Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Ersatzbeschaffung eines Kommandofahrzeugs für den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2014   KA/004/2014 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf leitet ein, am 01.07.2010 wurde Herrn Kreisbrandrat Lebold der Dienstwagen Opel Frontera MIL - LK 112 zur dienstlichen Nutzung übergeben.

 

Mit Schreiben vom 11.11.2014 beantragt Herr Lebold, der Landkreis Miltenberg möge als Ersatz für dieses Fahrzeug ein Kommandofahrzeug auf der Basis eines Kleinbusses mit Allradantrieb, namentlich Typ VW T5 Rockton oder Mercedes-Benz Vito, beschaffen.

 

Dem Antrag liegt folgendes Nutzungskonzept zu Grunde:

 

·         im Landkreis Miltenberg können mit diesem Fahrzeug entsprechende Übungen angeleitet werden,

 

·         der tägliche Fahrbetrieb sei ohne weiteres möglich,

 

·         wenn das Fahrzeug für Fernfahrten benutzt wird, können einsatzrelevante Teile hier im Landkreis abgestellt bleiben

 

·         das Fahrzeug könne für insgesamt 6 Personen genutzt werden, die Sitze seien entsprechend leicht im hinteren Teil herausnehmbar,

 

·         ein Führen von Einsätzen der Führungsstufe C (Führen mit einer Führungsgruppe) nach der FwDV 100 wäre ohne weiteres möglich,

 

·         mit dem Fahrzeug könne ein Teil der Einsätze im Landkreis abgedeckt werden,

 

·         ferner wäre das Fahrzeug als Vorausfahrzeug für einen Hilfeleistungskontingenteinsatz geeignet.

 

Nach den Vorermittlungen von Herrn Lebold kostet ein funktionsgerechtes Fahrzeug ca. 80.000 Euro.

 

Rechtliche Würdigung:

 

Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen. Er hat die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen (Art. 19 Abs. 1 BayFwG).

 

Die Kreisbrandräte und die Kreisbrandinspektoren müssen über geeignete Kraftfahrzeuge und ausreichende Fernmeldeeinrichtungen verfügen können (§ 12 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, AVBayFwG). Den Aufwand für ihre Tätigkeit tragen die Landkreise (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayFwG).

 

Die Art und Weise der zur-Verfügung-Stellung ist offen. Sie reicht von der Entschädigung privat genutzter Kraftfahrzeuge über Leasingfahrzeuge bis hin zur Beschaffung von Fahrzeugen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2015 eingestellt.

 

B e s c h l u s s v o r s c h l a g :

 

1.    Der Landkreis Miltenberg beschafft vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2015 als Nachfolgefahrzeug des bisherigen Kommandofahrzeugs Opel Frontera MIL – LK 112 ein Fahrzeug Typ VW-Bus (Modell T5 Rockton) oder Mercedes-Benz Vito.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Bedarf die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015 einzustellen, die Ausschreibung durchzuführen und Angebote einzuholen.

 

alternativ

 

2.       Der Landkreis Miltenberg least als Nachfolgefahrzeug des bisherigen Kommandofahrzeugs Opel Frontera MIL – LK 112 ein Fahrzeug Typ Mercedes-Benz GLK oder vergleichbar.

 

 

Herr Lebold ergänzt den Sachverhalt.

 

Kreisrat Dr. Linduschka erklärt, es sei schwer, es mit allen Details zu entscheiden. Für ihn wäre entscheidend, dass beide Varianten durchgeprüft seien. Über Kosten habe man andeutungsweise etwas gehört. Er persönlich würde die Leasingvariante bevorzugen, nicht nur wegen den Kosten, sondern auch, weil die Flexibilität seiner Ansicht nach größer sei. Soweit er es verstanden habe, sie die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich nicht klar absehbar. Er bräuchte schon echte Argumente gegen die Leasingvariante, denn sie sei 25.000 Euro günstiger.

 

Kreisrat Reinhard bemerkt, es seien zwei verschiedene Sachen. Punkt 2 sei ein Ersatzfahrzeug für das bisherige Fahrzeug, der andere Punkt sei eine einsatztaktische Veränderung. Er sei dafür, den Punkt zu vertagen, da die Ersatzbeschaffung über einen Leasingvertrag - da nur Jahresverträge - ohne Probleme machbar sei. Er erinnere an den Antrag der CSU auf ein Gesamtkonzept für den gesamten Bereich des Rettungs- und Feuerwehrwesen. Hier gehe es nicht nur um Ersatzbeschaffung, sondern auch einsatztaktische Maßnahmen.

