Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Aufstellungsverfahren des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie i.d.F. vom Juni 2014
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2014 KA/004/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Pache erläutert anhand von Plänen:
Die Verbandsversammlung des Verbandes Region
Rhein-Neckar hat auf der Grundlage des Beschlusses vom 04.06.2014 die
Einleitung des Offenlage- und Beteiligungsverfahren für das
Aufstellungsverfahren des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan
Windenergie beschlossen. Rechtsgrundlage dieses Verfahrens ist der am
26.07.2005 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
ratifizierte Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und
Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet. Das Aufstellungsverfahren des
Teilregionalplans Windenergie richtet sich gem. Art. 5 Abs. 1 des
Staatsvertrages für das gesamte Verbandsgebiet nach dem gültigen
Landesplanungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz.
II.
Stellungnahme
Die Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung sind in
der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplanes Rhein- Neckar
dargestellt. Solche, bei denen im Falle einer Errichtung von Windenergieanlagen
ein flächenübergreifender Bezug von Wirkungen auf die Umwelt über die
Landesgrenzen hinweg nach Bayern möglich erscheint, sind in der folgenden
Tabelle dargestellt.
lfd. Nr. |
Bezeichnung im Teilregionalplan
Rhein- Main |
Entfernung zur Landesgrenze
BW - By |
Entfernung nächste Wohnbebauung |
1 |
NOK-VRG01-W |
4550 m |
Breitenbach: 5.680 m Ottorfszell: 7.250 m |
2 |
NOK-VRG02-W |
3.000 m |
Beuchen: 4.500 m Zittenfelden: 4650 m |
3 |
NOK-VRG08-W |
4.800 m |
Zittenfelden: 6.100 m Beuchen: 6.550 m |
4 |
NOK-VRG10-W |
4250 m (Storchof) |
Hambrunn: 4.400 m Zittenfelden: 5.500 m Geisenhof: 5.700 m Reichardshausen: 6.400 m Storchhof: 4.350 m |
5 |
NOK-VRG11-W |
2.750 m (Storchhof) |
Storchhof: 2850 m Geisenhof: 5.300 m Windischbuchen: 4.200 m Schulzenmühle: 3.700 m |
6 |
NOK-VRG12-W |
550 m |
Schulzenmühle: 1.200 m Lauersmühle: 1.150 m Guggenberg: 1.800 m Heppdiel: 2.250 m Deponie, Abfallannahme: 2.500 m Windischbuchen: 2.300 m |
Entfernungsangaben als
Anhalt, nicht punktgenau
Landschaftsbild
Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg
werden gegenüber der Ausweisung der Vorrangfläche NOK-VRG10-W, NOK-VRG12-W und
NOK-VRG02-W Bedenken erhoben, da das Landschaftsbild in der Bayerischen
Naturparkverordnung „Odenwald“ und dem derzeit gültigen Regionalplan
Bayerischer Untermain besonders geschützt ist. Die von den naturgemäß hohen,
weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden landschaftsbildbezogenen
negativen Auswirkungen auf das Maintal und das LSG Odenwald müssen bei der
Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in die Abwägungskriterien einfließen.
Umzingelnde
Wirkung
Ferner weisen wir
in Bezug auf das Vorranggebiet NOK-VRG12-W auf das Schreiben des Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vom 07.08.2013, AZ:
72a-U8721.0-2013/20-1, hin, in dem auf die umzingelnde Wirkung von
Windkraftanlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das menschliche
Wohlbefinden eingegangen wird. Umzingelnde Wirkungen von Windkraftanlagen
können das menschliche Wohlbefinden beeinträchtigen und hängen unmittelbar von
den örtlichen Gegebenheiten ab und sind im Einzelfall zu ermitteln. Als
Orientierungswerte für die Einzelfallprüfung wurden zwei Vorgaben an die Hand
gegeben:
·
„Um einen freien
Blick in die Landschaft zu ermöglichen, sollte mindestens ein Bereich des
räumlichen Sehens (Fusionsblickfeld) freigehalten werden. Als Anhaltspunkt für
die Freihaltung eines Blicks in die Landschaft kann eine maximale durchgehende
Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu ca. 2/3 gesehen werden.
·
Ein Ortsteil
sollte insgesamt nur zu maximal ca. 180° (also etwa die Hälfte des Ortsumfangs)
von Vorranggebieten und/oder Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung
umfasst werden, um Bezüge zwischen einem Ortsteil und der freien Landschaft
nicht zu versperren und freie Blicke in mehrere Himmelsrichtungen zu
ermöglichen.“
Durch die Ausweisung
des Vorranggebiet NOK-VRG12-W wird dieser 180° Blickwinkel in die freie
Landschaft, insbesondere für die Gemeinde Neunkirchen versperrt, da die
vorhandenen bzw. bereits geplanten Windkraftanlagen im Bereich
Baden-Württemberg (Ebenheid, Rauenberg) und im Bereich Bayern (Neunkirchen,
Eichenbühl-Guggenberg, Eichenbühl-Heppdiel) bereits den 180° Radius
weitgehendst ausschöpfen.
