Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.04.2015 JHA/001/2015 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Leiblein erläutert (siehe auch anliegende Präsentation):
Berechnung der Elternbeiträge für die
Tagespflege nach BayKiBiG aufgrund aktueller Fördertabelle
Die Elternbeiträge in der Tagespflege sind nach Nutzungszeiten gestaffelt. Der Basiswert für 2015, der vom BayStMAS bekannt gegeben worden ist, beträgt aufgrund der neuen Fördertabelle aktuell 982,06 € pro Jahr bezogen auf ein sog. Regelkind (Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt). Dieser Betrag ist mit dem Gewichtungsfaktor 1,3 zu multiplizieren und auf den Zeitfaktor für Buchungen von sieben bis acht Stunden zu beziehen. Der so erzielte Wert ist anschließend durch 12 zu dividieren. Es ergeben sich die untenstehenden Monatsbeiträge der staatlichen Förderung.
Die Elternbeteiligung ist auf maximal die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kinderbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt. Elternbeiträge sind entsprechend der Buchungszeiten zu staffeln.
Die Kinder werden regelmäßig von pädagogischem Personal gebildet, erzogen und betreut. Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll, Kinder nicht nur kurzfristig 1 - 2 Stunden, sondern möglichst über eine längere Dauer in der Tagespflege unterzubringen, um die Ziele des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans umsetzen zu können. Aufgrund dessen wird bei längerer Nutzungszeit der jeweiligen Einrichtung durch das Kind die gesetzlich zulässige maximale Obergrenze nicht ausgeschöpft, sondern ein niedrigerer Betrag festgesetzt. Die nachfolgende Tabelle wird auch für die niedrigschwellige Kindertagespflege angewandt.
Im Ergebnis gibt es folgende Erhöhung des Elternbeitrages:
|
|
staatl.
Förderung |
max.
Elternbeitrag |
Elternbeitrag |
|
Nutzungszeit |
Zeitfaktor |
Monat |
1,5-facher
Elternbeitrag |
bisher |
neu |
>1
h – 2 h |
0,50 |
53,20
€ |
79,80
€ |
74,00
€ |
79,00
€ |
>2
h – 3 h |
0,75 |
79,79
€ |
119,69
€ |
83,00
€ |
90,00
€ |
>3
h – 4 h |
1,00 |
106,39
€ |
159,59
€ |
92,00
€ |
105,00
€ |
>4
h – 5 h |
1,25 |
132,99
€ |
199,49
€ |
104,00
€ |
120,00
€ |
>5
h – 6 h |
1,50 |
159,59
€ |
239,39
€ |
116,00
€ |
140,00
€ |
>6
h – 7 h |
1,75 |
186,18
€ |
279,27
€ |
128,00
€ |
160,00
€ |
>7
h – 8 h |
2,00 |
212,78
€ |
319,17
€ |
140,00
€ |
180,00
€ |
Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg setzt die Elternbeiträge in der Tagespflege gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) aufgrund der aktuellen Fördertabelle zum 01.07.2015 neu fest.