Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG);
Ertüchtigung des Dienstgebäudes Brückenstraße 2 des Landratsamts Miltenberg um eine Notstromversorgung:
Beschaffung eines dieselbetriebenen Notstromaggregats

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2014   KA/004/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Rosel erläutert, seit der Inbetriebnahme des umgebauten und erweiterten Dienstgebäudes Brückenstraße 2 im Jahr 1992 verfügt das Landratsamt Miltenberg bis zum heutigen Tag nur über eine mobile Notstromversorgung, die lediglich Teile des Lagezentrums mit Strom versorgen kann. Diesbezüglich steht lediglich eine Einspeisesteckdose für ein extern zuzuführendes Aggregat zur Verfügung. Für alle anderen Sachgebiete, Außenstellen und Funktionsbereiche besteht nicht die Möglichkeit der Notstromversorgung.

 

Aufgrund der stetig fortschreitenden Technisierung des Haues, gerade hinsichtlich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung allgemein, Internet, Telefonie, Funk, …), ist festzustellen, dass die vorhandene Notstromversorgung in keinster Weise mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht und auch nicht mehr ausreicht, auch nur einen Arbeitsbereich ausreichend mit Strom zu versorgen.

 

In diesem Zusammenhang ist beispielhaft zu betrachten, dass der Unternehmensbereich 2.2 (IuK-Technik) heute nicht nur jeden einzelnen Arbeitsplatz (PC, Drucker, Internet, Telefonie, …) im Landratsamt versorgt, sondern über das Kommunale Behördennetz (KomBN) darüber hinaus auch 27 von 32 Gemeinden betreut. Schon ein kurzfristiger Stromausfall kann somit erhebliche, auch in der Fläche weitreichende Folgen haben.

 

Zur vertiefenden Lektüre wird auf die „Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, langandauerndem Stromausfall“ des Hessisches Ministeriums des Innern und für Sport verwiesen, die im Internet unter

 

https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/handlungsempfehlung_stromausfall_.pdf

abrufbar sind.

 

Nach Auffassung des Kreisbrandrats und des Sachgebiets 31 sollten deshalb insbesondere der Unternehmensbereich 2.2 (IuK-Technik), das Lagezentrum, die Heizungsanlage und ein Pool von mindestens 10 Arbeitsplätzen des Landratsamts leistungsfähig mit Notstrom versorgt werden. Hierzu bietet es sich an, in der Nähe der haustechnischen Anlagen ein stationäres, dieselbetriebenes Notstromaggregat mit einer Nennleistung von ca. 100 kvA einzubauen.

 

Erste Informationsangebote ergaben, dass hierfür mit Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro brutto für das eigentliche Notstromaggregat zzgl. Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro für die Installationsarbeiten (Zuluft, Abluft, …, abhängig vom gewählten Standort) zu rechnen ist.

 

Der genaue Aufstellort wird abhängig von den jeweiligen Anforderungen des gewählten Fabrikats und unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit durch den UB 5 ausgewählt und realisiert.

 

Im Haushalt 2014 des Landkreises Miltenberg sind unter der Haushaltsstelle Nr. 12611073900 „sonstige Fahrzeuge“ Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt. Diese Mittel werden 2014 nicht mehr benötigt. Um den Haushalt 2015 im Vorgriff zu entlasten, bietet es sich an, den Kauf des Aggregats noch im Jahr 2014 abzuwickeln. Dies ist nach Aussage der in Frage kommenden Anbieter möglich.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

1.    Der Landkreis Miltenberg ertüchtigt das Dienstgebäude Brückenstraße 2 des Landratsamts Miltenberg um eine Notstromversorgung. Hierzu beschafft der Landkreis Miltenberg ein dieselbetriebenes Notstromaggregat.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Angebote einzuholen.

 

3.      Herr Landrat Scherf wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung