Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Weitere Förderung der „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ ab 01.01.2015
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.12.2014 KT/006/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Vill
erläutert, die „Beratungsstelle
für Senioren und pflegende Angehörige“ (BSA) besteht seit 2008. Trägerin ist
eine Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis
sowie zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen. Durch
dieses einzigartige Konstrukt gewährleistet die Beratungsstelle eine trägerunabhängige
und neutrale Beratung von Senioren, Pflegebedürftigen und deren
Angehörigen.
Sie beschäftigt heute in ihrer Hauptstelle in
Miltenberg, Brückenstr. 19, ihrer Zweigstelle in Erlenbach, Bahnstr. 22, in Räumlichkeiten
der Kliniken Miltenberg-Erlenbach und seit Jahresmitte jetzt auch in einer alle
14 Tage besetzten Beratungsstelle in Stadtprozelten insgesamt fünf Mitarbeiter
(„Köpfe“ = 2,60 rechnerische VZK) und setzt sich heute zusammen aus
- der Beratungsstelle
Demenz Untermain
- der Fachstelle für pflegende Angehörige
- dem Seniorenbüro Horizont
- einem Freiwilligenzentrum
- der Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach
Neben ihrer
originären Aufgabe, nämlich der fachkompetenten Beratungstätigkeit (2013: 550
Einzelberatungen + 821 Pflegeüberleitungen, Tendenz steigend), organisiert die
BSA Vorträge, Kurse und Treffen für pflegende Angehörige, Schulungen für
Alltagsbegleiter für Demenzkranke, Lesepatenprojekte, Demenz-Gottesdienste, Öffentlichkeitsarbeit
z.B. mit dem Demenzmobil, Info- Veranstaltungen wie z.B. dieses Jahr in Wörth
die Veranstaltung "Mobilität im Alter" mit 20 Ausstellern,
Netzwerkarbeit wie Treffen der Anbieter von Betreuungsgruppen der Region oder aktuell
in Zusammenarbeit mit dem LRA, Schulung von Ansprechpartnern für Senioren in
den Landkreisgemeinden und vieles mehr.
Weitere
Informationen können dem beiliegenden Jahresbericht 2013 sowie der
Internetseite der Beratungsstelle: www.seniorenberatung-mil.de entnommen werden.
Die Stelle wird
gefördert vom Bezirk
Unterfranken und dem Freistaat
Bayern. Das
Freiwilligenzentrum war während eines befristeten Zeitraums von drei Jahre auch
vom Bundesfamilienministerium gefördert worden. Die Stiftung Altenhilfe hatte
Förderzusagen von jährlich bis zu insgesamt 40.000 € zunächst für die Jahre
2008 bis 2010 sowie danach noch einmal befristet für die Jahre 2011 bis 2012
gegeben.
Seit Wegfall der
Förderung durch die Stiftung Altenhilfe erbringt der Landkreis seit
01.01.2013 zunächst für die Jahre 2013 und 2014 eine Förderung von jährlich
bis zu 50.000 €, wobei die Pflegeüberleitung der Kliniken
Miltenberg-Erlenbach und die Beratungsstelle Demenz Untermain von der
Landkreisförderung von Anfang an ausgenommen waren und die Verbände einen Eigenanteil
von mindestens 10 % der Gesamtkosten erbringen müssen.
Der tatsächlich
gezahlte Zuschuss des Landkreises für das Jahr 2013 betrug 43.402,88
€. Der Kostenanteil der Trägerverbände betrug in diesem Jahr noch
insgesamt 48.387,74 €.
Für 2014
ist ein Ausschöpfen des Landkreiszuschusses und eine Kostenbelastung
für die Trägerverbände von 47.300 € kalkuliert
Die Fortsetzung
der Unterstützung für die Beratungsstelle durch den Landkreis im Anschluss an
die weggefallene Unterstützung durch die Stiftung Altenhilfe war vom Kreistag
beschlossen worden, nachdem in diesem Zusammenhang die Wohlfahrtsverbände
einer Einstellung der Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste für
die Zeit ab 01.01.2013 zugestimmt hatten. (Sitzung Bildungsausschuss am
29.11.2012, Kreistag am 17.12.2012).
Die Aufwendungen
des Landkreises für diese weggefallene ambulante Investitionskostenförderung
hatten zuletzt 102.900 € für das Jahr 2012 betragen. Die zunächst nicht
absehbaren zusätzlichen Sozialhilfeausgaben aufgrund der Einstellung der
ambulanten Investitionskostenförderung seit 01.01.2013 bewegen sich jährlich im
unteren 4-stelligen Bereich.
