Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Weitere Förderung der „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ ab 01.01.2015
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.12.2014 BKS/002/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Vill
erläutert, die „Beratungsstelle
für Senioren und pflegende Angehörige“ (BSA) besteht seit 2008. Trägerin ist eine
Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis sowie
zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen. Durch dieses
einzigartige Konstrukt gewährleistet die Beratungsstelle eine trägerunabhängige
und neutrale Beratung von Senioren, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Sie beschäftigt heute in ihrer Hauptstelle in
Miltenberg, Brückenstr. 19, ihrer Zweigstelle in Erlenbach, Bahnstr. 22, in Räumlichkeiten
der Kliniken Miltenberg-Erlenbach und seit Jahresmitte jetzt auch in einer alle
14 Tage besetzten Beratungsstelle in Stadtprozelten insgesamt fünf Mitarbeiter
(„Köpfe“ = 2,60 rechnerische VZK) und setzt sich heute zusammen aus
- der Beratungsstelle
Demenz Untermain
- der Fachstelle für pflegende Angehörige
- dem Seniorenbüro Horizont
- einem Freiwilligenzentrum
- der Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach
Neben ihrer
originären Aufgabe, nämlich der fachkompetenten Beratungstätigkeit (2013: 550
Einzelberatungen + 821 Pflegeüberleitungen, Tendenz steigend), organisiert die
BSA Vorträge, Kurse und Treffen für pflegende Angehörige, Schulungen für
Alltagsbegleiter für Demenzkranke, Lesepatenprojekte, Demenz-Gottesdienste, Öffentlichkeitsarbeit
z.B. mit dem Demenzmobil, Info- Veranstaltungen wie z.B. dieses Jahr in Wörth
die Veranstaltung "Mobilität im Alter" mit 20 Ausstellern,
Netzwerkarbeit wie Treffen der Anbieter von Betreuungsgruppen der Region oder aktuell
in Zusammenarbeit mit dem LRA, Schulung von Ansprechpartnern für Senioren in
den Landkreisgemeinden und vieles mehr.
Weitere
Informationen können dem beiliegenden Jahresbericht 2013 sowie der
Internetseite der Beratungsstelle: www.seniorenberatung-mil.de entnommen werden.
Die Stelle wird
gefördert vom Bezirk
Unterfranken und dem Freistaat
Bayern.
Das Freiwilligenzentrum war während eines befristeten Zeitraums von drei Jahre
auch vom Bundesfamilienministerium
gefördert worden. Die Stiftung Altenhilfe hatte
Förderzusagen von jährlich bis zu insgesamt 40.000 € zunächst für die Jahre
2008 bis 2010 sowie danach noch einmal befristet für die Jahre 2011 bis 2012
gegeben.
Seit Wegfall der
Förderung durch die Stiftung Altenhilfe erbringt der Landkreis seit 01.01.2013
zunächst für die Jahre 2013 und 2014 eine Förderung von jährlich bis zu 50.000
€, wobei die Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach und die
Beratungsstelle Demenz Untermain von der Landkreisförderung von Anfang an
ausgenommen waren und die Verbände einen Eigenanteil von mindestens 10 % der
Gesamtkosten erbringen müssen.
Der tatsächlich
gezahlte Zuschuss des Landkreises für das Jahr 2013 betrug 43.402,88 €. Der Kostenanteil
der Trägerverbände betrug in diesem Jahr noch insgesamt 48.387,74 €.
Für 2014 ist ein
Ausschöpfen des Landkreiszuschusses und eine Kostenbelastung für die Trägerverbände
von 47.300 € kalkuliert
Die Fortsetzung
der Unterstützung für die Beratungsstelle durch den Landkreis im Anschluss an
die weggefallene Unterstützung durch die Stiftung Altenhilfe war vom Kreistag
beschlossen worden, nachdem in diesem Zusammenhang die Wohlfahrtsverbände einer
Einstellung der Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste für
die Zeit ab 01.01.2013 zugestimmt hatten. (Sitzung Bildungsausschuss am
29.11.2012, Kreistag am 17.12.2012).
Die Aufwendungen
des Landkreises für diese weggefallene ambulante Investitionskostenförderung
hatten zuletzt 102.900 € für das Jahr 2012 betragen. Die zunächst nicht
absehbaren zusätzlichen Sozialhilfeausgaben aufgrund der Einstellung der
ambulanten Investitionskostenförderung seit 01.01.2013 bewegen sich jährlich im
unteren 4-stelligen Bereich.
