Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Information: Entgelte in der Tagespflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.11.2014   JHA/002/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Leiblein berichtet, die Entgelte in der Kindertagespflege sind regelmäßig anzupassen. Dies erfolgt im Landkreis Miltenberg auf Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Kindertagespflege, die z. Zt. neu gefasst werden. Dies wurde uns beim telefonischen Kontakt mit Herrn Dr. Schulenburg von Bayerischen Landkreistag am 07.10.2014 mitgeteilt. Dies soll voraussichtlich bis Ende des Jahres erfolgen. Der federführende zuständige gemeinsame Arbeitskreis Jugendhilfe von Städtetag und Landkreistag hat hierzu zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Neben den Inhalten der Empfehlungen wurde im Arbeitskreis auch wiederholt die Frage einer deutlichen Erhöhung der Tagespflegepauschale diskutiert, da die bisherigen Empfehlungen als nicht gesetzeskonform angesehen werden können.

 

Die vom Jugendamt zu gewährende laufende Geldleistung ist gem. SGB VIII leistungsgerecht auszugestalten. Zwischenzeitlich liegen diverse Urteile zur Höhe einer angemessenen/ leistungsgerechten Vergütung aus anderen Bundesländern vor. Auch in Bayern sind derzeit 15 Verfahren wegen Leistungsgerechtigkeit anhängig.

 

Neben den Inhalten der Empfehlungen wurde im Arbeitskreis auch wiederholt die Frage einer deutlichen Erhöhung der Tagespflegepauschale von derzeit 410 Euro (plus Qualifizierungszuschlag in Höhe von 20 %) im Monat für die Betreuung eines Kindes im Umfang von 40 Stunden in der Woche diskutiert. Daraus ergibt sich einen Monatsbetrag von 492 €uro und einen Stundensatz von 2,84 Euro je Kind.

 

Bei der Bemessung der Höhe der Geldleistung wird zukünftig zwischen den Sachkosten und einem Anerkennungsbetrag im engeren Sinne unterschieden. Für die Sachkosten wird in Anlehnung an die Regelbedarfsermittlung für die Grundsicherung ein einheitlicher Pauschalbetrag von derzeit 240,- Euro vorgeschlagen. Weiterhin soll künftig nach Gewichtungsfaktoren 1,3 für Kinder über 3 Jahren, 2,0 für Kinder unter 3 Jahren und 4,5 für Kinder mit Behinderung unterschieden werden. Für die Hauptzielgruppe der unter Dreijährigen steigt die Höhe der Geldleistung (inklusive des Qualifizierungszuschlags von 20 %) von derzeit 492 Euro auf 610 Euro pro Monat (bei 40 Stunden Betreuung pro Woche).

 

Aufgrund der Änderungen im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BAyKiBiG) sowie den Ausführungsbestimmungen (AV BayKiBiG) hierzu ist der bisher gezahlte Qualifizierungs-zuschlag von 20 % künftig zu differenzieren, um die Fördervoraussetzungen gem. BAyKiBiG weiterhin zu erfüllen. Kriterien zur Differenzierung des Qualifizierungszuschlags können die Qualifikation der Tagespflegeperson, das Alter oder der persönliche Betreuungsbedarf der betreuten Kinder sein.

 

Den aktuellen Empfehlungen zur Tagespflegesätze haben sich in Unterfranken bisher lediglich zwei Landkreise angeschlossen.

 

Für die Anpassung der Tagespflegesätze im Landkreis Miltenberg soll die Verabschiedung der neuen Empfehlungen abgewartet werden.

 

Wir zahlen den bisherigen Satz von 492 Euro (2,84 Euro/Std.) monatlich vorerst weiter.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt seine Ausführungen zur Kenntnis.

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