Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Weitere Förderung der „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ ab 01.01.2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2014   KT/006/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Vill erläutert, die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ (BSA) besteht seit 2008. Trägerin ist eine Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis sowie zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen. Durch dieses einzigartige Konstrukt gewährleistet die Beratungsstelle eine trägerunabhängige und neutrale Beratung von Senioren, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.

Sie beschäftigt heute in ihrer Hauptstelle in Miltenberg, Brückenstr. 19, ihrer Zweigstelle in Erlenbach, Bahnstr. 22, in Räumlichkeiten der Kliniken Miltenberg-Erlenbach und seit Jahresmitte jetzt auch in einer alle 14 Tage besetzten Beratungsstelle in Stadtprozelten insgesamt fünf Mitarbeiter („Köpfe“ = 2,60 rechnerische VZK) und setzt sich heute zusammen aus

- der Beratungsstelle Demenz Untermain
- der Fachstelle für pflegende Angehörige
- dem Seniorenbüro Horizont
- einem Freiwilligenzentrum
- der Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach

Neben ihrer originären Aufgabe, nämlich der fachkompetenten Beratungstätigkeit (2013: 550 Einzelberatungen + 821 Pflegeüberleitungen, Tendenz steigend), organisiert die BSA Vorträge, Kurse und Treffen für pflegende Angehörige, Schulungen für Alltagsbegleiter für Demenzkranke, Lesepatenprojekte, Demenz-Gottesdienste, Öffentlichkeitsarbeit z.B. mit dem Demenzmobil, Info- Veranstaltungen wie z.B. dieses Jahr in Wörth die Veranstaltung "Mobilität im Alter" mit 20 Ausstellern, Netzwerkarbeit wie Treffen der Anbieter von Betreuungsgruppen der Region oder aktuell in Zusammenarbeit mit dem LRA, Schulung von Ansprechpartnern für Senioren in den Landkreisgemeinden und vieles mehr.

Weitere Informationen können dem beiliegenden Jahresbericht 2013 sowie der Internetseite der Beratungsstelle: www.seniorenberatung-mil.de entnommen werden.

Die Stelle wird gefördert vom Bezirk Unterfranken und dem Freistaat Bayern. Das Freiwilligenzentrum war während eines befristeten Zeitraums von drei Jahre auch vom Bundesfamilienministerium gefördert worden. Die Stiftung Altenhilfe hatte Förderzusagen von jährlich bis zu insgesamt 40.000 € zunächst für die Jahre 2008 bis 2010 sowie danach noch einmal befristet für die Jahre 2011 bis 2012 gegeben.

Seit Wegfall der Förderung durch die Stiftung Altenhilfe erbringt der Landkreis seit 01.01.2013 zunächst für die Jahre 2013 und 2014 eine Förderung von jährlich bis zu 50.000 €, wobei die Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach und die Beratungsstelle Demenz Untermain von der Landkreisförderung von Anfang an ausgenommen waren und die Verbände einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten erbringen müssen.

Der tatsächlich gezahlte Zuschuss des Landkreises für das Jahr 2013 betrug 43.402,88 €. Der Kostenanteil der Trägerverbände betrug in diesem Jahr noch insgesamt 48.387,74 €.

Für 2014 ist ein Ausschöpfen des Landkreiszuschusses und eine Kostenbelastung für die Trägerverbände von 47.300 € kalkuliert

Die Fortsetzung der Unterstützung für die Beratungsstelle durch den Landkreis im Anschluss an die weggefallene Unterstützung durch die Stiftung Altenhilfe war vom Kreistag beschlossen worden, nachdem in diesem Zusammenhang die Wohlfahrtsverbände einer Einstellung der Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste für die Zeit ab 01.01.2013 zugestimmt hatten. (Sitzung Bildungsausschuss am 29.11.2012, Kreistag am 17.12.2012).


Die Aufwendungen des Landkreises für diese weggefallene ambulante Investitionskostenförderung hatten zuletzt 102.900 € für das Jahr 2012 betragen. Die zunächst nicht absehbaren zusätzlichen Sozialhilfeausgaben aufgrund der Einstellung der ambulanten Investitionskostenförderung seit 01.01.2013 bewegen sich jährlich im unteren 4-stelligen Bereich.

