Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten- und Grünabfällen und zur Unterstützung des Landkreises bei dieser Aufgabe:
Beschluss über Klarstellungen zur Winterregelung und zu Öffnungszeiten

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2014   ENU/003/2014 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat am 30.09.2013 die Anpassung der bestehenden Zweckvereinbarung Grünabfall an das geänderte Konzept des Landkreises beschlossen. Daraufhin habe die Landkreisverwaltung eine Änderung der Zweckvereinbarung mit den Neuerungen ausgearbeitet und den Gemeinden zur Beratung und Unterzeichnung übersandt. Im Zuge der Behandlung der Zweckvereinbarung in den Gemeinden seien einige Fragen herangetragen worden, die der Klarstellung bedürfen und dazu bitte man um Beschluss:

1.    Einige insbesondere kleinere Gemeinden sehen keinen Bedarf für eine wöchentliche Öffnung des Grünabfallsammelplatzes in der Winterzeit. Sie wünschen für die Winterzeit eine flexiblere Handhabungsmöglichkeit. Dazu kommt, dass einige Grünabfallsammelplätze bei winterlicher Witterung nicht abfahrbar und benutzbar sind. Man stimme dem zu und räume den Gemeinden für die Winterzeit mehr Flexibilität ein. Natürlich erhalten die Gemeinden den Personalkostenzuschuss nur für die tatsächlichen Öffnungsstunden.

2.    Einige Gemeinden wünschen sich mehr Flexibilität bei der Verteilung der Mindestöffnungsstunden über die Woche. Auch dazu bitte man um Zustimmung.

3.    Mit den Gemeinden ohne eigene Anlagen habe man hinsichtlich einer Anpassung der Vergütung an die zu erbringenden Leistungen verhandelt. Daraus ergebe sich eine Reduzierung der Zahlungen von 0,70 € auf 0,35 € je Einwohner und Jahr.

4.    Die Erfahrungen des Jahres 2014 habe gezeigt, dass für den Grünabfallplatz Erlenbach Bedarf für Öffnungszeiten am Wochenanfang bestehe. Dem wolle man ab Sommer 2015 nachkommen und die Öffnungszeiten anpassen. In der Winterzeit werde der Grünabfallplatz weniger frequentiert. Auch darauf wolle man reagieren und in den fünf Wintermonaten den Platz freitags vormittags schließen. Eichenbühl nutze die Kreismülldeponie Guggenberg zur Entsorgung der Grünabfälle und könne daher die dortigen umfangreichen Öffnungszeiten der Deponie nutzen.

 

Die künftigen Öffnungszeiten des Grünabfallplatzes Erlenbach ab April 2015:

Sommerzeit    montags            13:00 – 18:00 Uhr
donnerstags      13:00 – 18:00 Uhr
freitags              08:00 – 18:00 Uhr
samstags          08:00 – 14:00 Uhr

Winterzeit        montags            13:00 – 16:00 Uhr
donnerstags      13:00 – 16:00 Uhr
freitags              13:00 – 16:00 Uhr
samstags          08:00 – 14:00 Uhr.

 

 

Kreisrat Dotzel erklärt, er werde den Beschluss ablehnen, da er seinem Prinzip treu bleiben wolle, dass die Grünabfallsammelplätze immer offen bleiben sollten.

 

Herr Röcklein erklärt, es gebe immer zwei Seiten. Die Plätze seien öffentlich-rechtlich genehmigt. In diesen Genehmigungen stehen Verpflichtungen und eben auch, dass Einzäunung und Überwachung zwingend erforderlich ist. Dazu komme auch, dass man Mehrkosten habe, wenn die Qualität des Grünabfalles nicht den Vorgaben entspreche. Dies werde auf Dauer teuer und treffe die Allgemeinheit.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz fasst mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen den

 

B e s c h l u s s :

 

Zur vorliegenden Zweckvereinbarung in der Fassung 2014 beschließt der Ausschuss folgende Klarstellungen:

1.    In der Winterzeit müssen die Grünabfallsammelplätze nicht jede Woche geöffnet sein, das gilt insbesondere dann, wenn winterliche Witterungsverhältnisse die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten unmöglich machen oder wenn kein örtlicher Bedarf besteht.

2.    Soweit es der örtliche Bedarf erfordert können Öffnungszeiten auch auf die Wochentage Montag – Donnerstag gelegt werden, wobei der Schwerpunkt der Öffnungszeiten allerdings am Wochenende (Freitag – Samstag) sein soll.

3.    Bei Gemeinden ohne eigenen Grünabfallsammelplatz oder eigenen Kompostplatz werden die Entgelte nach der Zweckvereinbarung mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden von 0,70 € auf 0,35 € reduziert.

4.       Der Grünabfallsammelplatz Erlenbach wird ab der Sommerzeit 2015 im Sommer zusätzlich montags von 13:00 – 18:00 Uhr und in der Winterzeit von 13:00 – 16:00 Uhr geöffnet. In der Winterzeit entfällt die Öffnung an Freitagen von 08:00 bis 13:00 Uhr.

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