Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Ertüchtigung der Funkinfrastruktur durch die Neuerrichtung eines Gleichwellenfunknetzes für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg;
Errichtung einer zusätzlichen Relaisstellenfunkstation für das Gemeindegebiet Mömlingen
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 15.12.2014 KA/004/2014 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Rosel
erläutert, in der Sitzung
des Kreistags am 21.03.2011 beschloss der Kreistag, dass der Landkreis
Miltenberg ein neues Gleichwellenfunknetz mit fünf Relaisstellenfunkstationen für die Feuerwehr und den
Katastrophenschutz im Landkreis Miltenberg auf der Grundlage der Untersuchungen
des Ingenieurbüros Kai-Tec GmbH Hösbach vom 03.03.2011 errichtet.
Aufgrund der vorliegenden Prädikationsberechnungen empfahl
seinerzeit das Ingenieurbüro, neben den bereits betriebenen und somit
„gesetzten“ Standorten Pfaffenberg und Mainbullau das neue Gleichwellenfunknetz
um die Stationen Reißberg (bei Kirchzell), Geiersberg (bei Mönchberg) und
Guggenberg zu erweitern, um die Versorgungsreichweite und -qualität deutlich zu
verbessern. Hier konnten Synergieeffekte genutzt werden, da die Masten und die
Erschließung (Strom, …) bereits jeweils vorhanden waren.
Nach der damaligen Einschätzung des Ingenieurbüros schien der
Optimierungserfolg für Mömlingen und die Täler bei Hofstetten und Rück eher
gering. Vor dem Hintergrund, dass am ursprünglich vorgesehenen Standort
„Hochbehälter Obernburg“ kein Mast und keine Erschließung bereits vorhanden
war, wurde seinerzeit zwischen dem (eher geringen) Optimierungserfolg und den
sich ergebenen Investitions- und Betriebskosten dahingehend abgewogen, die Relaisstellenfunkstation „Hochbehälter Obernburg“ nicht
zu errichten.
Im Übrigen wird auf den beigefügten Auszug aus der Niederschrift
über die Sitzung des Kreistages Miltenberg vom 21.03.2011 verwiesen.
Im Anschluss daran wurde das neue
Gleichwellenfunknetz errichtet und im Mai 2012 in Betrieb genommen. Die Sprechfunkverbindung von Fahrzeugen zur Leitstelle ist seitdem
nahezu zu 95% im Landkreis möglich. Lücken gibt es in einzelnen Ortschaften bei
der Alarmierung der Feuerwehren über Funkmeldeempfänger.
Nach einer gewissen Anlaufphase teilte
der 1. Kommandant der FFW Mömlingen, Herr Babilon, dem Kreisbrandrat mit, dass die Fahrzeugfunkversorgung
gegenüber dem bisherigen Standard gut sei. Probleme bereite hingegen die Alarmierung:
die Durchsagen seien auf den Funkweckern kaum hörbar bzw. nicht zu verstehen,
des Weiteren werde beim Probealarm freitags um 18.00 Uhr der Alarm ca. 5 – 10 x
wiederholt.
Um Abhilfe zu schaffen, wurden am 20.12.2012 in einem Gespräch bei
der Gemeinde Mömlingen folgende Maßnahmen vereinbart:
- Die Schleife für Mömlingen bleibt auf
dem Umsetzer bei der ICO, um die Wehrleute alarmieren zu können, die im
Einzugsbereich von Obernburg arbeiten.
- Der Umsetzer bei der ICO durch die
Kreisbrandinspektion ausgetauscht.
- Die auf dem Feuerwehrhaus Mömlingen
befindliche Richtantenne wird statt wie bisher auf die ICO nun auf die
Relaisstation Mainbullau ausgerichtet. Dadurch soll die ständige
Wiederholung des Alarms vermieden werden.
- Um einen Empfang von Sprachdurchsage zu
ermöglichen, wird im Feuerwehrhaus Mömlingen ein Alarmumsetzer mit
Durchsagebetrieb vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Dieser wird auf die
bestehende Antenne aufgeschaltet. Dadurch soll die Empfangsqualität von
Sprachdurchsagen für die Funkwecker verbessert werden. Diese Betriebsart
musste aufgrund neuerlicher Störungen abgeschaltet werden.
Aufgrund neuerlicher Hinweise im Sommer 2014 fand am 23.09.2014
ein weiteres Gespräch bei der Gemeinde Mömlingen statt: Herr Babilon teilte
dabei mit, dass bei einigen Einsätzen die Alarmierung der FFW Mömlingen nicht
funktioniert habe. Infolge
dessen seien die ebenfalls alarmierten Feuerwehren aus Eisenbach und/oder
Großostheim oft schneller am Einsatzort gewesen als die über Sirene
nachalarmierte Feuerwehr aus Mömlingen. Das habe zu Unmut sowohl bei der
Bevölkerung als auch bei den Feuerwehrdienstleistenden der Feuerwehr Mömlingen
selbst geführt.
