Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Ersatzbeschaffung eines Kommandofahrzeugs für den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2014 KA/004/2014 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Scherf leitet ein, am 01.07.2010 wurde
Herrn Kreisbrandrat Lebold der Dienstwagen Opel Frontera MIL - LK 112 zur
dienstlichen Nutzung übergeben.
Mit
Schreiben vom 11.11.2014 beantragt Herr Lebold, der Landkreis Miltenberg möge
als Ersatz für dieses Fahrzeug ein Kommandofahrzeug auf der Basis eines
Kleinbusses mit Allradantrieb, namentlich Typ VW T5 Rockton oder Mercedes-Benz
Vito, beschaffen.
Dem
Antrag liegt folgendes Nutzungskonzept zu Grunde:
·
im Landkreis Miltenberg können mit diesem Fahrzeug
entsprechende Übungen angeleitet werden,
·
der tägliche Fahrbetrieb sei ohne weiteres möglich,
·
wenn das Fahrzeug für Fernfahrten benutzt wird, können
einsatzrelevante Teile hier im Landkreis abgestellt bleiben
·
das Fahrzeug könne für insgesamt 6 Personen genutzt
werden, die Sitze seien entsprechend leicht im hinteren Teil herausnehmbar,
·
ein Führen von Einsätzen der Führungsstufe C (Führen
mit einer Führungsgruppe) nach der FwDV 100 wäre ohne weiteres möglich,
·
mit dem Fahrzeug könne ein Teil der Einsätze im
Landkreis abgedeckt werden,
·
ferner wäre das Fahrzeug als Vorausfahrzeug für einen
Hilfeleistungskontingenteinsatz geeignet.
Nach den
Vorermittlungen von Herrn Lebold kostet ein funktionsgerechtes Fahrzeug ca.
80.000 Euro.
Rechtliche Würdigung:
Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die
Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen
Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen. Er hat die Feuerwehren zu
besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen (Art. 19
Abs. 1 BayFwG).
Die Kreisbrandräte und die
Kreisbrandinspektoren müssen über geeignete Kraftfahrzeuge und ausreichende
Fernmeldeeinrichtungen verfügen können (§ 12 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen
Feuerwehrgesetzes, AVBayFwG). Den Aufwand für ihre Tätigkeit tragen die
Landkreise (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayFwG).
Die Art
und Weise der zur-Verfügung-Stellung ist offen. Sie reicht von der
Entschädigung privat genutzter Kraftfahrzeuge über Leasingfahrzeuge bis hin zur
Beschaffung von Fahrzeugen.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2015 eingestellt.
B e s c h l u s s v o r s c h l a g :
1. Der Landkreis Miltenberg beschafft
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2015 als Nachfolgefahrzeug
des bisherigen Kommandofahrzeugs Opel Frontera MIL – LK 112 ein Fahrzeug Typ
VW-Bus (Modell T5 Rockton) oder Mercedes-Benz Vito.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Bedarf die notwendigen Finanzmittel in
den Haushalt 2015 einzustellen, die Ausschreibung durchzuführen und Angebote
einzuholen.
alternativ
2. Der Landkreis Miltenberg least als Nachfolgefahrzeug des bisherigen Kommandofahrzeugs Opel Frontera MIL – LK 112 ein Fahrzeug Typ Mercedes-Benz GLK oder vergleichbar.
Herr
Lebold ergänzt den Sachverhalt.
Kreisrat
Dr. Linduschka erklärt, es sei schwer, es mit allen Details zu entscheiden. Für
ihn wäre entscheidend, dass beide Varianten durchgeprüft seien. Über Kosten
habe man andeutungsweise etwas gehört. Er persönlich würde die Leasingvariante
bevorzugen, nicht nur wegen den Kosten, sondern auch, weil die Flexibilität
seiner Ansicht nach größer sei. Soweit er es verstanden habe, sie die
zukünftige Entwicklung in diesem Bereich nicht klar absehbar. Er bräuchte schon
echte Argumente gegen die Leasingvariante, denn sie sei 25.000 Euro günstiger.
Kreisrat
Reinhard bemerkt, es seien zwei verschiedene Sachen. Punkt 2 sei ein Ersatzfahrzeug
für das bisherige Fahrzeug, der andere Punkt sei eine einsatztaktische
Veränderung. Er sei dafür, den Punkt zu vertagen, da die Ersatzbeschaffung über
einen Leasingvertrag - da nur Jahresverträge - ohne Probleme machbar sei. Er
erinnere an den Antrag der CSU auf ein Gesamtkonzept für den gesamten Bereich
des Rettungs- und Feuerwehrwesen. Hier gehe es nicht nur um Ersatzbeschaffung,
sondern auch einsatztaktische Maßnahmen.
