Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Information: Entgelte in der Tagespflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.11.2014 JHA/002/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Leiblein
berichtet, die
Entgelte in der Kindertagespflege sind regelmäßig anzupassen. Dies erfolgt im
Landkreis Miltenberg auf Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen
Städtetags für die Kindertagespflege, die z. Zt. neu gefasst werden. Dies wurde uns
beim telefonischen Kontakt mit Herrn Dr. Schulenburg von Bayerischen
Landkreistag am 07.10.2014 mitgeteilt. Dies soll voraussichtlich bis Ende des
Jahres erfolgen. Der
federführende zuständige gemeinsame Arbeitskreis Jugendhilfe von Städtetag und
Landkreistag hat hierzu zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Neben den Inhalten
der Empfehlungen wurde im Arbeitskreis auch wiederholt die Frage einer
deutlichen Erhöhung der Tagespflegepauschale diskutiert, da die bisherigen
Empfehlungen als nicht gesetzeskonform angesehen werden können.
Die vom Jugendamt zu gewährende laufende
Geldleistung ist gem. SGB VIII leistungsgerecht auszugestalten.
Zwischenzeitlich liegen diverse Urteile zur Höhe einer angemessenen/
leistungsgerechten Vergütung aus anderen Bundesländern vor. Auch in Bayern sind derzeit 15 Verfahren wegen
Leistungsgerechtigkeit anhängig.
Neben den Inhalten der Empfehlungen wurde im Arbeitskreis auch
wiederholt die Frage einer deutlichen Erhöhung der Tagespflegepauschale von derzeit
410 Euro (plus Qualifizierungszuschlag in Höhe von 20 %) im Monat für die
Betreuung eines Kindes im Umfang von 40 Stunden in der Woche diskutiert. Daraus
ergibt sich einen Monatsbetrag von 492 €uro und einen Stundensatz von 2,84 Euro
je Kind.
Bei der Bemessung der Höhe der Geldleistung wird zukünftig zwischen den
Sachkosten und einem Anerkennungsbetrag im engeren Sinne unterschieden. Für die
Sachkosten wird in Anlehnung an die Regelbedarfsermittlung für die
Grundsicherung ein einheitlicher Pauschalbetrag von derzeit 240,- Euro
vorgeschlagen. Weiterhin soll künftig nach Gewichtungsfaktoren 1,3 für Kinder
über 3 Jahren, 2,0 für Kinder unter 3 Jahren und 4,5 für Kinder mit Behinderung
unterschieden werden. Für die Hauptzielgruppe der unter Dreijährigen steigt die
Höhe der Geldleistung (inklusive des Qualifizierungszuschlags von 20 %) von
derzeit 492 Euro auf 610 Euro pro Monat (bei 40 Stunden Betreuung pro Woche).
Aufgrund der Änderungen im Bayerischen
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BAyKiBiG) sowie den
Ausführungsbestimmungen (AV BayKiBiG) hierzu ist der bisher gezahlte
Qualifizierungs-zuschlag von 20 % künftig zu differenzieren, um die
Fördervoraussetzungen gem. BAyKiBiG weiterhin zu erfüllen. Kriterien zur
Differenzierung des Qualifizierungszuschlags können die Qualifikation der
Tagespflegeperson, das Alter oder der persönliche Betreuungsbedarf der
betreuten Kinder sein.
Den aktuellen Empfehlungen zur Tagespflegesätze haben sich in Unterfranken bisher lediglich
zwei Landkreise angeschlossen.
Für die Anpassung der Tagespflegesätze im Landkreis Miltenberg soll
die Verabschiedung der neuen Empfehlungen abgewartet werden.
Wir zahlen den bisherigen Satz von 492 Euro (2,84 Euro/Std.) monatlich vorerst weiter.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt seine Ausführungen zur Kenntnis.