Zur Lösung der Problematik wurde u.a. vereinbart, dass die Integrierte Leitstelle „Untermain“ (ILS)
Aschaffenburg bei der Stapelalarmierung in der Reihung hinter Mömlingen nun
eine max. Wartezeit von 3500 mS programmiert, um Überlagerungen durch
nachfolgende Signale zu vermeiden.
Seitdem
funktioniert die Alarmierung der Einsatzkräfte der FFW Mömlingen per
Funkwecker. Allerdings können keine Sprachdurchsagen der ILS, beispielsweise
über den Einsatzort und den konkreten Einsatzanlass (z.B. „Wohnhausbrand in der
XY-Straße“) empfangen werden.
Rechtliche Würdigung:
Der
techn. Standard der Alarmierung einer Feuerwehr ist in Bayern nicht explizit
geregelt. In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
14. Juni 1993 Nr. I D - 2253.5/6 (AllMBl Nr. 14/1993) über die „Alarmierung im Brand-
und Katastrophenschutz“ ist unter der Nr. 2.2.2 folgendes ausgeführt:
„Jede Feuerwehr -
ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist,
- muss durch Sirenen alarmiert werden können. Der örtliche Alarm muss
unabhängig von der Auslösung über Funk auch mit der Hand ausgelöst werden
können. Soweit es die örtlichen Gegebenheiten erfordern und die technischen
Möglichkeiten vorhanden sind, ist die „stille Alarmierung“ durch Meldeempfänger
zu ermöglichen.“
In der (neuen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6
(AllMBl Nr. 13/2005) über die „Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
in Bayern“ (Alarmierungsbekanntmachung – ABek) heißt es unter der Nr. 4
„Übergangsregelung“:
„Die bestehenden
Alarmierungsplanungen sind möglichst bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der
ILS vollständig zu überprüfen und soweit erforderlich zu berichtigen und zu
aktualisieren. Dabei soll von den Möglichkeiten einer differenzierteren
Alarmierungsplanung im Interesse der Qualität und Schnelligkeit der
Hilfeleistung Gebrauch gemacht werden. Im Übrigen richtet sich die
Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz bis zur Inbetriebnahme der ILS im
jeweiligen Leitstellenbereich weiterhin nach der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern vom 14. Juni 1993 (AllMBl S. 856), zuletzt
geändert durch Bekanntmachung vom 22. März 2004 (AllMBl S. 104).“
In
diesem Kontext ist festzustellen, dass als gesetzliche Mindestanforderung die
Alarmierung der gemeindlichen Feuerwehren per Sirene ausreicht, auch wenn nach
dem heutigen Stand der Technik ein Funkmeldeempfänger mit Sprachdurchsage
üblich ist.
Nach einem
Budgetangebot der Fa. Schnoor Industrieelektronik GmbH vom 14.11.2014, die auch
die seinerzeitige Anlage errichtet hat, ist für die Neuerrichtung einer
zusätzlichen Relaisstellenfunkstation im Bereich Mömlingen mit Kosten in Höhe
von ca. 110.000 Euro zu rechnen.
In
die Abwägung ist nach Auffassung des SG 31 auch die momentane Einführung des
Digitalfunks und darüber hinaus die beabsichtigte Einführung der digitalen
Alarmierung einzustellen. Die Projektgruppe DigiNet des Bayerisches Staatsministeriums des
Innern, für Bau und Verkehr führt hierzu in seinem Newsletter Nr. 36 (Stand:
April 2014) folgende aus:
„Sachstand
Alarmierung und Prototyp Alarmierungs-Pager
Um
eine sichere Einführung des Dienstes Alarmierung zu gewährleisten und den
Umstieg zu vereinfachen, wird den Nutzern empfohlen, die Implementierung der
TETRA-Alarmierung phasenweise vorzunehmen. Das Dokument „Alarmierung im
BOS-Digitalfunknetz, vorläufiger Sachstandsbericht“ zeigt, in welchen Phasen
nach derzeitigem Sachstand welche Leistungsmerkmale des Dienstes Alarmierung
Anwendung finden und welche Parameter dazu noch festgelegt werden müssen.
In
der ersten Phase ist angedacht, lediglich die analoge Funkalarmierung durch
eine sogenannte Startkonfiguration nachzubilden und zusätzliche
Funktionalitäten auf ein Minimum zu begrenzen. In der zweiten Phase erfolgt
dann die dauerhafte Ablösung der analogen Funkalarmierung durch den Datendienst
Alarmierung. Ab der Phase 3 wären dann die Optimierung bereits eingesetzter
Leistungsmerkmale, betrieblicher Abläufe sowie die sukzessive Einführung
zusätzlicher Leistungs-merkmale möglich.
Das
Dokument wurde im geschlossenen Nutzerbereich BOS auf der Seite Einsatz-taktik
eingestellt. Das Land Bayern arbeitet bei der Entwicklung von Pagern eng mit
Hessen zusammen. Erste Tests mit Pager-Prototypen für die Alarmierung werden
zur Zeit in Bayern durchgeführt. Vorserienmodelle für das Land Hessen, die dann
noch ausgiebiger getestet werden, sind für Mitte des Jahres geplant. Bayern
wird sich an den Tests beteiligen. Bis Ende 2015/Anfang 2016 will der
Hersteller das Endprodukt soweit entwickelt haben, dass es zertifiziert,
produziert und ausgeliefert werden kann.“
Die
Übernahme der Alarmierung durch den digitalen BOS-Funk in Bayern ist
voraussichtlich 2017 möglich, derzeit wird an den Voraussetzungen durch die
entsprechenden Stellen in Bayern gearbeitet.
