Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Sachstand zur Beauftragung der Untersuchungen zur Abwärme-Nutzung „Miltenberg Nord“

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2014   ENU/003/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Breunig erläutert, im Rahmen der Erstellung eines energetischen Konzeptes für das JBG, soll wie bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 08.04.2014 berichtet, die Wärmeenergieversorgung mit Abwärme der umliegenden Industriebetriebe untersucht werden. Zur Auswahl stehen hier die Fa. FRIPA und die Fa. Weis. Die Fa. Weis könnte sowohl als Lieferant wie auch als Abnehmer in Frage kommen.

Hierzu gab es in Vergangenheit bereits mehrere Besprechungstermine, insbesondere mit der Fa. FRIPA, bei der man am meisten Abwärmepotential vermutet.

 

Im Juli dieses Jahres wurde vom UB5 eine Leistungsbeschreibung zur Untersuchung der Wärmeversorgung, in der schärfe einer Machbarkeitsstudie, für die Liegenschaften Miltenberg Nord des Landkreises ausgearbeitet.

Am 18.07.2014 wurde diese an 6 Ingenieurbüros mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes versandt. Bis zum 31.07.2014 gingen 5 Angebote ein.

 

Zwei davon ausgewählte Büros stellten am 03.09.2014 den Vertretern der Stadt Miltenberg, der Fa. FRIPA und den Vertretern des UB5 ihre ausgearbeiteten Konzepte vor. Nach inhaltlicher Überprüfung und ganzheitlicher Betrachtung der Angebote wurde in dieser Runde, unter Einsatz einer Bewertungsmatrix, ein Büro wurde als das wirtschaftlichste und geeignetste festgestellt.

 

Laut Herr Körner, technischer Leiter der Fa. FRIPA, kann aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Papiermaschine im November frühestens Anfang Dezember mit den Untersuchungen begonnen werden.

Da es möglich ist, dass sich während der Erstellung des energetischen Konzeptes zeigt, dass eine Umsetzung nicht wirtschaftlich oder technisch realisierbar ist, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

 

Der UB 5 wird nun zunächst folgende Punkte beauftragen:

- 2.1.1  Klären der Aufgabenstellung / Grundlagenermittlung

- 2.1.2  Bilanzierung von Wärmeangebot und –nachfrage

 

 

Kreisrätin Frey fragt, inwieweit dies in die Sanierung der Schulen einbezogen werden könne oder ob man nun doppelt investiere.

 

Kreisrat Dotzel fügt hinzu, ihn interessiere auch, ob man die Wärme bündeln könne und mit Wärmetauscher zu bestimmten Abnehmern bringen könnte. Dann würde er darum bitten, dass man sich auch Gedanken über die Verwertung mache.

 

Herr Wosnik antwortet, die Frage bzw. das Kernproblem sei, ob genügend Wärme an den einzelnen Stellen und das Aufsammeln der Abwärmen wirtschaftlich sei. Er habe im Bauausschuss dargestellt, dass man für den FAG-Antrag erst einmal eine autarke Energieversorgung vorgesehen habe, also keine Abwärmenutzung. Aber das Bauvorhaben sei in insgesamt 4-5 Bauabschnitte getaktet und man könne die Erkenntnisse, die man im weiteren Verfahren nun gewinne, auch noch in die Planung einbinden. Man sei jetzt erst dabei, den Bauantrag zu stellen. Wenn es gut laufe, finde der erste Bauabschnitt erst im Herbst nächsten Jahres statt. Terminlich somit kein Thema, organisatorisch habe man noch komplexe Fragestellungen zu beantworten. Jetzt sei man aber erst in der ersten Phase. Er weist auch darauf hin, dass man bei diesem Projekt maßgeblich darauf angewiesen sei, dass die Firma FRIPA mitarbeite.

 

Landrat Scherf erklärt dazu, man habe natürlich vollstes Verständnis für die Firma, die gerade selbst in einer großen Maßnahmen mit einer neuen Papiermaschine steckt, dass für so etwas gerade kein Raum und keine Zeit zur Verfügung stehe. Im Jahr 2004 sei dies übrigens schon einmal geprüft worden, damals habe es sich als wirtschaftlich nicht sinnvoll herausgestellt. Nun habe man zehn Jahre später natürlich allein durch Energiekosten andere Rahmenbedingungen.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Ullmer bestätigt Herr Wosnik, dass grundsätzliche Bereitschaft der Fa. FRIPA für eine Zusammenarbeit und Wärmeabgabe bestehe. Auch zu Bedeutung, Kosten und Organisation gebe es grundsätzliche Vorstellungen.

 

Kreisrat Dotzel wolle den Gedanken mit einbringen, ob man nur kreiseigene Gebäude oder eventuell auch Umfeld mitversorgen könne und auch, ob man mit Vernetzung die Versorgung verbessern und Kosten damit verteilen könne.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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