Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Sachstandsbericht unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.04.2015   JHA/001/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf und Herr Winkler erläutern:

 

Neben der Aufnahme und Unterbringung gilt ist es Aufgabe der Jugendhilfe, die Vormundschaft für die Kinder und Jugendlichen zu übernehmen, bei der Bewältigung von traumatischen Erlebnissen wie Verlust der Familie oder die Flucht mit z. T. lebensgefährlichen Situationen zu helfen, Unterstützung zu geben, um sesshaft zu werden und eine persönliche und berufliche Perspektive entwickeln zu können. Um in der hiesigen Gesellschaft anzukommen, ist der Spracherwerb, die Kenntnis von kulturellen, sozialen und rechtlichen Zusammenhängen sowie Erlangung einer persönlichen Reife unter erschwerten Bedingungen notwendig. Neben der Vielfalt der Aufgaben stellt die Zahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge eine große Herausforderung dar: Im Jahr 2015 ist mit der Ankunft von rund 5.000 unbegleiteten Flüchtlingen in Bayern zu rechnen, von denen Unterfranken 10,3 % aufnehmen muss. Auf den Landkreis Miltenberg entfallen 9,6 %, so dass eine Aufnahmeverpflichtung von 50 Personen besteht.

Nach Aussagen der Staatsregierung können wir bei den unbegleiteten Minderj. Flüchtlingen von einem nahezu hundertprozentigen dauerhaften Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland ausgehen.

 

Aktualisierung: Nach letzten Informationen des Regierungspräsidenten werden die Zuweisungen der Jahre 2014 und 2015 zusammengefasst. Demnach beträgt die Gesamtzuweisung für den Zeitraum 83 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bisher wurden insgesamt 23 Flüchtlinge aufgenommen, so dass für 2015 noch die Aufnahme von 60 Flüchtlingen aussteht.

 

Derzeit können in den beiden Wohngruppen in Himmelthal 16 Personen aufgenommen werden. Ab Mai steht durch die Evangelische Kinder- und Jugendhilfe in Miltenberg eine weitere Einrichtung mit 9 Plätzen zur Verfügung. Daneben gibt es aktuell zwei Plätze in Pflegefamilien sowie die Möglichkeit der Unterbringung in Form von betreutem Wohnen sowie in eingestreuten Plätzen. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Abnahmeverpflichtung zu erfüllen. Derzeit laufen einige Aktivitäten mit dem Ziel, neue Aufnahmemöglichkeiten zu schaffen.

 

Ab dem Schuljahr 2015/2016 wird in der Berufsschule eine sogenannte BAF-Klasse (Berufsausbildung für Asylbewerber und Flüchtlinge) eingerichtet, um die Schulpflicht der Jugendlichen erfüllen und die berufliche Ausbildung ermöglichen zu können. Unterstützend dazu ist auch die Einrichtung einer Stelle für die Jugendsozialarbeit an der Berufsschule (TOP 8) vorgesehen. An den Mittelschulen in Obernburg und Leidersbach gibt es jeweils Übergangsklassen. Darüber hinaus gibt es an den Mittelschulen im Landkreis zusätzliche Fördermaßnahmen für die Beschulung von schulpflichtigen Flüchtlingen und Asylsuchenden.

 

Auf Initiative aus der Wirtschaft hat Landrat Scherf gemeinsam mit Industrie und Handwerk, Arbeits-agentur, Wohlfahrtsverbänden, Berufsschule und Landratsamt eine Ausbildungsinitiative gestartet, um geeignete junge Flüchtlinge erfolgreich in eine duale Ausbildung zu bringen. Dies eröffnet für die Flüchtlinge, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen und dürfen, die Chance für eine gelungene berufliche Integration. Aber auch für den Fall der Rückkehr in das Heimatland bedeuten eine abgeschlossene Berufsausbildung und die guten Deutschkenntnisse einen Zugewinn.

 

Für die Bewältigung der Aufgaben in Zusammenhang mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konnten zwei erfahrene Kräfte für den Allgemeinen Sozialen Dienst speziell für Flüchtlinge mit je 10 Wochenstunden aus anderen Einsatzgebieten heraus gewonnen werden. Diese sind für die Hilfeplanung zuständig, halten die Kontakte mit den Einrichtungen und den Bezugspersonen, den Schulen und später mit den Ausbildungsbetrieben. Weiter stellen sie die Schnittstelle zur wirtschaftlichen Jugendhilfe dar. Im Bereich der Vormundschaften und bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte je eine halbe Vollzeitstelle für die Asylbetreuung neu eingerichtet werden. Die übrigen Aufgaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben dem bisherigen Arbeitspensum erledigt. Es wird weiter geprüft, ob die Übernahme von Vormundschaften an die freie Wohlfahrtspflege im Rahmen einer Vereinsvormundschaft übertragen werden kann.

 

Die Verantwortung für die minderjährigen Flüchtlinge endet nicht mit der Volljährigkeit. Vielmehr ist stets der Bedarf der jungen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und es ist bei einem festgestellten Bedarf an Hilfen zu Entwicklung einer selbstbestimmten, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit auf Antrag über das 18. Lebensjahr hinaus in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Jugendhilfe zu gewähren. Die direkten Produktkosten dafür werden erstattet, für den Verwaltungsaufwand wird es ab diesem Jahr eine Erstattung durch den Freistaat Bayern geben, die nach der Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge gestaffelt sein wird.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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