Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Einrichten einer Fachstelle Integrierte Sozialplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.12.2014   BKS/002/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erläutert, in der ersten Sitzung dieses Gremiums in der neuen Wahlperiode am 02.07.2014 wurden erste Überlegungen und Vorschläge der Verwaltung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Miltenberg sowie zur Evaluation und Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes aus dem Jahre 2010 vorgestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, diese Überlegungen und Vorschläge weiterzuverfolgen sowie in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses erneut darüber zu berichten und hierfür ggf. weitere Entscheidungen vorzubereiten.

 

In der Folgezeit wurden mit Schreiben vom 16.07.2014 insgesamt drei Institute, u.a. auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern, die in den Jahren 2008 bis 2010 bereits das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg erstellt hat, angeschrieben und um Abgabe detaillierter und verbindlicher Angebote gebeten. Von allen drei angeschriebenen Instituten wurden daraufhin Angebote abgegeben. Von diesen drei Angeboten knüpfte – wie von uns gewünscht – ein Angebot voll an unserem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept an. Das zweite Angebot strebte zwar einen Bezug zu unserem bereits vorliegenden Seniorenpolitischen Gesamtkonzept an, verfolgte insgesamt aber eine deutliche Neuausrichtung. Das dritte Angebot stellte voll auf eine vollkommen neue Konzepterstellung ab. Die Bruttokosten für die Erstellung des Teilhabeplans sowie die Evaluation und Fortschreibung unseres Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes bewegten sich im jeweils günstigsten Fall zwischen 70.000 und 100.000 Euro.

 

Außerdem wurde mit Schreiben vom 18.07.2014 der Bezirk Unterfranken angeschrieben und zur Teilnahme und Mitarbeit bei unseren beabsichtigten Planungen eingeladen.

 

Mit Schreiben vom 24.09.2014 teilte uns dazu Herr Bezirkstagspräsident Dotzel im Ergebnis mit, dass der Bezirk Unterfranken über sein breit angelegtes Engagement hinaus keine Möglichkeit einer Beteiligung an einem Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung im Landkreis Miltenberg sehe, und verwies auf die klare Zuständigkeitsregelung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger. Gleichwohl, so der Herr Bezirkstagspräsident in seinem Schlusssatz, würde er sich freuen, wenn wir unsere Ergebnisse mit dem Bezirk abstimmen würden.

 

Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2014 beschlossen sind auch die Teilpläne der Jugendhilfeplanung zu aktualisieren, den gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen anzupassen und Handlungsempfehlungen für den Jugendhilfeausschuss zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Miltenberg zu erarbeiten. Für die hierfür notwendige Sozialraumanalyse wären 30.000 bis 40.000 Euro in den Jugendhilfeetat einzuplanen, wenn sie extern durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden würde.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 01.07.2014 wurde die Bewerbung des Landkreises Miltenberg zur Zertifizierung zur Bildungsregion beschlossen. Auch hierfür sind Sozialdaten zu erheben.

 

Um eine integrierte Sozialplanung sicherzustellen und um Überschneidungen zu vermeiden, würde es Sinn machen, wenn für die Koordination und Erstellung aller dieser Projekte bzw. Planungen ein Sozialplaner bzw. eine Sozialplanerin zur Verfügung stünde.

 

Das Bayerische Sozialministerium möchte bis zu fünf Landkreise bei der Einführung einer integrierten Sozialplanung modellhaft unterstützen. Unter „integrierter Sozialplanung“ wird dabei die Zusammenführung bzw. der Abgleich verschiedener Fachplanungen (Jugendhilfeplanung, seniorenpolitisches Gesamtkonzept, Teilhabeplan etc.) verstanden. Erweitert um zusätzliche Faktoren wie Armut, Inklusion, insbesondere aber Demografie soll mit der integrierten Sozialplanung u.a. ein Beitrag zur Kreisentwicklungs- und Finanzplanung bzw. zur Planung der mittelfristigen Entwicklung der sozialen Infrastruktur geleistet werden. Die bereits in der Praxis tätigen Sozialplaner sind auf verschiedene Umsetzungsprobleme auf Landkreisebene gestoßen, die ggf. auf Verbandsebene einmal erörtert werden könnten, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

 

Die zu fördernden Landkreise werden von einem Auswahlgremium „Integrierte Sozialplanung in Bayern“ ausgewählt und können anschließend einen Antrag auf Förderung beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stellen. Für die Erarbeitung des integrierten Handlungskonzepts können Personalkosten für einen Zeitraum von zwei Jahren von insgesamt 70.000 Euro (35.000 Euro jährlich) gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Landkreis eine Vollzeitstelle für die Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Sozialplanung auf Landkreisebene einrichtet und mit einer entsprechenden Fachkraft besetzt. Der Landkreis Miltenberg hat seine Interessensbekundung fristgerecht beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eingereicht.

 

Durch die befristete Einstellung eines Sozialplaners/einer Sozialplanerin werden die Kosten für die externe Vergabe von Sozialraumanalysen eingespart. Aus Sicht der Verwaltung wird die Einrichtung der Fachstelle auch ohne Förderung für sinnvoll erachtet.

 

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka zu Befristung, Ablauf und möglicher hochrangiger Besetzung antwortet Frau Seidel, man habe fristgerecht zum 30.11. Interesse bekundet, die Bewerbung sollte eigentlich bis 15.12. erfolgen. Man habe aus dem Ministerium auf Rückfrage leider keine Antwort erhalten und wisse aktuell daher nicht, wie es weiter gehe. Die Förderung erstrecke sich auf zwei Jahre. Man habe aber beabsichtigt, auf drei Jahre zu befristen, da doch viele Teilpläne zu bearbeiten seien und dies viel Arbeit und Koordination beinhalte. Die Forderung des Sozialministeriums sei ein sozial- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium. Zunächst werde man dies natürlich intern ausschreiben.

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales befürwortet die auf drei Jahre befristete Einrichtung einer Fachstelle für Integrierte Sozialplanung.

 

Sofern die Stelle im Stellenplan eingestellt ist, wird die Verwaltung beauftragt, beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine Förderung für die Einrichtung einer Fachstelle „Integrierte Sozialplanung“ zu beantragen.

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