Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Aufstellungsverfahren des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie i.d.F. vom Juni 2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2014   KA/004/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Pache erläutert anhand von Plänen:

 

I.              Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat auf der Grundlage des Beschlusses vom 04.06.2014 die Einleitung des Offenlage- und Beteiligungsverfahren für das Aufstellungsverfahren des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie beschlossen. Rechtsgrundlage dieses Verfahrens ist der am 26.07.2005 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ratifizierte Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet. Das Aufstellungsverfahren des Teilregionalplans Windenergie richtet sich gem. Art. 5 Abs. 1 des Staatsvertrages für das gesamte Verbandsgebiet nach dem gültigen Landesplanungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz.

 

II.            Stellungnahme

Die Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung sind in der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplanes Rhein- Neckar dargestellt. Solche, bei denen im Falle einer Errichtung von Windenergieanlagen ein flächenübergreifender Bezug von Wirkungen auf die Umwelt über die Landesgrenzen hinweg nach Bayern möglich erscheint, sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

 

lfd. Nr.

Bezeichnung im Teilregionalplan Rhein- Main

Entfernung zur Landesgrenze BW - By

Entfernung nächste Wohnbebauung

1

NOK-VRG01-W

4550 m

Breitenbach: 5.680 m

Ottorfszell: 7.250 m

2

NOK-VRG02-W

3.000 m

Beuchen: 4.500 m

Zittenfelden: 4650 m

3

NOK-VRG08-W

4.800 m

Zittenfelden: 6.100 m

Beuchen: 6.550 m

4

NOK-VRG10-W

4250 m (Storchof)

Hambrunn: 4.400 m

Zittenfelden: 5.500 m

Geisenhof: 5.700 m

Reichardshausen: 6.400 m

Storchhof: 4.350 m

5

NOK-VRG11-W

2.750 m (Storchhof)

Storchhof: 2850 m

Geisenhof: 5.300 m

Windischbuchen: 4.200 m

Schulzenmühle: 3.700 m

6

NOK-VRG12-W

550 m

Schulzenmühle: 1.200 m

Lauersmühle: 1.150 m

Guggenberg: 1.800 m

Heppdiel: 2.250 m

Deponie, Abfallannahme: 2.500 m

Windischbuchen: 2.300 m

            Entfernungsangaben als Anhalt, nicht punktgenau

 

Landschaftsbild

Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden gegenüber der Ausweisung der Vorrangfläche NOK-VRG10-W, NOK-VRG12-W und NOK-VRG02-W Bedenken erhoben, da das Landschaftsbild in der Bayerischen Naturparkverordnung „Odenwald“ und dem derzeit gültigen Regionalplan Bayerischer Untermain besonders geschützt ist. Die von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden landschaftsbildbezogenen negativen Auswirkungen auf das Maintal und das LSG Odenwald müssen bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in die Abwägungskriterien einfließen.

 

Umzingelnde Wirkung

Ferner weisen wir in Bezug auf das Vorranggebiet NOK-VRG12-W auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vom 07.08.2013, AZ: 72a-U8721.0-2013/20-1, hin, in dem auf die umzingelnde Wirkung von Windkraftanlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden eingegangen wird. Umzingelnde Wirkungen von Windkraftanlagen können das menschliche Wohlbefinden beeinträchtigen und hängen unmittelbar von den örtlichen Gegebenheiten ab und sind im Einzelfall zu ermitteln. Als Orientierungswerte für die Einzelfallprüfung wurden zwei Vorgaben an die Hand gegeben:

·         „Um einen freien Blick in die Landschaft zu ermöglichen, sollte mindestens ein Bereich des räumlichen Sehens (Fusionsblickfeld) freigehalten werden. Als Anhaltspunkt für die Freihaltung eines Blicks in die Landschaft kann eine maximale durchgehende Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu ca. 2/3 gesehen werden.

 

·         Ein Ortsteil sollte insgesamt nur zu maximal ca. 180° (also etwa die Hälfte des Ortsumfangs) von Vorranggebieten und/oder Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung umfasst werden, um Bezüge zwischen einem Ortsteil und der freien Landschaft nicht zu versperren und freie Blicke in mehrere Himmelsrichtungen zu ermöglichen.“

Durch die Ausweisung des Vorranggebiet NOK-VRG12-W wird dieser 180° Blickwinkel in die freie Landschaft, insbesondere für die Gemeinde Neunkirchen versperrt, da die vorhandenen bzw. bereits geplanten Windkraftanlagen im Bereich Baden-Württemberg (Ebenheid, Rauenberg) und im Bereich Bayern (Neunkirchen, Eichenbühl-Guggenberg, Eichenbühl-Heppdiel) bereits den 180° Radius weitgehendst ausschöpfen.

