Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Ertüchtigung der Funkinfrastruktur durch die Neuerrichtung eines Gleichwellenfunknetzes für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg;
Errichtung einer zusätzlichen Relaisstellenfunkstation für das Gemeindegebiet Mömlingen

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2014   KA/004/2014 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Rosel erläutert, in der Sitzung des Kreistags am 21.03.2011 beschloss der Kreistag, dass der Landkreis Miltenberg ein neues Gleichwellenfunknetz mit fünf Relaisstellenfunkstationen für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz im Landkreis Miltenberg auf der Grundlage der Untersuchungen des Ingenieurbüros Kai-Tec GmbH Hösbach vom 03.03.2011 errichtet.

 

Aufgrund der vorliegenden Prädikationsberechnungen empfahl seinerzeit das Ingenieurbüro, neben den bereits betriebenen und somit „gesetzten“ Standorten Pfaffenberg und Mainbullau das neue Gleichwellenfunknetz um die Stationen Reißberg (bei Kirchzell), Geiersberg (bei Mönchberg) und Guggenberg zu erweitern, um die Versorgungsreichweite und -qualität deutlich zu verbessern. Hier konnten Synergieeffekte genutzt werden, da die Masten und die Erschließung (Strom, …) bereits jeweils vorhanden waren.

 

Nach der damaligen Einschätzung des Ingenieurbüros schien der Optimierungserfolg für Mömlingen und die Täler bei Hofstetten und Rück eher gering. Vor dem Hintergrund, dass am ursprünglich vorgesehenen Standort „Hochbehälter Obernburg“ kein Mast und keine Erschließung bereits vorhanden war, wurde seinerzeit zwischen dem (eher geringen) Optimierungserfolg und den sich ergebenen Investitions- und Betriebskosten dahingehend abgewogen, die Relaisstellenfunkstation „Hochbehälter Obernburg“ nicht zu errichten.

 

Im Übrigen wird auf den beigefügten Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages Miltenberg vom 21.03.2011 verwiesen.

 

Im Anschluss daran wurde das neue Gleichwellenfunknetz errichtet und im Mai 2012 in Betrieb genommen. Die Sprechfunkverbindung von Fahrzeugen zur Leitstelle ist seitdem nahezu zu 95% im Landkreis möglich. Lücken gibt es in einzelnen Ortschaften bei der Alarmierung der Feuerwehren über Funkmeldeempfänger.

 

Nach einer gewissen Anlaufphase teilte der 1. Kommandant der FFW Mömlingen, Herr Babilon, dem Kreisbrandrat mit, dass die Fahrzeugfunkversorgung gegenüber dem bisherigen Standard gut sei. Probleme bereite hingegen die Alarmierung: die Durchsagen seien auf den Funkweckern kaum hörbar bzw. nicht zu verstehen, des Weiteren werde beim Probealarm freitags um 18.00 Uhr der Alarm ca. 5 – 10 x wiederholt.

 

Um Abhilfe zu schaffen, wurden am 20.12.2012 in einem Gespräch bei der Gemeinde Mömlingen folgende Maßnahmen vereinbart:

 

  1. Die Schleife für Mömlingen bleibt auf dem Umsetzer bei der ICO, um die Wehrleute alarmieren zu können, die im Einzugsbereich von Obernburg arbeiten.

 

  1. Der Umsetzer bei der ICO durch die Kreisbrandinspektion ausgetauscht.

 

  1. Die auf dem Feuerwehrhaus Mömlingen befindliche Richtantenne wird statt wie bisher auf die ICO nun auf die Relaisstation Mainbullau ausgerichtet. Dadurch soll die ständige Wiederholung des Alarms vermieden werden.

 

  1. Um einen Empfang von Sprachdurchsage zu ermöglichen, wird im Feuerwehrhaus Mömlingen ein Alarmumsetzer mit Durchsagebetrieb vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Dieser wird auf die bestehende Antenne aufgeschaltet. Dadurch soll die Empfangsqualität von Sprachdurchsagen für die Funkwecker verbessert werden. Diese Betriebsart musste aufgrund neuerlicher Störungen abgeschaltet werden.

 

Aufgrund neuerlicher Hinweise im Sommer 2014 fand am 23.09.2014 ein weiteres Gespräch bei der Gemeinde Mömlingen statt: Herr Babilon teilte dabei mit, dass bei einigen Einsätzen die Alarmierung der FFW Mömlingen nicht funktioniert habe. Infolge dessen seien die ebenfalls alarmierten Feuerwehren aus Eisenbach und/oder Großostheim oft schneller am Einsatzort gewesen als die über Sirene nachalarmierte Feuerwehr aus Mömlingen. Das habe zu Unmut sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den Feuerwehrdienstleistenden der Feuerwehr Mömlingen selbst geführt.

 

Zur Lösung der Problematik wurde u.a. vereinbart, dass die Integrierte Leitstelle „Untermain“ (ILS) Aschaffenburg bei der Stapelalarmierung in der Reihung hinter Mömlingen nun eine max. Wartezeit von 3500 mS programmiert, um Überlagerungen durch nachfolgende Signale zu vermeiden.

 

Seitdem funktioniert die Alarmierung der Einsatzkräfte der FFW Mömlingen per Funkwecker. Allerdings können keine Sprachdurchsagen der ILS, beispielsweise über den Einsatzort und den konkreten Einsatzanlass (z.B. „Wohnhausbrand in der XY-Straße“) empfangen werden.

 

 

Rechtliche Würdigung:

 

Der techn. Standard der Alarmierung einer Feuerwehr ist in Bayern nicht explizit geregelt. In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Juni 1993 Nr. I D - 2253.5/6 (AllMBl Nr. 14/1993) über die „Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz“ ist unter der Nr. 2.2.2 folgendes ausgeführt:

 

Jede Feuerwehr - ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist, - muss durch Sirenen alarmiert werden können. Der örtliche Alarm muss unabhängig von der Auslösung über Funk auch mit der Hand ausgelöst werden können. Soweit es die örtlichen Gegebenheiten erfordern und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, ist die „stille Alarmierung“ durch Meldeempfänger zu ermöglichen.“

 

In der (neuen) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6 (AllMBl Nr. 13/2005) über die „Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern“ (Alarmierungsbekanntmachung – ABek) heißt es unter der Nr. 4 „Übergangsregelung“:

 

„Die bestehenden Alarmierungsplanungen sind möglichst bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ILS vollständig zu überprüfen und soweit erforderlich zu berichtigen und zu aktualisieren. Dabei soll von den Möglichkeiten einer differenzierteren Alarmierungsplanung im Interesse der Qualität und Schnelligkeit der Hilfeleistung Gebrauch gemacht werden. Im Übrigen richtet sich die Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz bis zur Inbetriebnahme der ILS im jeweiligen Leitstellenbereich weiterhin nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Juni 1993 (AllMBl S. 856), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 22. März 2004 (AllMBl S. 104).“

 

In diesem Kontext ist festzustellen, dass als gesetzliche Mindestanforderung die Alarmierung der gemeindlichen Feuerwehren per Sirene ausreicht, auch wenn nach dem heutigen Stand der Technik ein Funkmeldeempfänger mit Sprachdurchsage üblich ist.

 

Nach einem Budgetangebot der Fa. Schnoor Industrieelektronik GmbH vom 14.11.2014, die auch die seinerzeitige Anlage errichtet hat, ist für die Neuerrichtung einer zusätzlichen Relaisstellenfunkstation im Bereich Mömlingen mit Kosten in Höhe von ca. 110.000 Euro zu rechnen.

 

In die Abwägung ist nach Auffassung des SG 31 auch die momentane Einführung des Digitalfunks und darüber hinaus die beabsichtigte Einführung der digitalen Alarmierung einzustellen. Die Projektgruppe DigiNet des Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr führt hierzu in seinem Newsletter Nr. 36 (Stand: April 2014) folgende aus:

 

„Sachstand Alarmierung und Prototyp Alarmierungs-Pager

 

Um eine sichere Einführung des Dienstes Alarmierung zu gewährleisten und den Umstieg zu vereinfachen, wird den Nutzern empfohlen, die Implementierung der TETRA-Alarmierung phasenweise vorzunehmen. Das Dokument „Alarmierung im BOS-Digitalfunknetz, vorläufiger Sachstandsbericht“ zeigt, in welchen Phasen nach derzeitigem Sachstand welche Leistungsmerkmale des Dienstes Alarmierung Anwendung finden und welche Parameter dazu noch festgelegt werden müssen.

 

In der ersten Phase ist angedacht, lediglich die analoge Funkalarmierung durch eine sogenannte Startkonfiguration nachzubilden und zusätzliche Funktionalitäten auf ein Minimum zu begrenzen. In der zweiten Phase erfolgt dann die dauerhafte Ablösung der analogen Funkalarmierung durch den Datendienst Alarmierung. Ab der Phase 3 wären dann die Optimierung bereits eingesetzter Leistungsmerkmale, betrieblicher Abläufe sowie die sukzessive Einführung zusätzlicher Leistungs-merkmale möglich.

 

Das Dokument wurde im geschlossenen Nutzerbereich BOS auf der Seite Einsatz-taktik eingestellt. Das Land Bayern arbeitet bei der Entwicklung von Pagern eng mit Hessen zusammen. Erste Tests mit Pager-Prototypen für die Alarmierung werden zur Zeit in Bayern durchgeführt. Vorserienmodelle für das Land Hessen, die dann noch ausgiebiger getestet werden, sind für Mitte des Jahres geplant. Bayern wird sich an den Tests beteiligen. Bis Ende 2015/Anfang 2016 will der Hersteller das Endprodukt soweit entwickelt haben, dass es zertifiziert, produziert und ausgeliefert werden kann.“

 

Die Übernahme der Alarmierung durch den digitalen BOS-Funk in Bayern ist voraussichtlich 2017 möglich, derzeit wird an den Voraussetzungen durch die entsprechenden Stellen in Bayern gearbeitet.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Landkreis Miltenberg ertüchtigt zur Optimierung der Versorgungsqualität das bestehende Gleichwellenfunknetz um eine zusätzliche Relaisstellenfunkstation im Bereich der Gemeinde Mömlingen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2015 einzustellen, die Ausschreibung durchzuführen und Angebote einzuholen.

 

alternativ

 

2.    Der Landkreis Miltenberg belässt das bestehende Gleichwellenfunknetz in seiner momentanen techn. Ausprägung.  

 

 

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Münzel, ob es nicht normal sei, dass Feuerwehrleute nach Alarm erst einmal zum Feuerwehrhaus fahren und welchen Vorteil die Variante 1 habe, erklärt Herr Lebold, der Hauptunterschied sei, dass man nicht erkenne, ob es eine Ölspur oder ein Wohnhausbrand mit eingeschlossenen Personen sei, dies könne man momentan in Mömlingen nicht hören. Sichergestellt sei eine Funkverbindung am Feuerwehrhaus, außerdem erfolge automatisch eine SMS an den Kommandanten und Stellvertreter von der ILS, damit die Führungsdienstgrade sofort informiert werden. SMS sei kein offizielles Alarmierungsmittel und sei in Bayern nur als Ergänzung zugelassen. Auch erfolge ein sogenanntes Alarm-Fax an das Feuerwehrhaus. Im Wesentlichen gehe es also um die Beschwerde von Mömlingen, dass keine Durchsage abgehört werden könne. Darüber hinaus gebe es einige wenige Straßenzüge, auf denen Funkverkehr nicht möglich sei, aber dies gebe es auch in anderen Ortschaften. Bei diesem Punkt gehe es um den Analogfunk, momentan als Ergänzung, der irgendwann etwa 2018/2019 überhaupt nicht mehr gebraucht werde.

 

Kreisrat Weber stellt sich die Frage der Notwendigkeit, über 100.000 Euro für einige Jahre dafür auszugeben, um einen Informationsvorsprung zu haben. In der Alarmierung habe man keinen Zeitverzug, sondern es gehe nur um den Informationsvorsprung.

 

So sehr er die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr schätze, so Kreisrat Dr. Linduschka, wenn er vor der Alternative stehe, für einen Zeitraum von maximal 2-3 Jahren über 100.000 Euro zu investieren, obwohl durch die Nichtinvestition keine Gefährdung entstehen würde, sondern die Situation vor Ort nur unbequemer und nicht ganz so erfreulich sei, dann sei es seiner Ansicht nach für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern gar nicht anders möglich, als dies abzulehnen.

 

Kreisrat Fieger stellt auch fest, die Alarmierung sei sichergestellt, nur die Information fehle. Er frage nun, ob es nicht möglich sei, an die Feuerwehrleute für kleines Geld und wenig Aufwand über SMS die Informationen zu senden.

 

Auch Kreisrat Schmitts Wortmeldung gehe in die Richtung von Kreisrat Fieger, er sei als Bürgermeister auch in die Schleife eingeschaltet und bekomme eine SMS. Wenn ein Bürgermeister diese SMS bekommen könne, müsste dies bei den Feuerwehrleuten auch funktionieren, um die Zeit zu überbrücken.

 

Elsenfeld praktiziere dies zum Teil mit SMS, man habe sich auf politischer Ebene entschieden, keine zusätzlichen Funkwecker anzuschaffen, so Kreisrat Luxem.

 

Herr Lebold erklärt, das Landratsamt könne keine offizielle Empfehlung aussprechen. In bestimmten Situationen, z. B. an der Michaelismesse oder an Neujahr, gehe keine SMS zeitnah ein. Eine Möglichkeit einer SMS-Weiterleitung bestehe grundsätzlich.

 

Landrat Scherf fasst zusammen, eine offizielle Empfehlung SMS könne man nicht geben, weil es nicht zu 100 % sicher ist, aber grundsätzlich sei es möglich. Gesetzlich vorgeschrieben sei die Sirenenalarmierung, sichergestellt sei auch die Alarmierung per Funk. Man erwarte 2017/2018 die digitale Alarmierung. 

 

Kreisrat Reinhard hält mit einer SMS-Weiterleitung den gewünschten Effekt als erreicht.

 

Kreisrat Dr. Fahn merkt an, die digitale Alarmierung in 2017/2018 könne auch ein Wunschgedanke sein, denn bereits 2006 sollte dies kommen und werde permanent verschoben. Er verstehe die Argumente für die Übergangslösung.

 

 

Der Kreisausschuss fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg belässt das bestehende Gleichwellenfunknetz in seiner momentanen techn. Ausprägung.

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