Kreisrat
Oettinger merkt an, er halte nichts von einer Vertagung. Man vergleiche hier
Äpfel mit Birnen, wenn, dann müsse man den Vergleich machen, was ein T5 als
Leasingfahrzeug koste. Ein GLK sei eine ganz andere Fahrzeugklasse. Das Thema
sei mehrfach geprüft und ordentlich dargelegt. Man solle es den Fachleuten
überlassen, was gebraucht werde.
Herr
Krämer nimmt mit Blick auf den Haushalt Stellung. Ursprünglich sei eine
Ersatzbeschaffung für den Opel Frontera angedacht, daher habe sich die Kämmerei
verschiedene Varianten angesehen (Kauf und Leasing). Daher habe man auch den
Mercedes GLK angefragt. Man spreche hier von 190 Euro brutto monatlich. Später
sei die Variante mit dem T5 aufgekommen, die seien für ihn zwei verschiedene
Sachen, je nachdem welches Konzept man weiterverfolgen wolle. Mit der
Leasingvariante mit Einbau, hier komme es natürlich auch darauf an, was alles
eingebaut werden soll, komme man auf ca. 50.000-55.000 Euro über die Laufzeit
von 10 Jahren. Der VW T5 koste momentan noch 110.000 Euro und solle auf 80.000
Euro gedeckelt werden. Hierzu würden aber auch noch Kosten für Reifen,
Inspektionen und Reparaturen hinzukommen. Auf den Haushalt hätten beide
Varianten folgende Auswirkungen: Bei der Leasingvariante habe man eine Aufwand
und eine Auszahlung von ca. 5.000 Euro in 2015, beim VW Bus hätte man 2015
einen Mittelabfluss von 80.000 Euro und dieser werde abgeschrieben, was mit
noch einmal etwa 10.000 Euro Aufwand zu Buche schlage.
Kreisrat
Luxem merkt an, er habe denselben Ansatz wie Kreisrat Reinhard. Er schlage auch
vor, sich ein Jahr Luft zu holen, man verbrate so kein Geld, gerade im Hinblick
auf ein Gesamtkonzept.
Herr
Lebold erklärt, der Freistaat Bayern, das Innenministerium, überprüfe bereits
seit Oktober 2012, wie die Landkreise künftig ausgestattet sein sollen. Es gebe
einen Zwischenhinweis aus 2013, wo u.a. Einsatzleitwagen genannt seien, und es
gebe eine neue Norm seit Juni 2014. Mittelfristig in den nächsten fünf Jahren
werde man wohl einen Einsatzleiter vom Dienst haben. Dazu würde dann dieses
Fahrzeug verwendet werden.
Dann sei
es doch sinnvoll, so Landrat Scherf, wenn man dies erst bis ins Detail
ausarbeite und dann umsetze.
Kreisrat
Fieger fragt, welche Lösung denn die Fachleute bevorzugen würden, er brauche
fachlichen Input, in welche Richtung es gehen solle.
Landrat
Scherf antwortet, der Kreisausschuss eben solle darüber diskutieren und
entscheiden. Für ihn stelle sich am sinnvollsten dar, man lease nun für ein
Jahr und nutze die Zeit, dieses Konzept noch weiter im Detail auszuarbeiten.
Man schaffe sich den Raum, die neuen Einsatzstrukturen zu konkretisieren.
Leasing
als vorübergehende Lösung sei in Ordnung und vernünftig, so Kreisrat Fieger. Er
fragt, was bei Ein- und Ausbau auf uns zukomme.
Er habe
Herrn Lebold so verstanden, dass dieser
die Präferenz auf Variante 1 lege, so Kreisrat Luxem. Aber bei einem Jahr
Leasing vergebe man sich nichts, man verschließe sich dem ja nicht. Er habe
gehört, dass problemlos die alten Geräte in die Wagen eingebaut werden können.
In einem Jahr wären dies einmal Ein- und Ausbaukosten. Man müsse zusehen, dass
das Einsatzkonzept in den nächsten sechs Monaten komme.
Landrat
Scherf schlägt für den Beschluss Variante 2 vor – Leasing – mit der Ergänzung: Der
Kreisbrandrat legt ein mögliches neues Einsatzkonzept vor.
Herr Lebold
erklärt, die Feuerwehr werde bei beiden Varianten ausrücken können. Er antwortet
Herrn Fieger zum Einbau, im Wesentlichen seien dies Funkgeräte und
Sondersignalanlage. Problem ergebe sich bei den Leasingfahrzeugen, dass es dort
rückstandsfrei sein müsse (z.B. ohne Bohrlöcher), sonst seien die Wertabschläge
so hoch. Momentan gebe es nur einen Hersteller, bei dem es sich rentiere.
Der Kreisausschuss fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme den
B e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg least als Nachfolgefahrzeug des bisherigen Kommandofahrzeugs Opel Frontera MIL – LK 112 ein Fahrzeug Typ Mercedes-Benz GLK oder vergleichbar und der Kreisbrandrat legt ein mögliches neues Einsatzkonzept vor.