Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.12.2014   BKS/002/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Langer erläutert, dass mit Wirkung vom 01.08.2003 die Verordnung zur Änderung der Schülerbeförderungsverordnung vom 11.08.2003 in Kraft getreten sei.

Zusammengefasst wurden neusprachliches und humanistisches Gymnasium zum sprachlichen Gymnasium sowie wirtschaftswissenschaftliches und sozialwissenschaftliches Gymnasium zum wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Gymnasium.

Im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21.08.2007 ist definiert, dass das Angebot einer Sprachenfolge dreier moderner Fremdsprachen keine eigenständige Ausbildungsrichtung darstellt, sondern nur eine Spezifikation innerhalb des sprachlichen Gymnasiums und dass es damit im Ermessen der Aufgabenträger für die Schülerbeförderung liegt, ob Beförderungskosten übernommen werden.

 

In der Sitzung am 12.06.2008 fasste der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales einstimmig den Beschluss, dass der Landkreis Miltenberg seine Zustimmung zur Übernahme der Beförderungskosten für die Schüler erteilt, die innerhalb der 3-km-Grenze zum Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg (kein Angebot dieser Sprachenfolge) wohnen und die sprachliche Ausbildungsrichtung mit 3 modernen Fremdsprachen am Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach besuchen möchten, vorausgesetzt, die angenommene Schülerzahl erhöht sich nicht sprunghaft und der Kostenanteil des Staates sinkt nicht gravierend.

Die hierzu erforderliche Zustimmung auch des JBG Miltenberg war am 24.11.2008 beim Landratsamt Miltenberg eingegangen, jedoch nur ab der 8. Jahrgangsstufe, da sich erst zu diesem Zeitpunkt die Zweige der beiden Schulen unterscheiden würden.

Hierzu wurde das JBG Miltenberg gebeten, dies nochmals zu überdenken, woraufhin das JBG eine Anfrage an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Gymnasien in Würzburg richtete und am 25.06.2009 doch die Zustimmung für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse erteilte.

 

In der Sitzung am 20.10.2009 konnten die Ausschussmitglieder somit informiert werden, dass nach Zustimmung des JBG für Schüler, die innerhalb der Drei-Kilometer-Grenze zum JBG wohnen und die die sprachliche Ausbildungsrichtung mit 3 modernen Fremdsprachen am KEG besuchen möchten, weiterhin Fahrtkosten ab der 5. Klasse gewährt werden.

Als Bedingung war festgelegt worden, dass ein Rückforderungsvorbehalt eingebaut wird wie auch der Hinweis darauf, dass ab der 8. Klasse die weitere Fahrtkostenübernahme nur dann erfolgt, wenn die sprachliche Ausbildungsrichtung weiterhin beibehalten wird.

 

Aktuell besteht Klärungsbedarf über die weitere Vorgehensweise, nachdem gegen einen Rückforderungsbescheid Widerspruch eingelegt und die Widerspruchssache der Regierung von Unterfranken zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Diese vertritt die Meinung, dass der Rückforderungsvorbehalt nicht haltbar ist.

 

Im Gespräch mit Herrn Rektor Fertig vom JBG ergab sich, dass dessen Zustimmung auch dann Bestand haben wird, wenn der Rückforderungsvorbehalt nicht haltbar ist.

Wie bisher erbat Herr Fertig, die Schülerzahlen der betreffenden Schüler zu beobachten und die Schule im Fall gravierender Abweichungen zu informieren.

 

Pro Schuljahr machten bisher nur vereinzelt Schüler von der Möglichkeit Gebrauch, das KEG anstatt das JBG zu besuchen, im aktuellen Schuljahr 2014/2015 liegt diese Zahl sogar bei „0“.

Nachdem die Wahl der Ausbildungsrichtung wie bisher jährlich anhand der Abgabe von Erfassungsbögen bzw. Schülerlisten kontrolliert werden wird, ist lückenlos feststellbar, welche Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe weiterhin die sprachliche Ausbildungsrichtung am KEG beibehalten wollen. Dies ist somit definitiv nachweisbar, und somit sollte u. E. die weitere Zustimmung zur Übernahme der Fahrtkosten ab der 5. Jahrgangsstufe für diese Schülerinnen und Schüler beibehalten werden.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Die Zustimmung zur Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach für die Klassen 5 – 7 wird, wie im Sachverhalt beschrieben, beibehalten.

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