 

Kreisrat Oettinger merkt an, er halte nichts von einer Vertagung. Man vergleiche hier Äpfel mit Birnen, wenn, dann müsse man den Vergleich machen, was ein T5 als Leasingfahrzeug koste. Ein GLK sei eine ganz andere Fahrzeugklasse. Das Thema sei mehrfach geprüft und ordentlich dargelegt. Man solle es den Fachleuten überlassen, was gebraucht werde.

 

Herr Krämer nimmt mit Blick auf den Haushalt Stellung. Ursprünglich sei eine Ersatzbeschaffung für den Opel Frontera angedacht, daher habe sich die Kämmerei verschiedene Varianten angesehen (Kauf und Leasing). Daher habe man auch den Mercedes GLK angefragt. Man spreche hier von 190 Euro brutto monatlich. Später sei die Variante mit dem T5 aufgekommen, die seien für ihn zwei verschiedene Sachen, je nachdem welches Konzept man weiterverfolgen wolle. Mit der Leasingvariante mit Einbau, hier komme es natürlich auch darauf an, was alles eingebaut werden soll, komme man auf ca. 50.000-55.000 Euro über die Laufzeit von 10 Jahren. Der VW T5 koste momentan noch 110.000 Euro und solle auf 80.000 Euro gedeckelt werden. Hierzu würden aber auch noch Kosten für Reifen, Inspektionen und Reparaturen hinzukommen. Auf den Haushalt hätten beide Varianten folgende Auswirkungen: Bei der Leasingvariante habe man eine Aufwand und eine Auszahlung von ca. 5.000 Euro in 2015, beim VW Bus hätte man 2015 einen Mittelabfluss von 80.000 Euro und dieser werde abgeschrieben, was mit noch einmal etwa 10.000 Euro Aufwand zu Buche schlage.

 

Kreisrat Luxem merkt an, er habe denselben Ansatz wie Kreisrat Reinhard. Er schlage auch vor, sich ein Jahr Luft zu holen, man verbrate so kein Geld, gerade im Hinblick auf ein Gesamtkonzept.

 

Herr Lebold erklärt, der Freistaat Bayern, das Innenministerium, überprüfe bereits seit Oktober 2012, wie die Landkreise künftig ausgestattet sein sollen. Es gebe einen Zwischenhinweis aus 2013, wo u.a. Einsatzleitwagen genannt seien, und es gebe eine neue Norm seit Juni 2014. Mittelfristig in den nächsten fünf Jahren werde man wohl einen Einsatzleiter vom Dienst haben. Dazu würde dann dieses Fahrzeug verwendet werden.

 

Dann sei es doch sinnvoll, so Landrat Scherf, wenn man dies erst bis ins Detail ausarbeite und dann umsetze.

 

Kreisrat Fieger fragt, welche Lösung denn die Fachleute bevorzugen würden, er brauche fachlichen Input, in welche Richtung es gehen solle.

 

Landrat Scherf antwortet, der Kreisausschuss eben solle darüber diskutieren und entscheiden. Für ihn stelle sich am sinnvollsten dar, man lease nun für ein Jahr und nutze die Zeit, dieses Konzept noch weiter im Detail auszuarbeiten. Man schaffe sich den Raum, die neuen Einsatzstrukturen zu konkretisieren.

 

Leasing als vorübergehende Lösung sei in Ordnung und vernünftig, so Kreisrat Fieger. Er fragt, was bei Ein- und Ausbau auf uns zukomme.

 

Er habe Herrn Lebold  so verstanden, dass dieser die Präferenz auf Variante 1 lege, so Kreisrat Luxem. Aber bei einem Jahr Leasing vergebe man sich nichts, man verschließe sich dem ja nicht. Er habe gehört, dass problemlos die alten Geräte in die Wagen eingebaut werden können. In einem Jahr wären dies einmal Ein- und Ausbaukosten. Man müsse zusehen, dass das Einsatzkonzept in den nächsten sechs Monaten komme.

 

Landrat Scherf schlägt für den Beschluss Variante 2 vor – Leasing – mit der Ergänzung: Der Kreisbrandrat legt ein mögliches neues Einsatzkonzept vor.

 

Herr Lebold erklärt, die Feuerwehr werde bei beiden Varianten ausrücken können. Er antwortet Herrn Fieger zum Einbau, im Wesentlichen seien dies Funkgeräte und Sondersignalanlage. Problem ergebe sich bei den Leasingfahrzeugen, dass es dort rückstandsfrei sein müsse (z.B. ohne Bohrlöcher), sonst seien die Wertabschläge so hoch. Momentan gebe es nur einen Hersteller, bei dem es sich rentiere.

 

Der Kreisausschuss fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg least als Nachfolgefahrzeug des bisherigen Kommandofahrzeugs Opel Frontera MIL – LK 112 ein Fahrzeug Typ Mercedes-Benz GLK oder vergleichbar und der Kreisbrandrat legt ein mögliches neues Einsatzkonzept vor.

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