Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Sachstand Förderung Kreisjugendring

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2014   KA/004/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Winkler erläutert, die Förderung des Kreisjugendrings erfolgt auf zwei Ebenen: Zum einen werden die Brutto-Personalkosten für eine halbe Vollzeitstelle Geschäftsführung und 400 € monatlich an Personalkosten für die Buchhaltung erstattet.

 

Zum anderen erfolgt eine pauschale Förderung von jährlich 40.500 €. Diese Mittel sind zweckbestimmt für die Förderung der Vereine und Verbände sowie für die Verwaltungs- und Geschäftsstellenkosten einschließlich der Miete. Dies wurde so 2009 schriftlich festgelegt.

 

Im Jahr 2013 wurden zusätzlich ohne schriftliche Vereinbarung 5.000 € aus der Haushaltsstelle 36290.531812 „Förderung von Vereinen und Verbänden“ bewilligt. Die zugewiesenen Mittel wurden im Haushaltsjahr 2013 nicht zweckbestimmt verbraucht sondern in Höhe von rund 23.000 € der Rücklage zugeführt. Deshalb besteht trotz gegenteiliger öffentlich erhobener Forderungen durch den Kreisjugendring anlässlich seiner Herbstvollversammlung kein Handlungsbedarf, erläutert Landrat Scherf zusammenfassend.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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