Vorbelastung
Es wird darauf hingewiesen, dass, bezogen auf die Vorranggebiete für die
regionalbedeutsame Windenergienutzung NOK-VRG11-W, NOK-VRG12-W, an den auf
bayerischer Gemarkung gelegenen maßgeblichen Immissionsorten bereits eine
Vorbelastung durch bestehende Windkraftanlagen besteht. Es befinden sich
aktuell fünf Anlagen auf der Gemarkung Riedern, drei Anlagen auf der Gemarkung
Heppdiel, zwei auf der Gemarkung Windischbuchen sowie zwei weitere auf der
Gemarkung Umpfenbach.
Zwei Windkraftanlagen sind immissionsschutzrechtlich genehmigt jedoch
noch nicht errichtet. Die Standorte befinden sich auf der Gemarkung Riedern.
III.
Zusammenfassende Würdigung
Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden gegenüber der Ausweisung der Vorrangfläche NOK-VRG10-W, NOK-VRG12-W und NOK-VRG02-W Bedenken erhoben, da das Landschaftsbild in der Bayerischen Naturparkverordnung „Odenwald“ und dem derzeit gültigen Regionalplan Bayerischer Untermain besonders geschützt ist. Das Vorranggebiet NOK-VRG12-W ist von der umzingelnde Wirkung von Windkraftanlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden betroffen, da an den auf bayerischer Gemarkung gelegenen maßgeblichen Immissionsorten bereits eine Vorbelastung durch bestehende Windkraftanlagen besteht.
Der Landkreis Miltenberg hat mit Schreiben vom 27.10.2014 Bedenken gegen das Aufstellungsverfahren des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie geäußert.
Kreisrätin Münzel meldet sich zu Wort, sie sei erklärte Windkraft-Befürworterin und der Meinung, man könne Klimaschutz nur betreiben, wenn man auch Windkraftanlagen zulasse. Man habe ein Energie- und Klimaschutzkonzept verabschiedet und festgehalten, auf dem eigenen Gebiet 50 Windkraftanlagen errichten möchte. Dies sei in einem großen Diskussionsprozess einstimmig verabschiedet worden. Nun habe die Bayerische Staatsregierung Regelungen geschaffen, die es schier unmöglich machen, diese 50 Windkrafträder auf dem eigenen Gebiet zu errichten. Andere Bundesländer sehen dies ein wenig anders. Sie habe auch große Bauchschmerzen, wenn man nun diese bayerischen Regelungen anwende auf Anlagen, die in anderen Bundesländern errichten werden. Sie habe auch deshalb Bauchschmerzen, wenn sie sich die große politische Diskussion ansehe (Weltklimakonferenz), alle reden davon, dass man den CO2-Ausschuss reduzieren müsse, alle sprechen von der Bedeutung regenerativer Energien, und wenn es dann darauf ankomme, wirklich etwas zu tun, dann gehe man sehr restriktiv vor. Daher wolle sie sagen, dass sie über diese Bedenken, die der Landkreis Miltenberg äußere, sehr unglücklich sei.
Landrat Scherf teile ihre Bauchschmerzen, aber man teile Baden-Württemberg die Gedanken mit und dort müsse abgewogen werden. Man verhindere ja nichts. Und für den eigenen Landkreis habe man den Konsens, 50 Windkraftanlagen in der Region Bayerischer Untermain zu errichten, man habe die grundsätzliche Problematik, dass es im Landschaftsschutzgebiet nicht erlaubt sei. Man habe nun endlich den Weg, dass man vor allem im Bayerischen Odenwald sinnvoll Windkraft nutzen könne und sei nun in der konkreten Zonierung mit dem Ziel, dass eine Änderung der Verordnung für den Naturpark Bayerischer Odenwald komme. Dies werde ein schwieriger Weg, aber man müsse sich an die Kriterien halten und viele Dinge beachten. Im Weg stehe auch die Änderung des EEG zum 01.01.2016. Die Bedenken müsse man äußern.
Kreisrat Oettinger bemerkt zum Thema Naturschutz, man habe im Regionalen Planungsausschuss gehört, dass man durchaus in der Lage sei, die 50 Anlagen bei uns zu errichten, die Flächen seien ausreichend. Er teile die Bedenken von Seiten der Verwaltung.
Auf Rückfrage von Kreisrat Reinhard zu den Informationen aus dem Regionalen Planungsausschuss antwortet Landrat Scherf, diese habe man im Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz vorgestellt.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Fahn zur Höhe der Anlagen antwortet Herr Pache, die gegenwärtige Höhe im Stand der Technik sei 200 m Nabenhöhe. Man gehe aber teilweise schon auf 220 m.
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.