Je nach Entwicklung dieser zusätzlichen Sozialhilfeausgaben war damals noch über die Option einer Erhöhung des Förderbetrags ab 2015 im Bedarfsfall gesprochen.

Durch entsprechende Dispositionen, insbesondere die Einstellung der SeniorenzeitungMitten im Leben“ (MiL) zu Gunsten eines Veröffentlichungsangebots in „Blickpunkt MIL“ zum einen aber auch durch die Zusage einer deutlich erhöhten Kostenbeteiligung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach an den Kosten der Pflegeüberleitung (50 %) seit 01.01.2014 zum anderen konnten die Trägerverbände die von Ihnen zu tragenden Restkosten aber auch auf andere Weise deutlich absenken. (2012 lag die Kostenlast der Trägerverbände noch bei rund 96.000 €).

Mit Schreiben vom 01.09.2014 beantragte die BSA unter Vorlage der Hochrechnung 2014 und der Haushaltsplanung 2015 deshalb „nur“ die Fortsetzung der Landkreisförderung mit jährlich bis zu 50.000 € ab 2015.

 

Haushaltsplan 2015:

 

Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige

 

Fachstelle für
pflegende Angehörige

Pflegeüberleitung

Beratungsstelle
Demenz Untermain

Freiwilligenzentrum

Kliniken

(Außenstelle für den

Seniorenbüro Horizont

Miltenberg-Erlenbach

Landkreis Miltenberg)

Personal [VZK]

1,16

0,94

0,5

Personalkosten

                  112.000,00 €

 

 

Sachkosten

                    32.000,00 €

 

Vollständige

Gesamtkosten

                  144.000,00 €

 

Finanzierung durch

Aufteilung GK

                    84.000,00 €

                    60.000,00 €

Bezirk Unterfranken

 

Zuschuss Freistaat Bayern

                    17.700,00 €

 

 

Zuschuss Kliniken Miltenberg-Erlenbach

 

                    30.000,00 €

 

Zuschuss Landkreis Miltenberg

                    50.000,00 €

 

 

 

Restkosten Trägerverbände

                    16.300,00 €

                    30.000,00 €

 

Restkosten
Trägerverbände Gesamt

                            46.300,00 €

 

 

Die beteiligten Trägerverbände erbringen also nach wie vor noch eine hohe finanzielle Eigenleistung. Sie umfasst nicht nur den von uns geforderten Mindesteigenanteil von 10 % der Gesamtkosten (ohne Pflegeüberleitung und Beratungsstelle Demenz, im obigen Plan 8.400 €) sondern sämtliche ungedeckte Restkosten (im obigen Plan 16.300 €) zuzüglich der hälftigen Kosten für die Pflegeüberleitung (30.000 €).


Die Erhaltung der Beratungsstelle ist als Handlungsempfehlung in unserem vom Kreistag beschlossenen „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“ festgelegt. (S. 77 (FPflAng), S. 85 (BDU)) Sie stellt zwischenzeitlich einen wertvollen und nicht mehr wegzudenkenden Baustein bei der Beratung und Information von Senioren, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen im Landkreis dar.

Kosten der Pflegeüberleitung können keinesfalls vom Landkreis übernommen werden, weil dies originäre Krankenhausaufgabe ist.

Demenz-Beratungsstellen fördert der Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit in jeder der drei unterfränkischen Planungsregionen mit je 1,0 VZK. Diese Förderung ist in der Planungsregion I Bayerischer Untermain aufgeteilt auf eine halbe Stelle für Stadt und Landkreis Aschaffenburg und eine halbe Stelle für den Landkreis Miltenberg.

Die Formulierung des Beschlussvorschlags entspricht der seitherigen Bewilligungspraxis (so bereits schon durch die Stiftung Altenhilfe).

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg gewährt ab 01.01.2015 bis auf weiteres eine Förderung für die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ von jährlich bis zu 50.000,00 €, soweit

·      nach Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten durch Dritte und

·      nach Abzug eines Eigenanteils der beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 % der Gesamtkosten

ein ungedeckter Bedarf in mindestens dieser Höhe verbleibt.

Die Kosten sowie der Eigenanteil für Pflegeüberleitung und Krankenhaussozialdienst werden dabei nicht berücksichtigt.

Die Gewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und entscheidenden Gremien beteiligt wird.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung