Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Ergänzende Maßnahmen zur Direktanbindung des Südspessart bzw. des Raumes Amorbach an das Zentrum Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2014   KA/004/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Betz erläutert, basierend auf einem Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag Miltenberg vom 06.09.2014 wurde im Kreisausschuss am 22.09.2014 über die Einrichtung durchgehender Busfahrten aus bzw. zu den Gemeinden im Südspessart diskutiert.

Zeitgleich mit der Verdichtung des Zugangebotes auf der Achse Miltenberg-Wertheim zum Dezember 2007 hatte der Landkreis zur Vermeidung von Parallelverkehr das vormals bestehende zweistündliche Busangebot zurückgenommen. Seitdem klagen die Gemeinden über die teilweise langen Fußwege zu den Bahnhöfen, aber auch über die noch immer nicht gegebene Barrierefreiheit der Stationen, die insbesondere älteren Mitbürgern den Zu- bzw. Ausstieg erschweren.

Der Kreisausschuss hat daher der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Möglichkeiten zur Schaffung eines den Schienenverkehr ergänzenden Mindestangebotes von jeweils einem Fahrtenpaar morgens bzw. mittags von und nach Miltenberg bei den Verkehrsunternehmen auszuloten und ein entsprechendes Angebot einzuholen.

In Zusammenarbeit mit den Unternehmen ist es gelungen, durch Einbeziehung von bestehenden Schulfahrten auf Teilabschnitten, deren Erweiterung und Umstellung auf werktäglichen Betrieb ein gutes und dabei relativ kostengünstiges Gesamtangebot zusammenzustellen.

Ab Stadtprozelten stünden für alle Gemeinden an allen Werktagen um 8:20, 12:35 und 16:45 Uhr direkte Fahrten bis nach Miltenberg zur Verfügung. An Ferientagen gäbe  es zusätzlich eine Fahrt um 13:45 Uhr ab Stadtprozelten, ab Fechenbach stünde  diese Verbindung an allen Tagen zur Verfügung.

Direkte Rückfahrten ab Miltenberg bestünden an allen Werktagen um 11:05, 13:05 (bis Stadtprozelten nur an Ferientagen) und 16:00 Uhr bis nach Stadtprozelten.

In Anbetracht der Vorläufe für den Fahrplandruck wurden die Fahrten, vorbehaltlich einer Entscheidung des Kreisausschusses,  in der Fahrplantabelle 85 abgedruckt. Bei einem negativen Beschluss müssten die Fahrten im Fahrplan wieder gestrichen werden.

 

Im Nachgang zur Umgestaltung des Fahrplanangebotes im Raum Amorbach gingen Klagen sowohl von Bürgern, Verbänden und Gemeinden ein, über die nunmehr nicht mehr vorhandene direkte Fahrmöglichkeit nach Miltenberg, z.B. zum Krankenhaus in Miltenberg-West. Insbesondere wurde argumentiert, dass älteren Mitbürgern die Fahrt mit dem Zug, wegen der nicht barrierefreien Infrastruktur nicht vermittelt werden könne.

 

Der zusätzliche Umstieg in Miltenberg auf den Bus, um die Innenstadt erreichen zu können, stelle eine zusätzliche Hürde dar. Daraus resultierte die Forderung zur Einrichtung eines ergänzenden direkten Busangebotes von jeweils einem Fahrtenpaar morgens und nachmittags  nach  bzw. von  Miltenberg.

In der Sitzung des Kreisausschusses am 13.10.2014 wurde über den Sachverhalt diskutiert und um Prüfung einer dem Südspessart analogen zusätzlichen Busanbindung gebeten.

Mit den Verkehrsunternehmen wurden die Möglichkeiten hierzu erörtert und von diesen in einem Angebot konkretisiert. Ab Amorbach könnte  um 8:05 bzw. 14:30 Uhr über Weilbach, Weckbach, Breitendiel und Miltenberg-West in die Innenstadt und zum Bahnhof gefahren werden (Ankunft 8:32 und 14:57 Uhr).

Ab  Miltenberg sind Rückfahrten auf umgekehrtem Weg um 12:10 und 15:10 Uhr möglich, die Ankunft in Amorbach wäre um 12:31 bzw. 15:31 Uhr.
Sowohl im Vor- als auch im Nachlauf wären  alle Ortsteile der Gemeinden über die Buslinien 94 bis 99 an diese Direktfahrten angebunden, d.h. diese Fahrten wären  auch für Fahrgäste aus Zittenfelden oder Reichartshausen nutzbar.

In Anbetracht der Vorläufe für den Fahrplandruck wurden die Fahrten, vorbehaltlich einer Entscheidung des Kreisausschusses,  in der Fahrplantabelle 84 abgedruckt. Bei einem negativen Beschluss müssten die Fahrten im Fahrplan wieder gestrichen werden.

Das oben beschriebene Angebot wäre für die Unternehmen mit einem Mehraufwand verbunden.

 

Kosten und Beschluss erfolgen nicht nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.

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