Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.12.2014 BKS/002/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Langer
erläutert, dass mit Wirkung vom 01.08.2003 die Verordnung zur Änderung der
Schülerbeförderungsverordnung vom 11.08.2003 in Kraft getreten sei.
Zusammengefasst wurden neusprachliches und
humanistisches Gymnasium zum sprachlichen Gymnasium sowie
wirtschaftswissenschaftliches und sozialwissenschaftliches Gymnasium zum
wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Gymnasium.
Im Schreiben des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21.08.2007 ist definiert, dass
das Angebot einer Sprachenfolge dreier moderner Fremdsprachen keine eigenständige
Ausbildungsrichtung darstellt, sondern nur eine Spezifikation innerhalb des
sprachlichen Gymnasiums und dass es damit im Ermessen der Aufgabenträger für
die Schülerbeförderung liegt, ob Beförderungskosten übernommen werden.
In der Sitzung am 12.06.2008 fasste der Ausschuss für Bildung, Kultur
und Soziales einstimmig den Beschluss, dass der Landkreis Miltenberg seine
Zustimmung zur Übernahme der Beförderungskosten für die Schüler erteilt, die innerhalb
der 3-km-Grenze zum Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg (kein Angebot dieser
Sprachenfolge) wohnen und die sprachliche Ausbildungsrichtung mit 3 modernen
Fremdsprachen am Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach besuchen möchten, vorausgesetzt,
die angenommene Schülerzahl erhöht sich nicht sprunghaft und der Kostenanteil
des Staates sinkt nicht gravierend.
Die hierzu erforderliche Zustimmung auch des JBG Miltenberg war am
24.11.2008 beim Landratsamt Miltenberg eingegangen, jedoch nur ab der 8.
Jahrgangsstufe, da sich erst zu diesem Zeitpunkt die Zweige der beiden Schulen
unterscheiden würden.
Hierzu wurde das JBG Miltenberg gebeten, dies nochmals zu überdenken,
woraufhin das JBG eine Anfrage an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten
für Gymnasien in Würzburg richtete und am 25.06.2009 doch die Zustimmung für
Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse erteilte.
In der Sitzung am 20.10.2009 konnten die Ausschussmitglieder somit
informiert werden, dass nach Zustimmung des JBG für Schüler, die innerhalb der
Drei-Kilometer-Grenze zum JBG wohnen und die die sprachliche
Ausbildungsrichtung mit 3 modernen Fremdsprachen am KEG besuchen möchten,
weiterhin Fahrtkosten ab der 5. Klasse gewährt werden.
Als Bedingung war festgelegt worden, dass ein Rückforderungsvorbehalt
eingebaut wird wie auch der Hinweis darauf, dass ab der 8. Klasse die weitere
Fahrtkostenübernahme nur dann erfolgt, wenn die sprachliche Ausbildungsrichtung
weiterhin beibehalten wird.
Aktuell besteht Klärungsbedarf über die weitere Vorgehensweise, nachdem
gegen einen Rückforderungsbescheid Widerspruch eingelegt und die
Widerspruchssache der Regierung von Unterfranken zur Entscheidung vorgelegt
worden ist. Diese vertritt die Meinung, dass der Rückforderungsvorbehalt nicht
haltbar ist.
Im Gespräch mit Herrn Rektor Fertig vom JBG ergab sich, dass dessen
Zustimmung auch dann Bestand haben wird, wenn der Rückforderungsvorbehalt nicht
haltbar ist.
Wie bisher erbat Herr Fertig, die Schülerzahlen der betreffenden
Schüler zu beobachten und die Schule im Fall gravierender Abweichungen zu
informieren.
Pro Schuljahr machten bisher nur vereinzelt Schüler von der Möglichkeit
Gebrauch, das KEG anstatt das JBG zu besuchen, im aktuellen Schuljahr 2014/2015
liegt diese Zahl sogar bei „0“.
Nachdem die Wahl der Ausbildungsrichtung wie
bisher jährlich anhand der Abgabe von Erfassungsbögen bzw. Schülerlisten
kontrolliert werden wird, ist lückenlos feststellbar, welche Schüler ab der 8.
Jahrgangsstufe weiterhin die sprachliche Ausbildungsrichtung am KEG beibehalten
wollen. Dies ist somit definitiv nachweisbar, und somit sollte u. E. die
weitere Zustimmung zur Übernahme der Fahrtkosten ab der 5. Jahrgangsstufe für
diese Schülerinnen und Schüler beibehalten werden.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und
Soziales fasst einstimmig den
B e s c h l
u s s :
Die Zustimmung zur Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach für die Klassen 5 – 7 wird, wie im Sachverhalt beschrieben, beibehalten.