 

Vorbelastung

Es wird darauf hingewiesen, dass, bezogen auf die Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung NOK-VRG11-W, NOK-VRG12-W, an den auf bayerischer Gemarkung gelegenen maßgeblichen Immissionsorten bereits eine Vorbelastung durch bestehende Windkraftanlagen besteht. Es befinden sich aktuell fünf Anlagen auf der Gemarkung Riedern, drei Anlagen auf der Gemarkung Heppdiel, zwei auf der Gemarkung Windischbuchen sowie zwei weitere auf der Gemarkung Umpfenbach.

Zwei Windkraftanlagen sind immissionsschutzrechtlich genehmigt jedoch noch nicht errichtet. Die Standorte befinden sich auf der Gemarkung Riedern.

 

III.           Zusammenfassende Würdigung

Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden gegenüber der Ausweisung der Vorrangfläche NOK-VRG10-W, NOK-VRG12-W und NOK-VRG02-W Bedenken erhoben, da das Landschaftsbild in der Bayerischen Naturparkverordnung „Odenwald“ und dem derzeit gültigen Regionalplan Bayerischer Untermain besonders geschützt ist. Das Vorranggebiet NOK-VRG12-W ist von der umzingelnde Wirkung von Windkraftanlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden betroffen, da an den auf bayerischer Gemarkung gelegenen maßgeblichen Immissionsorten bereits eine Vorbelastung durch bestehende Windkraftanlagen besteht.

 

Nachrichtlich:

Der Landkreis Miltenberg hat mit Schreiben vom 27.10.2014 Bedenken gegen das Aufstellungsverfahren des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie geäußert.

 

 

Kreisrätin Münzel meldet sich zu Wort, sie sei erklärte Windkraft-Befürworterin und der Meinung, man könne Klimaschutz nur betreiben, wenn man auch Windkraftanlagen zulasse. Man habe ein Energie- und Klimaschutzkonzept verabschiedet und festgehalten, auf dem eigenen Gebiet 50 Windkraftanlagen errichten möchte. Dies sei in einem großen Diskussionsprozess einstimmig verabschiedet worden. Nun habe die Bayerische Staatsregierung Regelungen geschaffen, die es schier unmöglich machen, diese 50 Windkrafträder auf dem eigenen Gebiet zu errichten. Andere Bundesländer sehen dies ein wenig anders. Sie habe auch große Bauchschmerzen, wenn man nun diese bayerischen Regelungen anwende auf Anlagen, die in anderen Bundesländern errichten werden. Sie habe auch deshalb Bauchschmerzen, wenn sie sich die große politische Diskussion ansehe (Weltklimakonferenz), alle reden davon, dass man den CO2-Ausschuss reduzieren müsse, alle sprechen von der Bedeutung regenerativer Energien, und wenn es dann darauf ankomme, wirklich etwas zu tun, dann gehe man sehr restriktiv vor. Daher wolle sie sagen, dass sie über diese Bedenken, die der Landkreis Miltenberg äußere, sehr unglücklich sei.

 

Landrat Scherf teile ihre Bauchschmerzen, aber man teile Baden-Württemberg die Gedanken mit und dort müsse abgewogen werden. Man verhindere ja nichts. Und für den eigenen Landkreis habe man den Konsens, 50 Windkraftanlagen in der Region Bayerischer Untermain zu errichten, man habe die grundsätzliche Problematik, dass es im Landschaftsschutzgebiet nicht erlaubt sei. Man habe nun endlich den Weg, dass man vor allem im Bayerischen Odenwald sinnvoll Windkraft nutzen könne und sei nun in der konkreten Zonierung mit dem Ziel, dass eine Änderung der Verordnung für den Naturpark Bayerischer Odenwald komme. Dies werde ein schwieriger Weg, aber man müsse sich an die Kriterien halten und viele Dinge beachten. Im Weg stehe auch die Änderung des EEG zum 01.01.2016. Die Bedenken müsse man äußern.

 

Kreisrat Oettinger bemerkt zum Thema Naturschutz, man habe im Regionalen Planungsausschuss gehört, dass man durchaus in der Lage sei, die 50 Anlagen bei uns zu errichten, die Flächen seien ausreichend. Er teile die Bedenken von Seiten der Verwaltung.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Reinhard zu den Informationen aus dem Regionalen Planungsausschuss antwortet Landrat Scherf, diese habe man im Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz vorgestellt.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Fahn zur Höhe der Anlagen antwortet Herr Pache, die gegenwärtige Höhe im Stand der Technik sei 200 m Nabenhöhe. Man gehe aber teilweise schon auf 220 m.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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