Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Freudenberg;
Darstellung von Bauflächen, Konzentrationszonen und Ausschlussflächen durch die Stadt Freudenberg am Main
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2014 KA/004/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Pache
erläutert, der Gemeinderat der Stadt
Freudenberg hat in seiner Sitzung am 07.05.2012 die Aufstellung des „Sachlichen
Teilflächennutzungsplan Windenergie“ (Teilfortschreibung Windkraft, Darstellung
von Vorrang- und Ausschlussflächen für Windkraftanlagen und Windparks) beschlossen.
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes betrifft das gesamte
Gemeindegebiet der Stadt Freudenberg. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.08.2012. Am 13.10.2014 hat der
Gemeinderat der Stadt Freudenberg die förmliche Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und um Stellungnahme bis
12.12.2014 gebeten.
Die im Entwurf des „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der
Stadt Freudenberg“ ausgewiesenen Flächen wurden als Teilfortschreibung
Windenergie 2020 durch den Regionalverband Heilbronn-Franken am 25.07.2014 als
Satzung beschlossen.
Stellungnahme
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Als Ergebnis der Abstimmung zwischen
der Stadt Freudenberg und dem Regionalverband ist aktuell nur noch die Fläche
02_TBB, die der städtischen Fläche 01 „Nördlich Dürrehof“ entspricht als
Vorranggebiet für die Windenergienutzung im Regionalplan Teilfortschreibung
Windenergie enthalten. Die Potenzialfläche 01 im Planentwurf zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Freudenberg liegt außerhalb des Landkreises
Miltenberg und grenzt nicht unmittelbar an den Landkreis Miltenberg an. Von
Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung geäußerten grundsätzlichen Bedenken einer Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes über die Gemarkungsgrenze hinaus, zurückgestellt.
Natur- und Landschaftsschutz
Der Belang „Landschaftsbild“ wurde in
die Abwägung eingestellt. Im Umweltbericht (Seite 26) wurden die
anlagenbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild als hoch eingestuft. Der
westliche Teil der Potenzialfläche 01 wurde aus der Konzentrationsfläche
herausgenommen, um den Wirkungskreis der Windkraftanlagen im Bereich Maintal einzuschränken
(Seite 53 der Begründung, Seite 41 des Erörterungsberichts).
Als Ergebnis der Abwägung wurden die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die verbliebene Konzentrationsfläche
gegenüber der Notwendigkeit von Bereitstellung von Flächen für die regenerative
Energie zurückgestellt. Durch die Ausweisung des Flächennutzungsplans soll eine
Konzentrierung der Windkraftanlagen erreicht werden, um deren Auswirkungen auf
Natur- und Lebensraum zu minimieren.
Die Kommunen des Landkreises Miltenberg
haben im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Konzentrationsflächen geäußert (Seiten 67-69
des Erörterungsberichtes).
Eine artenschutzrechtliche Prüfung auch
unter Berücksichtigung der auf bayerischer Seite liegenden Horst-Standorte
wurde durchgeführt. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG werden bei Beachtung
von Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung nicht erfüllt.
Immissionsschutz
Es sollen Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Gegenüber der
ursprünglichen Planung erfolgte eine Reduzierung der Flächen. Nach den
vorliegenden Plänen beträgt der Abstand der Konzentrationsfläche zur
Wohnbebauung von Collenberg 1.200 m und zur Wohnbebauung von Dorfprozelten 1.900
m. Die Festlegung der Konzentrationsfläche erfolgte in einem dreistufigen
Verfahren (Ausschlusskriterien, Vorbehaltskriterien, Abwägung der
Potentialfläche. Ergebnis ist die Ausweisung der Potentialfläche 01 als
Konzentrationsfläche.
Zusammenfassende
Würdigung
Nachdem der westliche Teil der Potenzialfläche 01 aus der
Konzentrationsfläche herausgenommen wurde und in den
immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausführungen keine
weiteren Bedenken erhoben wurden, bestand mit der Planung Einverständnis.
Der Landkreis Miltenberg hat mit Schreiben vom 28.11.2014 zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Freudenberg sein Einverständnis erklärt.
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.