Je nach
Entwicklung dieser zusätzlichen Sozialhilfeausgaben war damals noch über die Option
einer Erhöhung des Förderbetrags ab 2015 im Bedarfsfall gesprochen.
Durch
entsprechende Dispositionen, insbesondere die Einstellung der
Seniorenzeitung „Mitten im Leben“ (MiL) zu Gunsten eines Veröffentlichungsangebots in „Blickpunkt
MIL“ zum einen aber auch durch die Zusage einer deutlich erhöhten
Kostenbeteiligung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach an den Kosten der
Pflegeüberleitung (50 %) seit 01.01.2014 zum anderen konnten die
Trägerverbände die von Ihnen zu tragenden Restkosten aber auch auf andere Weise
deutlich absenken. (2012 lag die Kostenlast der Trägerverbände noch bei rund
96.000 €).
Mit Schreiben vom
01.09.2014 beantragte die BSA unter Vorlage der Hochrechnung 2014 und
der Haushaltsplanung 2015 deshalb „nur“ die Fortsetzung der
Landkreisförderung mit jährlich bis zu 50.000 € ab 2015.
Haushaltsplan
2015:
Beratungsstelle
für Senioren und pflegende Angehörige |
|||||
Fachstelle für |
Pflegeüberleitung |
Beratungsstelle |
|||
Freiwilligenzentrum |
Kliniken |
(Außenstelle für den |
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Seniorenbüro Horizont |
Miltenberg-Erlenbach |
Landkreis Miltenberg) |
|||
Personal
[VZK] |
1,16 |
0,94 |
0,5 |
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Personalkosten |
112.000,00 € |
|
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Sachkosten |
32.000,00 € |
|
Vollständige |
||
Gesamtkosten |
144.000,00 € |
|
Finanzierung durch |
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Aufteilung
GK |
84.000,00 € |
60.000,00 € |
Bezirk Unterfranken |
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Zuschuss
Freistaat Bayern |
17.700,00 € |
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Zuschuss
Kliniken Miltenberg-Erlenbach |
|
30.000,00 € |
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Zuschuss
Landkreis Miltenberg |
50.000,00 € |
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|
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Restkosten
Trägerverbände |
16.300,00 € |
30.000,00 € |
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||
Restkosten
|
46.300,00 € |
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Die beteiligten
Trägerverbände erbringen also nach wie vor noch eine hohe finanzielle Eigenleistung. Sie umfasst
nicht nur den von uns geforderten Mindesteigenanteil von 10 % der Gesamtkosten
(ohne Pflegeüberleitung und Beratungsstelle Demenz, im obigen Plan 8.400 €)
sondern sämtliche ungedeckte Restkosten (im obigen Plan 16.300 €)
zuzüglich der hälftigen Kosten für die Pflegeüberleitung (30.000 €).
Die Erhaltung der Beratungsstelle ist als Handlungsempfehlung
in unserem vom Kreistag beschlossenen „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“
festgelegt.
Kosten der Pflegeüberleitung können keinesfalls vom Landkreis übernommen werden, weil dies originäre Krankenhausaufgabe
ist.
Demenz-Beratungsstellen fördert der
Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit in jeder der drei unterfränkischen
Planungsregionen mit je 1,0 VZK. Diese Förderung ist in der Planungsregion
I Bayerischer Untermain aufgeteilt auf eine halbe Stelle für Stadt und
Landkreis Aschaffenburg und eine halbe Stelle für den Landkreis Miltenberg.
Die Formulierung des Beschlussvorschlags entspricht der
seitherigen Bewilligungspraxis (so bereits schon durch die Stiftung
Altenhilfe).
Der Kreistag fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg
gewährt ab 01.01.2015 bis auf weiteres eine Förderung für die „Beratungsstelle
für Senioren und pflegende Angehörige“ von jährlich bis zu 50.000,00 €, soweit
·
nach
Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten durch Dritte und
·
nach
Abzug eines Eigenanteils der beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 %
der Gesamtkosten
ein ungedeckter Bedarf
in mindestens dieser Höhe verbleibt.
Die Kosten sowie der Eigenanteil für Pflegeüberleitung und
Krankenhaussozialdienst werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Gewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und entscheidenden Gremien beteiligt wird.