Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Landkreis Miltenberg;
Informations- und Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.11.2014   JHA/002/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Winkler gibt folgende Informationen zur Unterbringungen und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Landkreis Miltenberg bekannt:

 

Aktuelle Situation

·         bisherige Unterbringungsverpflichtung: 9 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

·         aktuell leben 8 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge im Landkreis Miltenberg

·         sie sind in einer Wohngruppe im Kloster Himmelthal untergebracht

·         drei gehen in Aschaffenburg in die Berufsschule, einer solle in dieser Woche in die Mittelschule Elsenfeld eingeschult werden, vier erhalten Deutschunterricht in der Einrichtung.

 

weiterer Bedarf

·         es wird aktuell mit 3000 minderjährigen Flüchtlingen pro Jahr in Bayern gerechnet

·         Unterfranken muss 10,3 % davon aufnehmen, Miltenberg 9,6 % davon, d. h. knapp 1 % der bayernweiten Verteilung

·         die Zahl der unterzubringenden Flüchtlingen für den Landkreis beträgt jetzt 29

·         Himmelthal kann bis Januar 8 weitere Plätze schaffen

·         es fehlen weitere 13 Plätze

·         sollte die Verweildauer in der Einrichtung durchschnittlich 2 Jahre dauern, würde sich der Bedarf auf 58 Plätze verdoppeln

 

Personaleinsatz

·         für die Betreuung der 8 Flüchtlinge stehen pro Woche 10 ASD-Stunden zur Verfügung

·         im Bereich der Vormundschaften ist das zulässige Limit an Fallzahlen erreicht

·         die wirtschaftliche Jugendhilfe ist verbunden mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand (Krankenscheine, Zuständigkeiten…) aktuell ebenfalls am Limit angelangt

 

Finanzierung und Kostenerstattung

·         ein Heimplatz für einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling kostet im Jahr rund 49.000 €

·         an Krankenhilfe fallen pro Jahr rund 6.000 € an

·         die obigen Kosten werden erstattet

·         für die Fallbearbeitung, Betreuung und Verwaltung fallen Kosten für den ASD, die Vormundschaft und die WiJuHi in Höhe von rund 5.000 € jährlich an

·         für diese Kosten stehen in 2014 für ganz Bayern insgesamt 400.000 € zur Verfügung

·         ab 2015 stellt der Freistaat jährlich 8,5 Millionen Euro zur Verfügung, d. h. 2.833 € pro Flüchtling.

·         Körperschaften mit Clearingstellen sollen besonders berücksichtigt werden

·         die Kostenerstattung für die Verwaltungskosten wird somit deutlich unter 50 % liegen

 

Erfahrungen

·         Bedürfnislage der minderjährigen Flüchtlinge unterscheidet sich deutlich von den üblichen Heimfällen

·         es gibt Probleme mit den aufgenommenen Flüchtlingen bezüglich der Zuweisung und des Clearings

·         Anlaufschwierigkeiten in der Einrichtung und bei den sonstigen Beteiligten

·         weitere Träger für Einrichtungen gesucht. Erfahrene Träger sind am Limit und können nicht weiter aufstocken

·         Kapazitäten für Beschulung und Möglichkeiten für eine berufliche Perspektive müssen geschaffen werden

Jugendamt ist auch bei Flüchtlingskindern in Begleitung ihrer Eltern involviert:
Kinderbetreuung (auch Kostenübernahme), Inobhutnahme, Hilfe zur Erziehung …

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt nach kurzer Meinungsäußerung seine Ausführungen zur Kenntnis.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung