Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten- und Grünabfällen und zur Unterstützung des Landkreises bei dieser Aufgabe:
Beschluss über Klarstellungen zur Winterregelung und zu Öffnungszeiten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.12.2014 ENU/003/2014 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erläutert, der Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz hat am 30.09.2013 die Anpassung der bestehenden
Zweckvereinbarung Grünabfall an das geänderte Konzept des Landkreises beschlossen.
Daraufhin habe die Landkreisverwaltung eine Änderung der Zweckvereinbarung mit
den Neuerungen ausgearbeitet und den Gemeinden zur Beratung und Unterzeichnung
übersandt. Im Zuge der Behandlung der Zweckvereinbarung in den Gemeinden seien
einige Fragen herangetragen worden, die der Klarstellung bedürfen und dazu bitte
man um Beschluss:
1.
Einige insbesondere kleinere Gemeinden
sehen keinen Bedarf für eine wöchentliche Öffnung des Grünabfallsammelplatzes
in der Winterzeit. Sie wünschen für die Winterzeit eine flexiblere
Handhabungsmöglichkeit. Dazu kommt, dass einige Grünabfallsammelplätze bei
winterlicher Witterung nicht abfahrbar und benutzbar sind. Man stimme dem zu
und räume den Gemeinden für die Winterzeit mehr Flexibilität ein. Natürlich
erhalten die Gemeinden den Personalkostenzuschuss nur für die tatsächlichen
Öffnungsstunden.
2.
Einige Gemeinden wünschen sich mehr
Flexibilität bei der Verteilung der Mindestöffnungsstunden über die Woche. Auch
dazu bitte man um Zustimmung.
3.
Mit den Gemeinden ohne eigene Anlagen
habe man hinsichtlich einer Anpassung der Vergütung an die zu erbringenden
Leistungen verhandelt. Daraus ergebe sich eine Reduzierung der Zahlungen von
0,70 € auf 0,35 € je Einwohner und Jahr.
4.
Die Erfahrungen des Jahres 2014 habe
gezeigt, dass für den Grünabfallplatz Erlenbach Bedarf für Öffnungszeiten am
Wochenanfang bestehe. Dem wolle man ab Sommer 2015 nachkommen und die
Öffnungszeiten anpassen. In der Winterzeit werde der Grünabfallplatz weniger
frequentiert. Auch darauf wolle man reagieren und in den fünf Wintermonaten den
Platz freitags vormittags schließen. Eichenbühl nutze die Kreismülldeponie
Guggenberg zur Entsorgung der Grünabfälle und könne daher die dortigen umfangreichen
Öffnungszeiten der Deponie nutzen.
Die künftigen Öffnungszeiten des Grünabfallplatzes Erlenbach ab April
2015:
Sommerzeit montags 13:00 – 18:00 Uhr
donnerstags 13:00 – 18:00 Uhr
freitags 08:00 – 18:00 Uhr
samstags 08:00 – 14:00 Uhr
Winterzeit montags
13:00 – 16:00 Uhr
donnerstags 13:00 – 16:00 Uhr
freitags 13:00 – 16:00 Uhr
samstags 08:00 – 14:00 Uhr.
Kreisrat Dotzel erklärt, er werde den
Beschluss ablehnen, da er seinem Prinzip treu bleiben wolle, dass die
Grünabfallsammelplätze immer offen bleiben sollten.
Herr Röcklein erklärt, es gebe immer zwei
Seiten. Die Plätze seien öffentlich-rechtlich genehmigt. In diesen Genehmigungen
stehen Verpflichtungen und eben auch, dass Einzäunung und Überwachung zwingend
erforderlich ist. Dazu komme auch, dass man Mehrkosten habe, wenn die Qualität
des Grünabfalles nicht den Vorgaben entspreche. Dies werde auf Dauer teuer und
treffe die Allgemeinheit.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und
Umweltschutz fasst mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen den
B e s c h l u s s :
Zur vorliegenden Zweckvereinbarung in der Fassung 2014 beschließt der
Ausschuss folgende Klarstellungen:
1.
In der Winterzeit müssen die
Grünabfallsammelplätze nicht jede Woche geöffnet sein, das gilt insbesondere
dann, wenn winterliche Witterungsverhältnisse die Erfüllung der
Verkehrssicherungspflichten unmöglich machen oder wenn kein örtlicher Bedarf
besteht.
2.
Soweit es der örtliche Bedarf erfordert
können Öffnungszeiten auch auf die Wochentage Montag – Donnerstag gelegt
werden, wobei der Schwerpunkt der Öffnungszeiten allerdings am Wochenende
(Freitag – Samstag) sein soll.
3.
Bei Gemeinden ohne eigenen Grünabfallsammelplatz
oder eigenen Kompostplatz werden die Entgelte nach der Zweckvereinbarung mit Zustimmung
der betroffenen Gemeinden von 0,70 € auf 0,35 € reduziert.
4. Der Grünabfallsammelplatz Erlenbach wird ab der Sommerzeit 2015 im Sommer zusätzlich montags von 13:00 – 18:00 Uhr und in der Winterzeit von 13:00 – 16:00 Uhr geöffnet. In der Winterzeit entfällt die Öffnung an Freitagen von 08:00 bis 13:00 Uhr.