünfte mit 575 weitgehend belegten Plätzen kontinuierlich gewachsen (zuletzt neu: Erlenbach (30 Pl.) und Collenberg II (21 Pl.). (Stand: Mitte April 2015):

 

bis Dez 11

Okt 13

Jun 14

Okt 14

Dez 14

Feb 15

April 15

Plätze

-

183

333

380

429

514

575

Belegung

1

170

317

363

417

470

540

Unterkünfte

-

9

15

19

22

26

28

 

Die Inbetriebnahme weiterer Unterkünfte (bereits wieder zwei weitere im Mai 2015) ist erforderlich und absehbar.

Neben der Gewährung der Leistungen nach dem AsylbLG ist die Asylsozialberatung ein unverzichtbarer Bestandteil der Betreuung der häufig schwer traumatisierten Flüchtlinge. Eine gute und ausreichend besetzte Asylsozialberatung trägt auch wesentlich zur Vermeidung von Konfliktsituationen bei der Asylbewerberunterbringung von Anfang an bei.

Sie wird bei uns seit langem vom Kreiscaritasverband wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Asylsozialberatung zählen nicht nur die Beratung in sozialen Angelegenheiten und im Rahmen des Asylverfahrens sondern vor allem auch die Koordination, Vernetzung und Vermittlung ehrenamtlicher Helfer, z.B. auch für ehrenamtliche Deutschkurse oder Sprachvermittler bei Arztbesuchen. Im Landkreis Miltenberg läuft die Asylsozialberatung in vorbildlicher Weise in enger und konstruktiver Kooperation, Abstimmung und gegenseitiger Ergänzung mit den Mitarbeitern des Sozialamts.

Nachdem der Kreiscaritasverband die Aufgabe über viele Jahre hinweg nur mit einem Stellenanteil hinreichend abdecken konnte, musste das Personal zwischenzeitlich trotz hohen persönlichen Engagements der Mitarbeiter maßgeblich aufgestockt werden. In 2014 waren 1,25 rechnerische Vollzeitkräfte (VZK) mit der Aufgabe betraut, ab 01.01.2015 sind 3,5 VZK beschäftigt. Dies ist für die aktuelle Asylbewerberzahl und die relativ hohe Zahl unserer Unterkünfte angemessen. Staatlich bezuschusst werden bis zu 1,0 VZK je 150 Asylbewerber.

 

 

Der Freistaat Bayern fördert die Personalkosten (ohne Sachkosten) der Asylsozialberatung als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Rechnerisch wurde die Förderquote zuletzt rückwirkend ab 2014 von 70 auf 80 % erhöht. Dies deckt bei unserem Caritasverband de facto aber nur ca. 70 % der tatsächlichen Personalkosten ab, weil die Förderung nach Kostenpauschalen erfolgt.

Die Personalkosten betrugen gem. beiliegender Aufstellung für das Jahr 2014 (1,25 VZK) 79.469 € und werden für 2015 (3,5 VZK) mit 197.541 € veranschlagt. Unabhängig von der Höhe des staatlichen Zuschusses werden sie vom Diözesancaritasverband zu 100 % übernommen.

Dieses finanzielle Engagement des Diözesancaritasverbandes ist nicht selbstverständlich. Ein anderer Wohlfahrtsverband setzt z.B. für den Bereich zweier unterfränkischer Landkreise und einer kreisfreien Stadt in 2015 insgesamt nur 3,25 VZK ein und finanziert für diese den ungedeckten Kostenanteil.

Nicht gefördert werden vom Freistaat die Sachkosten der Asylsozialberatung. Diese wurden vom Kreiscaritasverband für 2014 mit 16.509 € (= 20,8 % der Personalkosten) nach tatsächlichen Ausgaben berechnet und werden für 2015 mit pauschal 20 % der Personalkosten (= 39.508 €) veranschlagt. Der Ansatz mit ca. 20 % liegt noch etwas unter dem Sachkostenansatz für die Berechnung der Personalvollkosten im öffentlichen Dienst (ca. 23 %).

Teilweise schon seit Jahren geben andere Träger kommunale Zuschüsse zu den vom Freistaat nicht geförderten Sachkosten der Asylsozialberatung. Im Dezember 2014 wurde eine Abfrage des diesbezüglichen Engagements der 9 Landkreise und 3 kreisfreien Städte in Unterfranken durchgeführt.

Das Ergebnis der Abfrage reicht von „bislang gar nichts“ (4 Träger, darunter wir) über jährlich 5.000 € bis hin zum wohl größten finanziellen und personellen Einsatz eines Landkreises mit jährlich 24.000 € Zuschuss zuzüglich Einsatz von 2,25 VZK eigener sozialpädagogischer Fachkräfte in der Asylsozialberatung. Bei mindestens zwei anderen der Träger, die bislang „gar nichts“ gaben, wird die Bezuschussung auf Antrag des ausführenden Wohlfahrtsverbandes derzeit ebenfalls geprüft.

Mit einer Förderung von 20.000 € lägen wir bezogen auf Unterfranken im „oberen Mittelfeld“. Der Betrag entspräche etwa 50 % der Sachkosten.

Für die Förderung in dieser Höhe sprechen vor allem

·         die als Vorleistung erbrachte großzügige aber gleichwohl angemessene Personalfinanzierung durch den Diözesancaritasverband,

·         das Eigeninteresse, das die Landkreisverwaltung an einer guten Asylsozialberatung im Hinblick auf frühzeitige Reduzierung von Konfliktpotentialen hat,

·         die sehr gute, engagierte und kooperative Arbeit der Caritasmitarbeiter vor Ort.

Der Beschlussvorschlag sieht neben dem Zuschuss von 20.000 € für das Jahr 2015 eine grundsätzliche Beteiligung des Landkreises an den Sachkosten der Asylsozialberatung zunächst für den Zeitraum der Kreistagsperiode vor.

Die Höhe der Förderung für die Folgejahre soll sich insbesondere an der Zahl der weiterhin zu betreuenden Asylbewerber und am Umfang des eingesetzten Personals orientieren, steht allerdings auch unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Kreishaushalt 2015 eingestellt.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Ullrich zu den Barschecks erklärt Herr Vill, dass die Gemeinden auf jeden Fall Listen mit den Namen bekämen. Weiterhin bestehe eine gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden, bei der Auszahlung der Leistungen mitzuwirken. Im Landratsamt würde das Personal genauso anfallen, wenn die Barschecks ausgefüllt würden.

 

Kreisrat Ullrich meint, dass es eine rein freiwillige Leistung der Gemeinden sei, was Herr Vill verneint.

 

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