Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Freudenberg;
Darstellung von Bauflächen, Konzentrationszonen und Ausschlussflächen durch die Stadt Freudenberg am Main

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2014   KA/004/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Pache erläutert, der Gemeinderat der Stadt Freudenberg hat in seiner Sitzung am 07.05.2012 die Aufstellung des „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ (Teilfortschreibung Windkraft, Darstellung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Windkraftanlagen und Windparks) beschlossen. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Freudenberg. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.08.2012. Am 13.10.2014 hat der Gemeinderat der Stadt Freudenberg die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und um Stellungnahme bis 12.12.2014 gebeten.

 

Die im Entwurf des „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Freudenberg“ ausgewiesenen Flächen wurden als Teilfortschreibung Windenergie 2020 durch den Regionalverband Heilbronn-Franken am 25.07.2014 als Satzung beschlossen.

 

Stellungnahme

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Als Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Freudenberg und dem Regionalverband ist aktuell nur noch die Fläche 02_TBB, die der städtischen Fläche 01 „Nördlich Dürrehof“ entspricht als Vorranggebiet für die Windenergienutzung im Regionalplan Teilfortschreibung Windenergie enthalten. Die Potenzialfläche 01 im Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg liegt außerhalb des Landkreises Miltenberg und grenzt nicht unmittelbar an den Landkreis Miltenberg an. Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geäußerten grundsätzlichen Bedenken einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes über die Gemarkungsgrenze hinaus, zurückgestellt.

 

Natur- und Landschaftsschutz

Der Belang „Landschaftsbild“ wurde in die Abwägung eingestellt. Im Umweltbericht (Seite 26) wurden die anlagenbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild als hoch eingestuft. Der westliche Teil der Potenzialfläche 01 wurde aus der Konzentrationsfläche herausgenommen, um den Wirkungskreis der Windkraftanlagen im Bereich Maintal einzuschränken (Seite 53 der Begründung, Seite 41 des Erörterungsberichts).

Als Ergebnis der Abwägung wurden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die verbliebene Konzentrationsfläche gegenüber der Notwendigkeit von Bereitstellung von Flächen für die regenerative Energie zurückgestellt. Durch die Ausweisung des Flächennutzungsplans soll eine Konzentrierung der Windkraftanlagen erreicht werden, um deren Auswirkungen auf Natur- und Lebensraum zu minimieren.

Die Kommunen des Landkreises Miltenberg haben im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Konzentrationsflächen geäußert (Seiten 67-69 des Erörterungsberichtes).

Eine artenschutzrechtliche Prüfung auch unter Berücksichtigung der auf bayerischer Seite liegenden Horst-Standorte wurde durchgeführt. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG werden bei Beachtung von Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung nicht erfüllt.

 

Immissionsschutz

Es sollen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Gegenüber der ursprünglichen Planung erfolgte eine Reduzierung der Flächen. Nach den vorliegenden Plänen beträgt der Abstand der Konzentrationsfläche zur Wohnbebauung von Collenberg 1.200 m und zur Wohnbebauung von Dorfprozelten 1.900 m. Die Festlegung der Konzentrationsfläche erfolgte in einem dreistufigen Verfahren (Ausschlusskriterien, Vorbehaltskriterien, Abwägung der Potentialfläche. Ergebnis ist die Ausweisung der Potentialfläche 01 als Konzentrationsfläche.

 

Zusammenfassende Würdigung

Nachdem der westliche Teil der Potenzialfläche 01 aus der Konzentrationsfläche herausgenommen wurde und in den immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausführungen keine weiteren Bedenken erhoben wurden, bestand mit der Planung Einverständnis.

 

 

Nachrichtlich:

Der Landkreis Miltenberg hat mit Schreiben vom 28.11.2014 zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Freudenberg sein Einverständnis erklärt.

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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