Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG);
Ertüchtigung des Dienstgebäudes Brückenstraße 2 des Landratsamts Miltenberg um eine Notstromversorgung:
Beschaffung eines dieselbetriebenen Notstromaggregats
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2014 KA/004/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Rosel erläutert, seit der Inbetriebnahme des umgebauten und
erweiterten Dienstgebäudes Brückenstraße 2 im Jahr 1992 verfügt das Landratsamt
Miltenberg bis zum heutigen Tag nur über eine mobile Notstromversorgung, die
lediglich Teile des Lagezentrums mit Strom versorgen kann. Diesbezüglich steht
lediglich eine Einspeisesteckdose für ein extern zuzuführendes Aggregat zur
Verfügung. Für alle anderen Sachgebiete, Außenstellen und Funktionsbereiche
besteht nicht die Möglichkeit der Notstromversorgung.
Aufgrund der stetig fortschreitenden Technisierung des Haues, gerade
hinsichtlich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung allgemein,
Internet, Telefonie, Funk, …), ist festzustellen, dass die vorhandene
Notstromversorgung in keinster Weise mehr dem heutigen Stand der Technik
entspricht und auch nicht mehr ausreicht, auch nur einen Arbeitsbereich
ausreichend mit Strom zu versorgen.
In diesem Zusammenhang ist beispielhaft zu betrachten, dass der
Unternehmensbereich 2.2 (IuK-Technik) heute nicht nur jeden einzelnen
Arbeitsplatz (PC, Drucker, Internet, Telefonie, …) im Landratsamt versorgt,
sondern über das Kommunale Behördennetz (KomBN) darüber hinaus auch 27 von 32
Gemeinden betreut. Schon ein kurzfristiger Stromausfall kann somit erhebliche,
auch in der Fläche weitreichende Folgen haben.
Zur vertiefenden Lektüre wird auf die „Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des
Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, langandauerndem
Stromausfall“ des Hessisches Ministeriums des
Innern und für Sport verwiesen, die im Internet unter
https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/handlungsempfehlung_stromausfall_.pdf
abrufbar sind.
Nach Auffassung des Kreisbrandrats und des Sachgebiets 31 sollten
deshalb insbesondere der Unternehmensbereich 2.2 (IuK-Technik), das
Lagezentrum, die Heizungsanlage und ein Pool von mindestens 10 Arbeitsplätzen
des Landratsamts leistungsfähig mit Notstrom versorgt werden. Hierzu bietet es
sich an, in der Nähe der haustechnischen Anlagen ein stationäres,
dieselbetriebenes Notstromaggregat mit einer Nennleistung von ca. 100 kvA
einzubauen.
Erste Informationsangebote ergaben, dass hierfür mit Kosten in Höhe von
ca. 60.000 Euro brutto für das eigentliche Notstromaggregat zzgl. Kosten in
Höhe von ca. 20.000 Euro für die Installationsarbeiten (Zuluft, Abluft, …,
abhängig vom gewählten Standort) zu rechnen ist.
Der genaue Aufstellort wird abhängig von den jeweiligen Anforderungen
des gewählten Fabrikats und unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit
durch den UB 5 ausgewählt und realisiert.
Im
Haushalt 2014 des Landkreises Miltenberg sind unter der Haushaltsstelle Nr.
12611073900 „sonstige Fahrzeuge“ Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt.
Diese Mittel werden 2014 nicht mehr benötigt. Um den Haushalt 2015 im Vorgriff
zu entlasten, bietet es sich an, den Kauf des Aggregats noch im Jahr 2014
abzuwickeln. Dies ist nach Aussage der in Frage kommenden Anbieter möglich.
Der Kreisausschuss fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
1. Der Landkreis Miltenberg ertüchtigt
das Dienstgebäude Brückenstraße 2 des Landratsamts Miltenberg um eine
Notstromversorgung. Hierzu beschafft der Landkreis Miltenberg ein dieselbetriebenes
Notstromaggregat.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
verschiedene Angebote einzuholen.
3. Herr Landrat Scherf wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.