Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Einrichten einer Fachstelle Integrierte Sozialplanung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.12.2014 BKS/002/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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In der Folgezeit
wurden mit Schreiben vom 16.07.2014 insgesamt drei Institute, u.a. auch die
Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern, die in den Jahren 2008 bis 2010
bereits das Seniorenpolitische Gesamtkonzept
für den Landkreis Miltenberg erstellt hat, angeschrieben und um Abgabe
detaillierter und verbindlicher Angebote gebeten. Von allen drei
angeschriebenen Instituten wurden daraufhin Angebote abgegeben. Von diesen drei
Angeboten knüpfte – wie von uns gewünscht – ein Angebot voll an unserem
Seniorenpolitischen Gesamtkonzept an. Das zweite Angebot strebte zwar einen
Bezug zu unserem bereits vorliegenden Seniorenpolitischen Gesamtkonzept an,
verfolgte insgesamt aber eine deutliche Neuausrichtung. Das dritte Angebot
stellte voll auf eine vollkommen neue Konzepterstellung ab. Die Bruttokosten
für die Erstellung des Teilhabeplans sowie die Evaluation und Fortschreibung
unseres Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes bewegten sich im jeweils
günstigsten Fall zwischen 70.000 und 100.000 Euro.
Außerdem wurde mit Schreiben vom 18.07.2014
der Bezirk Unterfranken angeschrieben und zur Teilnahme und Mitarbeit bei
unseren beabsichtigten Planungen eingeladen.
Mit Schreiben vom 24.09.2014 teilte uns dazu
Herr Bezirkstagspräsident Dotzel im Ergebnis mit, dass der Bezirk Unterfranken
über sein breit angelegtes Engagement hinaus keine Möglichkeit einer
Beteiligung an einem Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung im Landkreis
Miltenberg sehe, und verwies auf die klare Zuständigkeitsregelung zwischen
örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger. Gleichwohl, so der Herr
Bezirkstagspräsident in seinem Schlusssatz, würde er sich freuen, wenn wir
unsere Ergebnisse mit dem Bezirk abstimmen würden.
Wie bereits in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2014 beschlossen sind auch die Teilpläne der
Jugendhilfeplanung zu aktualisieren, den gesellschaftlichen und gesetzlichen
Veränderungen anzupassen und Handlungsempfehlungen für den Jugendhilfeausschuss
zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Miltenberg zu erarbeiten.
Für die hierfür notwendige Sozialraumanalyse wären 30.000 bis 40.000 Euro in
den Jugendhilfeetat einzuplanen, wenn sie extern durch ein Fachunternehmen
durchgeführt werden würde.
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung,
Kultur und Soziales vom 01.07.2014 wurde die Bewerbung des Landkreises
Miltenberg zur Zertifizierung zur Bildungsregion beschlossen. Auch hierfür sind
Sozialdaten zu erheben.
Um eine integrierte Sozialplanung
sicherzustellen und um Überschneidungen zu vermeiden, würde es Sinn machen,
wenn für die Koordination und Erstellung aller dieser Projekte bzw. Planungen
ein Sozialplaner bzw. eine Sozialplanerin zur Verfügung stünde.
Das Bayerische Sozialministerium möchte bis
zu fünf Landkreise bei der Einführung einer integrierten Sozialplanung
modellhaft unterstützen. Unter „integrierter Sozialplanung“ wird dabei die
Zusammenführung bzw. der Abgleich verschiedener Fachplanungen
(Jugendhilfeplanung, seniorenpolitisches Gesamtkonzept, Teilhabeplan etc.)
verstanden. Erweitert um zusätzliche Faktoren wie Armut, Inklusion, insbesondere
aber Demografie soll mit der integrierten Sozialplanung u.a. ein Beitrag zur
Kreisentwicklungs- und Finanzplanung bzw. zur Planung der mittelfristigen
Entwicklung der sozialen Infrastruktur geleistet werden. Die bereits in der
Praxis tätigen Sozialplaner sind auf verschiedene Umsetzungsprobleme auf
Landkreisebene gestoßen, die ggf. auf Verbandsebene einmal erörtert werden
könnten, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Die zu fördernden Landkreise werden von
einem Auswahlgremium „Integrierte Sozialplanung in Bayern“ ausgewählt und
können anschließend einen Antrag auf Förderung beim Bayerischen
Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stellen. Für
die Erarbeitung des integrierten Handlungskonzepts können Personalkosten für einen
Zeitraum von zwei Jahren von insgesamt 70.000 Euro (35.000 Euro jährlich) gefördert
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Landkreis eine Vollzeitstelle für die
Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Sozialplanung auf Landkreisebene einrichtet
und mit einer entsprechenden Fachkraft besetzt. Der Landkreis Miltenberg hat
seine Interessensbekundung fristgerecht beim Bayerischen Staatsministerium für
Arbeit und Soziales, Familie und Integration eingereicht.
Durch die befristete Einstellung eines
Sozialplaners/einer Sozialplanerin werden die Kosten für die externe Vergabe
von Sozialraumanalysen eingespart. Aus Sicht der Verwaltung wird die
Einrichtung der Fachstelle auch ohne Förderung für sinnvoll erachtet.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka zu
Befristung, Ablauf und möglicher hochrangiger Besetzung antwortet Frau Seidel,
man habe fristgerecht zum 30.11. Interesse bekundet, die Bewerbung sollte
eigentlich bis 15.12. erfolgen. Man habe aus dem Ministerium auf Rückfrage
leider keine Antwort erhalten und wisse aktuell daher nicht, wie es weiter
gehe. Die Förderung erstrecke sich auf zwei Jahre. Man habe aber beabsichtigt,
auf drei Jahre zu befristen, da doch viele Teilpläne zu bearbeiten seien und
dies viel Arbeit und Koordination beinhalte. Die Forderung des
Sozialministeriums sei ein sozial- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium.
Zunächst werde man dies natürlich intern ausschreiben.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales befürwortet die auf drei
Jahre befristete Einrichtung einer Fachstelle für Integrierte Sozialplanung.
Sofern die Stelle im Stellenplan eingestellt ist, wird die Verwaltung beauftragt, beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine Förderung für die Einrichtung einer Fachstelle „Integrierte Sozialplanung“ zu beantragen.