Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Landkreis Miltenberg;
Informations- und Sachstandsbericht
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.11.2014 JHA/002/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Winkler gibt folgende Informationen zur Unterbringungen und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Landkreis Miltenberg bekannt:
Aktuelle Situation
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bisherige
Unterbringungsverpflichtung: 9 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
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aktuell
leben 8 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge im Landkreis Miltenberg
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sie
sind in einer Wohngruppe im Kloster Himmelthal untergebracht
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drei
gehen in Aschaffenburg in die Berufsschule, einer solle in dieser Woche in die Mittelschule
Elsenfeld eingeschult werden, vier erhalten Deutschunterricht in der
Einrichtung.
weiterer Bedarf
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es
wird aktuell mit 3000 minderjährigen Flüchtlingen pro Jahr in Bayern gerechnet
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Unterfranken
muss 10,3 % davon aufnehmen, Miltenberg 9,6 % davon, d. h. knapp 1 % der
bayernweiten Verteilung
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die
Zahl der unterzubringenden Flüchtlingen für den Landkreis beträgt jetzt 29
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Himmelthal
kann bis Januar 8 weitere Plätze schaffen
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es
fehlen weitere 13 Plätze
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sollte
die Verweildauer in der Einrichtung durchschnittlich 2 Jahre dauern, würde sich
der Bedarf auf 58 Plätze verdoppeln
Personaleinsatz
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für
die Betreuung der 8 Flüchtlinge stehen pro Woche 10 ASD-Stunden zur Verfügung
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im
Bereich der Vormundschaften ist das zulässige Limit an Fallzahlen erreicht
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die
wirtschaftliche Jugendhilfe ist verbunden mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand (Krankenscheine,
Zuständigkeiten…) aktuell ebenfalls am Limit angelangt
Finanzierung und Kostenerstattung
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ein
Heimplatz für einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling kostet im Jahr rund
49.000 €
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an
Krankenhilfe fallen pro Jahr rund 6.000 € an
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die
obigen Kosten werden erstattet
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für
die Fallbearbeitung, Betreuung und Verwaltung fallen Kosten für den ASD, die
Vormundschaft und die WiJuHi in Höhe von rund 5.000 € jährlich an
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für
diese Kosten stehen in 2014 für ganz Bayern insgesamt 400.000 € zur Verfügung
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ab
2015 stellt der Freistaat jährlich 8,5 Millionen Euro zur Verfügung, d. h.
2.833 € pro Flüchtling.
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Körperschaften
mit Clearingstellen sollen besonders berücksichtigt werden
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die
Kostenerstattung für die Verwaltungskosten wird somit deutlich unter 50 %
liegen
Erfahrungen
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Bedürfnislage
der minderjährigen Flüchtlinge unterscheidet sich deutlich von den üblichen
Heimfällen
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es
gibt Probleme mit den aufgenommenen Flüchtlingen bezüglich der Zuweisung und
des Clearings
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Anlaufschwierigkeiten
in der Einrichtung und bei den sonstigen Beteiligten
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weitere
Träger für Einrichtungen gesucht. Erfahrene Träger sind am Limit und können
nicht weiter aufstocken
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Kapazitäten
für Beschulung und Möglichkeiten für eine berufliche Perspektive müssen
geschaffen werden
Jugendamt ist auch bei Flüchtlingskindern in
Begleitung ihrer Eltern involviert:
Kinderbetreuung (auch Kostenübernahme), Inobhutnahme, Hilfe zur Erziehung …
Der Jugendhilfeausschuss nimmt nach kurzer Meinungsäußerung seine Ausführungen zur Kenntnis.