Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Tätigkeitsbericht Frauenhaus Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2014   KT/006/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf weist auf die Bedeutung der beiden Institutionen (Frauenhaus Aschaffenburg & Sefra e.V.) hin. Die unerlässliche und wichtige Arbeit dieser Einrichtungen sei zu würdigen und die Möglichkeit zu geben, sich darüber zu informieren.

 

Frau Draudt trägt ihren Tätigkeitsbericht des Frauenhauses Aschaffenburg anhand der beiliegenden Präsentation vor.

 

Landrat Scherf dankt ihr für die Einblicke in die Not und ihr und den haupt- und ehrenamtlich Tätigkeiten für ihre Arbeit.

 

Kreisrat Dr. Linduschka schließt sich dem Dank an. Er hinterfragt den Grund des Rückgangs der Neuaufnahmezahlen und warum die Zahl der Ablehnungen wegen Vollbelegung zunehme.

 

Frau Draudt antwortet, sie gehe davon aus, dass es damit zusammenhänge, dass die Frauen länger im Haus bleiben und somit die Fluktuation geringer sei. Daher steigt die Aufenthaltsdauer und sinken die Neuaufnahmen. Man vermute, dass es auch daran liege, dass es schwieriger sei Wohnraum zu finden.

 

Kreisrat Reinhard äußert seinen Dank für die Arbeit.

 

Kreisrätin Münzel dankt ebenfalls für den teilweise auch erschütternden Bericht mit hohen Zahlen an ratsuchenden Frauen. Was sie auch erschüttere, seien die 30% der hilfesuchenden Frauen, die mehrfach kommen. Sie fragt zu den Wohnungen, ob nicht das Gesetz greife, dass die Männer die Wohnung verlassen müssen, sofern die Gewalt von ihnen ausgehe.

 

Frau Draudt antwortet, das werde durchaus gemacht und sei in einigen Fällen auch ratsam. In der Praxis sei es aber auch so, dass oftmals Familien in der Umgebung wohnen, die Bedrohung für die Frau in der Wohnung bleibe oft auch bestehen. Für manche sei es finanziell nicht möglich. Aber für manche Frauen sei es nicht möglich, da sie in dieser Wohnung an die Gewalt erinnert werden, die sie dort erlebt haben.

 

Auf Dank und Nachfrage von Kreisrätin Wolf-Pleßmann zu einer Möglichkeit einer Betreuung trotz Ablehnung antwortet Frau Draudt, man könne momentan leider nichts anderes anbieten. Natürlich suche man mit den Frauen gemeinsam eine Lösung, dies könne eine Überbrückung einer gewissen Zeit bei Verwandten oder Bekannten sein oder ein Platz in einem anderen Frauenhaus. In der Regel finde sich eine Übergangslösung.

 

Auch Kreisrat Dr. Fahn dankt für ihre Arbeit, er merkt an, dies sei der erste Besuch im Kreistag, obwohl im Haushalt eine feste Summe vorhanden sei. Er fragt, ob die Kapazität ausreiche oder eine Aufstockung notwendig sei. Weiterhin fragt er, ob Kinder in dieser Zeit Kontakt zu ihrem Vater haben. Auch interessiere ihn, ob die Anzahl aus dem Landkreis Miltenberg eher Dörfer oder größere Orte betreffe.

 

Frau Draudt antwortet zur Kapazität, die Plätze seien nicht ausreichend, man könnte wesentlich mehr Frauen helfen wenn man die Räumlichkeiten dafür hätte. Aber es sei auch so, dass die Rahmenbedingungen, die der Freistaat Bayern beschlossen habe, dies nur so hergeben, wie es momentan durchgeführt und finanziert werde und von den Gebietskörperschaften getragen werde.

Die Frauen aus dem Landkreis Miltenberg kommen aus verschiedenen Ortschaften. Es sei aber so, dass Frauen aus kleinen Ortschaften ungern in diese zurückgehen.

Der Kontakt des Vaters zu den Kindern sei sehr unterschiedlich, die Mütter wünschen oft eine Pause, bis sich die Kinder an die Situation gewöhnt haben. Es sei das gute Recht des Vaters, den Umgang zu pflegen, auch das Recht des Kindes, einen Umgang zu haben. Nach in der Regel drei bis vier Wochen werde dies auch regelmäßig durchgeführt. In den seltensten Fällen begleitet, denn dafür gebe es kein Personal.

 

Kreisrätin Weitz stellt sich die Frage, nachdem 30% der Frauen sehr schnell wieder zu ihren Männern zurückgehen, ob diese Frauen dann immer wieder kommen und was mit diesen Paaren geschehe. Sie fragt, ob die Männer in Therapiepflicht genommen werden oder eine Paarberatung erfolge.

 

Kreisrat Dr. Steidl fragt, ob die Männer an den Unterbringungskosten beteiligt werden.

 

Kreisrat Weber merkt an, die Auslastung von 89% widerspreche im ersten Moment den Ablehnungen. Sicherlich variiert das aber je nach Monat. Er fragt nach der Nachsorge bei den Abgewiesenen oder ob eine Begleitung bzw. Vorsorge aufgebaut werden müsste.

 

Frau Draudt antwortet auf die Fragen, man habe keine 100% Vollbelegung, da man auch Familien mit vier oder mehr Kindern aufnehmen könne, so dass mehrere Zimmer von einer Familie belegt würden. So kommt es zu Minderbelegungen. Anrufe kommen manchmal bei Vollbelegung, und wenn Platz sei, erfolgen keine Anrufe, dies sei manchmal leider so. An gewissen Jahreszeiten oder Feiertagen könne man es allerdings nicht festmachen. Die begleitende Beratung und Vorbeugung sei die Aufgabe der Kollegin und der SEFRA e.V., dort erfolge die ambulante Beratung. Eine Täterberatung oder eine Komplettberatung erfolge durch die ambulanten Beratungsstellen der verschiedenen Träger. In unserer Umgebung gebe es dies lediglich in Würzburg, dazu könne aber niemand verpflichtet werden und für manche sei dies auch eine weite Strecke.

Sie antwortet weiterhin, die Männer werden nicht an den Unterkunftskosten beteiligt. Wenn die Frauen die gemeinsame Wohnung verlassen, bilden sie eine eigene Lebensgemeinschaft und fallen somit in diesen Bereich beim Jobcenter, müssen also selbst dafür aufkommen. Es gebe keine Möglichkeit, den „Verursacher“ hier finanziell in Rechenschaft zu ziehen, außer über den normalen Unterhalt.

 

Landrat Scherf dankt ihr für den Bericht und die Beantwortung der zahlreichen Fragen, was Wertschätzung und großes Interesse zeige.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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