Je nach
Entwicklung dieser zusätzlichen Sozialhilfeausgaben war damals noch über die
Option einer Erhöhung des Förderbetrags ab 2015 im Bedarfsfall gesprochen.
Durch
entsprechende Dispositionen, insbesondere die Einstellung der Seniorenzeitung „Mitten im Leben“ (MiL) zu
Gunsten eines Veröffentlichungsangebots in „Blickpunkt MIL“ zum einen aber auch
durch die Zusage einer deutlich erhöhten Kostenbeteiligung der Kliniken
Miltenberg-Erlenbach an den Kosten der Pflegeüberleitung (50 %) seit 01.01.2014
zum anderen konnten die Trägerverbände die von Ihnen zu tragenden Restkosten
aber auch auf andere Weise deutlich absenken. (2012 lag die Kostenlast der
Trägerverbände noch bei rund 96.000 €).
Mit Schreiben vom
01.09.2014 beantragte die BSA unter Vorlage der Hochrechnung 2014 und der
Haushaltsplanung 2015 deshalb „nur“ die Fortsetzung der Landkreisförderung mit
jährlich bis zu 50.000 € ab 2015.
Haushaltsplan
2015:
Beratungsstelle
für Senioren und pflegende Angehörige |
|||||
Fachstelle für |
Pflegeüberleitung |
Beratungsstelle |
|||
Freiwilligenzentrum |
Kliniken |
(Außenstelle für den |
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Seniorenbüro Horizont |
Miltenberg-Erlenbach |
Landkreis Miltenberg) |
|||
Personal
[VZK] |
1,16 |
0,94 |
0,5 |
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Personalkosten |
112.000,00 € |
|
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Sachkosten |
32.000,00 € |
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Vollständige |
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Gesamtkosten |
144.000,00 € |
|
Finanzierung durch |
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Aufteilung
GK |
84.000,00 € |
60.000,00 € |
Bezirk Unterfranken |
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Zuschuss
Freistaat Bayern |
17.700,00 € |
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Zuschuss
Kliniken Miltenberg-Erlenbach |
|
30.000,00 € |
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Zuschuss
Landkreis Miltenberg |
50.000,00 € |
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Restkosten
Trägerverbände |
16.300,00 € |
30.000,00 € |
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||
Restkosten
|
46.300,00 € |
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Die beteiligten
Trägerverbände erbringen also nach wie vor noch eine hohe finanzielle Eigenleistung. Sie umfasst
nicht nur den von uns geforderten Mindesteigenanteil von 10 % der Gesamtkosten
(ohne Pflegeüberleitung und Beratungsstelle Demenz, im obigen Plan 8.400 €)
sondern sämtliche ungedeckte Restkosten (im obigen Plan 16.300 €) zuzüglich der
hälftigen Kosten für die Pflegeüberleitung (30.000 €).
Die Erhaltung der Beratungsstelle ist als
Handlungsempfehlung in unserem vom Kreistag beschlossenen „Seniorenpolitischen
Gesamtkonzept“ festgelegt.
Kosten der Pflegeüberleitung können keinesfalls vom
Landkreis übernommen werden, weil dies originäre
Krankenhausaufgabe ist.
Demenz-Beratungsstellen
fördert der Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit in jeder der drei unterfränkischen
Planungsregionen mit je 1,0 VZK. Diese Förderung ist in der Planungsregion I
Bayerischer Untermain aufgeteilt auf eine halbe Stelle für Stadt und Landkreis
Aschaffenburg und eine halbe Stelle für den Landkreis Miltenberg.
Die Formulierung des Beschlussvorschlags entspricht der
seitherigen Bewilligungspraxis (so bereits schon durch die Stiftung
Altenhilfe).
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur und Soziale fasst einstimmig den
E m p f e h l u n g s b e s c h l u s
s :
Dem Kreistag wird empfohlen, zu beschließen:
Der Landkreis Miltenberg gewährt ab
01.01.2015 bis auf Weiteres eine Förderung für die „Beratungsstelle für
Senioren und pflegende Angehörige“ von jährlich bis zu 50.000,00 €, soweit
·
nach
Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten durch Dritte und
·
nach
Abzug eines Eigenanteils der beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 %
der Gesamtkosten
ein ungedeckter Bedarf
in mindestens dieser Höhe verbleibt.
Die Kosten sowie der
Eigenanteil für Pflegeüberleitung und Krankenhaussozialdienst werden dabei
nicht berücksichtigt.
Die Gewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und entscheidenden Gremien beteiligt wird.