Beschlussvorschlag:
1. Der Landkreis Miltenberg
ertüchtigt zur Optimierung der Versorgungsqualität das bestehende
Gleichwellenfunknetz um eine zusätzliche Relaisstellenfunkstation im Bereich der Gemeinde
Mömlingen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2015 einzustellen, die
Ausschreibung durchzuführen und Angebote einzuholen.
alternativ
2. Der Landkreis Miltenberg
belässt das bestehende Gleichwellenfunknetz in seiner momentanen techn.
Ausprägung.
Auf Rückfrage von Kreisrätin Münzel, ob es nicht normal sei, dass Feuerwehrleute nach Alarm erst einmal zum Feuerwehrhaus fahren und welchen Vorteil die Variante 1 habe, erklärt Herr Lebold, der Hauptunterschied sei, dass man nicht erkenne, ob es eine Ölspur oder ein Wohnhausbrand mit eingeschlossenen Personen sei, dies könne man momentan in Mömlingen nicht hören. Sichergestellt sei eine Funkverbindung am Feuerwehrhaus, außerdem erfolge automatisch eine SMS an den Kommandanten und Stellvertreter von der ILS, damit die Führungsdienstgrade sofort informiert werden. SMS sei kein offizielles Alarmierungsmittel und sei in Bayern nur als Ergänzung zugelassen. Auch erfolge ein sogenanntes Alarm-Fax an das Feuerwehrhaus. Im Wesentlichen gehe es also um die Beschwerde von Mömlingen, dass keine Durchsage abgehört werden könne. Darüber hinaus gebe es einige wenige Straßenzüge, auf denen Funkverkehr nicht möglich sei, aber dies gebe es auch in anderen Ortschaften. Bei diesem Punkt gehe es um den Analogfunk, momentan als Ergänzung, der irgendwann etwa 2018/2019 überhaupt nicht mehr gebraucht werde.
Kreisrat Weber stellt sich die Frage der Notwendigkeit, über 100.000 Euro für einige Jahre dafür auszugeben, um einen Informationsvorsprung zu haben. In der Alarmierung habe man keinen Zeitverzug, sondern es gehe nur um den Informationsvorsprung.
So sehr er die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr schätze, so Kreisrat Dr. Linduschka, wenn er vor der Alternative stehe, für einen Zeitraum von maximal 2-3 Jahren über 100.000 Euro zu investieren, obwohl durch die Nichtinvestition keine Gefährdung entstehen würde, sondern die Situation vor Ort nur unbequemer und nicht ganz so erfreulich sei, dann sei es seiner Ansicht nach für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern gar nicht anders möglich, als dies abzulehnen.
Kreisrat Fieger stellt auch fest, die Alarmierung sei sichergestellt, nur die Information fehle. Er frage nun, ob es nicht möglich sei, an die Feuerwehrleute für kleines Geld und wenig Aufwand über SMS die Informationen zu senden.
Auch Kreisrat Schmitts Wortmeldung gehe in die Richtung von Kreisrat Fieger, er sei als Bürgermeister auch in die Schleife eingeschaltet und bekomme eine SMS. Wenn ein Bürgermeister diese SMS bekommen könne, müsste dies bei den Feuerwehrleuten auch funktionieren, um die Zeit zu überbrücken.
Elsenfeld praktiziere dies zum Teil mit SMS, man habe sich auf politischer Ebene entschieden, keine zusätzlichen Funkwecker anzuschaffen, so Kreisrat Luxem.
Herr Lebold erklärt, das Landratsamt könne keine offizielle Empfehlung aussprechen. In bestimmten Situationen, z. B. an der Michaelismesse oder an Neujahr, gehe keine SMS zeitnah ein. Eine Möglichkeit einer SMS-Weiterleitung bestehe grundsätzlich.
Landrat Scherf fasst zusammen, eine offizielle Empfehlung SMS könne man nicht geben, weil es nicht zu 100 % sicher ist, aber grundsätzlich sei es möglich. Gesetzlich vorgeschrieben sei die Sirenenalarmierung, sichergestellt sei auch die Alarmierung per Funk. Man erwarte 2017/2018 die digitale Alarmierung.
Kreisrat Reinhard hält mit einer SMS-Weiterleitung den gewünschten Effekt als erreicht.
Kreisrat Dr. Fahn merkt an, die digitale Alarmierung in 2017/2018 könne auch ein Wunschgedanke sein, denn bereits 2006 sollte dies kommen und werde permanent verschoben. Er verstehe die Argumente für die Übergangslösung.
Der Kreisausschuss fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme den
B e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg belässt das bestehende Gleichwellenfunknetz in seiner momentanen techn. Ausprägung.