Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Sachstand Förderung Kreisjugendring
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2014 KA/004/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Winkler erläutert, die Förderung des
Kreisjugendrings erfolgt auf zwei Ebenen: Zum einen werden die
Brutto-Personalkosten für eine halbe Vollzeitstelle Geschäftsführung und 400 €
monatlich an Personalkosten für die Buchhaltung erstattet.
Zum anderen erfolgt eine pauschale Förderung
von jährlich 40.500 €. Diese Mittel sind zweckbestimmt für die Förderung der
Vereine und Verbände sowie für die Verwaltungs- und Geschäftsstellenkosten
einschließlich der Miete. Dies wurde so 2009 schriftlich festgelegt.
Im Jahr 2013 wurden zusätzlich ohne
schriftliche Vereinbarung 5.000 € aus der Haushaltsstelle 36290.531812
„Förderung von Vereinen und Verbänden“ bewilligt. Die zugewiesenen Mittel
wurden im Haushaltsjahr 2013 nicht zweckbestimmt verbraucht sondern in Höhe von
rund 23.000 € der Rücklage zugeführt. Deshalb besteht trotz gegenteiliger
öffentlich erhobener Forderungen durch den Kreisjugendring anlässlich seiner
Herbstvollversammlung kein Handlungsbedarf, erläutert Landrat Scherf
zusammenfassend.
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.