Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Ergänzende Maßnahmen zur Direktanbindung des Südspessart bzw. des Raumes Amorbach an das Zentrum Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 15.12.2014 KA/004/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Betz erläutert, basierend auf einem Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag Miltenberg vom
06.09.2014 wurde im Kreisausschuss am 22.09.2014 über die Einrichtung
durchgehender Busfahrten aus bzw. zu den Gemeinden im Südspessart diskutiert.
Zeitgleich mit der Verdichtung des Zugangebotes auf der Achse
Miltenberg-Wertheim zum Dezember 2007 hatte der Landkreis zur Vermeidung von
Parallelverkehr das vormals bestehende zweistündliche Busangebot
zurückgenommen. Seitdem klagen die Gemeinden über die teilweise langen Fußwege
zu den Bahnhöfen, aber auch über die noch immer nicht gegebene Barrierefreiheit
der Stationen, die insbesondere älteren Mitbürgern den Zu- bzw. Ausstieg
erschweren.
Der Kreisausschuss hat daher der Verwaltung den Auftrag erteilt, die
Möglichkeiten zur Schaffung eines den Schienenverkehr ergänzenden
Mindestangebotes von jeweils einem Fahrtenpaar morgens bzw. mittags von und
nach Miltenberg bei den Verkehrsunternehmen auszuloten und ein entsprechendes
Angebot einzuholen.
In Zusammenarbeit mit den Unternehmen ist es gelungen, durch Einbeziehung
von bestehenden Schulfahrten auf Teilabschnitten, deren Erweiterung und
Umstellung auf werktäglichen Betrieb ein gutes und dabei relativ
kostengünstiges Gesamtangebot zusammenzustellen.
Ab Stadtprozelten stünden für alle Gemeinden an allen Werktagen um 8:20,
12:35 und 16:45 Uhr direkte Fahrten bis nach Miltenberg zur Verfügung. An
Ferientagen gäbe es zusätzlich eine
Fahrt um 13:45 Uhr ab Stadtprozelten, ab Fechenbach stünde diese Verbindung an allen Tagen zur
Verfügung.
Direkte Rückfahrten ab Miltenberg bestünden an allen Werktagen um 11:05,
13:05 (bis Stadtprozelten nur an Ferientagen) und 16:00 Uhr bis nach
Stadtprozelten.
In Anbetracht der Vorläufe für den Fahrplandruck wurden die Fahrten,
vorbehaltlich einer Entscheidung des Kreisausschusses, in der Fahrplantabelle 85 abgedruckt. Bei
einem negativen Beschluss müssten die Fahrten im Fahrplan wieder gestrichen
werden.
Im Nachgang zur Umgestaltung des Fahrplanangebotes im Raum Amorbach
gingen Klagen sowohl von Bürgern, Verbänden und Gemeinden ein, über die nunmehr
nicht mehr vorhandene direkte Fahrmöglichkeit nach Miltenberg, z.B. zum
Krankenhaus in Miltenberg-West. Insbesondere wurde argumentiert, dass älteren
Mitbürgern die Fahrt mit dem Zug, wegen der nicht barrierefreien Infrastruktur
nicht vermittelt werden könne.
Der zusätzliche Umstieg in Miltenberg auf den Bus, um die Innenstadt
erreichen zu können, stelle eine zusätzliche Hürde dar. Daraus resultierte die
Forderung zur Einrichtung eines ergänzenden direkten Busangebotes von jeweils
einem Fahrtenpaar morgens und nachmittags
nach bzw. von Miltenberg.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 13.10.2014 wurde über den
Sachverhalt diskutiert und um Prüfung einer dem Südspessart analogen
zusätzlichen Busanbindung gebeten.
Mit den Verkehrsunternehmen wurden die Möglichkeiten hierzu erörtert und
von diesen in einem Angebot konkretisiert. Ab Amorbach könnte um 8:05 bzw. 14:30 Uhr über Weilbach,
Weckbach, Breitendiel und Miltenberg-West in die Innenstadt und zum Bahnhof gefahren
werden (Ankunft 8:32 und 14:57 Uhr).
Ab Miltenberg sind Rückfahrten auf
umgekehrtem Weg um 12:10 und 15:10 Uhr möglich, die Ankunft in Amorbach wäre um
12:31 bzw. 15:31 Uhr.
Sowohl im Vor- als auch im Nachlauf wären
alle Ortsteile der Gemeinden über die Buslinien 94 bis 99 an diese
Direktfahrten angebunden, d.h. diese Fahrten wären auch für Fahrgäste aus Zittenfelden oder
Reichartshausen nutzbar.
In Anbetracht der Vorläufe für den Fahrplandruck wurden die Fahrten,
vorbehaltlich einer Entscheidung des Kreisausschusses, in der Fahrplantabelle 84 abgedruckt. Bei
einem negativen Beschluss müssten die Fahrten im Fahrplan wieder gestrichen
werden.
Das oben beschriebene Angebot wäre für die Unternehmen mit einem
Mehraufwand verbunden.
Kosten und Beschluss erfolgen nicht nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Der Kreisausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.