Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorstellung der Tätigkeit und der Angebote der Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi)

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.04.2015   JHA/001/2015 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Neppl stellt gemeinsam mit Frau Kallen die Tätigkeit und die Angebote der Koordinierenden Kinderschutzstelle anhand der anliegenden Präsentation vor.

 

Das KoKi-Förderprogramm wurde 2009 bayernweit durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) eingeführt. Ab 01.08.2009 wurde im Landkreis Miltenberg eine Vollzeitstelle dafür geschaffen, im Juni 2010 folgte eine weitere halbe Stelle. Die Grundlage der Arbeit bildet auf den Förderrichtlinien des StMAS die „Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Landkreis Miltenberg“.

 

Die präventive Arbeit der KoKi beschränkt sich auf die Altersgruppe 0-6 Jahre. Einzige Ausnahme bildet die anonyme Beratung von Fachkräften nach § 8b SGB VIII für einen Altersbereich bis zu 10 Jahren (Ende der Grundschulzeit).

 

Kernaufgaben:

  • Interdisziplinäre Vernetzung von Gesundheitswesen, Jugendhilfe sowie Sozial- und Bildungswesen; Beratungs- und Navigationsfunktion für diese Netzwerkpartner
  • Niedrigschwellige Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und bei Bedarf die Vermittlung in passende Angebote
  • Freiwillige Angebote der KoKi (siehe unter „Angebote“)
  • Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

 

Im Folgenden eine Übersicht der Angebote:

Für Eltern (Die Zusammenarbeit der KoKi mit Eltern beruht auf Freiwilligkeit)

  • Allgemeine Beratung: zu Entwicklungsfragen, zu in Frage kommenden anderen Stellen (Navigationsfunktion) oder in schwierigen Lebenssituationen (bis zu 5 Hausbesuche möglich)
  • Infopaket und Beratungsgespräche im Rahmen von „Herzlich willkommen auf der Welt!“
  • Entwicklungspsychologische Beratung (EPB)
  • Finanzierung der Teilnahme an (pädagogisch evaluierten) Elternkursen (Ausnahme bildet Erste Hilfe am Kind-Kurs); Voraussetzungen Alg-II oder Wohngeld-Bezug, bzw. Wohngeld-Berechtigung
  • Einzelvorträge für Eltern
  • Elternseminare (ganzer Tag) in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Familienangelegenheiten für die Altersstufen 0-2 Jahre, 3-5 Jahre, 6-10 Jahre und 11-17 Jahre
  • Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH): Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen; außerdem ab 01.07.2015, angesiedelt beim Caritasverband, „wellcome“ (Ehrenamtlichenprojekt für stundenweise Einsätze bei jungen Familien zur kurzzeitigen Entlastung, vorrangig Betreuung der Kinder, Altersgruppe 0-1 Jahr)

 

Für Fachkräfte

  • Anonyme Fallberatung von Fachkräften nach § 8b SGB VIII
  • Beratungen zu Hilfen für Familien (Navigationsfunktion)
  • Schulungen/Vorträge in Einrichtungen zum Thema „Kinderschutz“
  • Fachvorträge, mind. 1x jährlich, im Oktober 2015 Fachtag (halbtägig)
  • Arbeitskreis Frühkindliche Prävention, 4x jährlich

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

KoKi (neben Fördermitteln des StMAS): Personalkosten, Budget; Bundesinitiative Frühe Hilfen: Bundesmittel

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen dies zur Kenntnis.

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