Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Informationen zur Tätigkeit von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufen wie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.11.2014   JHA/002/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Neppl berichtet:

 

Allgemeine Grundlagen:

Die KoKi arbeitet seit 2009 sowohl mit Fachkräften als auch im präventiven Bereich mit Eltern von Kindern der Altersgruppe 0-6 Jahre. Mit dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurde die Grundlage für eine erweiterte Arbeit im Rahmen der Frühen Hilfen geschaffen. Seit 2013 hält die KoKi das Angebot „Von Anfang an - Frühe Hilfen im Landkreis Miltenberg“ vor. Das Programm für den Altersbereich 0-3 Jahre wird über die Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und basiert auf dem Art. 1 BKiSchG, dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), hier § 3 KKG Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz. Eingesetzt werden dürfen neben Familienhebammen (FamHeb) auch vergleichbare Gesundheitsberufe, wie z.B. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP).

 

„Von Anfang an - Frühe Hilfen im Landkreis Miltenberg“:

Dem Programm liegen Förderrichtlinien des Bundes und des Landes Bayern zugrunde. Außerdem gibt es eine landkreisbezogene Konzeption. Die Hilfe ist auf freiwilliger Basis und für die Eltern kostenfrei. Zielgruppe sind Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis max. 3 Jahren, deren Lebenssituation durch bestimmte Belastungen und/oder Risiken gekennzeichnet ist, oder wo die Ressourcen für eine adäquate Förderung des Kindes gering sind.

 

Einsatzbereich Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufe:

(Quelle: Bayerisches Landesjugendamt, Veranstaltung für KoKis am 04.06.2013)

Soziale Primärprävention (originäre Hebammentätigkeit)

Wohlergehen von Mutter und Kind stehen während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett im Vordergrund. Maßnahmen wie z. B. Anleitung für eine gute Mutter-Kind-Bindung sind ebenso wichtig, wie Maßnahmen zur Gesundheitserziehung. Richtet sich an alle Schwangeren, Mütter und Familien.

Soziale Sekundärprävention (Familienhebammentätigkeit)

Auftreten sozialer Risikofaktoren während Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett, festgestellt durch Arzt/Hebamme/sonstige Institution (KoKi); dann Zuhilfenahme von Familienhebamme zur Einschätzung der Risikofaktoren. Ziel ist eine Bewältigung der Risikofaktoren zur Vermeidung chronischer sozialer Störungen bei dem Kind (Gefahr der Kindesvernachlässigung). Richtet sich an möglicherweise belastete Schwangere, Mütter, Familien.

Abgrenzung zu einer Hilfe zur Erziehung (HzE)

Soziale Tertiäre Prävention = Arbeit der Sozialarbeiter/in des Jugendamtes (ASD)

Vermeidung von Risikofaktoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch beispielsweise Hilfen zur Erziehung. Richtet sich an einen eingeschränkten Personenkreis, der Sozialleistungsansprüche geltend macht.

Es kann über die BIFH nach Absprache eine sogenannte „Tandem-Hilfe“ von FamHeb/FGKiKP und HzE in Kooperation mit dem ASD geben.

 

Risikofaktoren/Problemlagen:

Typische Risikofaktoren/Problemkonstellationen sind z. B.:

·         Schwangere und Mütter/Eltern mit ausgeprägter Unsicherheit dem Kind gegenüber bzw. deutlichen Zeichen der Überforderung.

·         allein erziehende Mütter oder Väter mit besonderer Belastung und Zeichen der Überforderung.

·         minderjährige Mütter.

·         Mütter/Eltern ausländischer Herkunft ohne soziale Einbindung.

·         behinderte (geistig und/oder körperlich) Schwangere und Mütter/Eltern.

·         chronisch kranke Schwangere und Mütter/Eltern.

·         Frauen mit Gewalterfahrung körperlicher und seelischer Art.

·         (je nach Schweregrad) psychisch kranke Schwangere und Mütter/Eltern.

·         (je nach Schweregrad) alkohol- und drogenabhängige sowie suchtgefährdete Schwangere und Mütter/Eltern.

·         Schwangere und Mütter/Eltern mit geringem sozio-ökonomischen Status.

·         Mütter/Eltern mit zu früh geborenen Kindern.

·         Mütter/Eltern mit chronisch kranken Kindern.

 

Aufgaben der Familienhebamme, bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin:

Die Betreuung der Schwangeren bzw. Eltern und der Kinder findet in der Regel im vertrauten

häuslichen Bereich (Hausbesuch) der Familien statt. Neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme wie Vorsorge, Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge und Stillberatung, ergeben sich für die Tätigkeit der FamHeb/FGKiKP weitere Aufgaben, wie z. B.:

·         Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings.

·         Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind.

·         Verfolgen der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings.

·         Hinwirken auf das Schaffen einer für die Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung, sowie eines für den Säugling gesunden Verhaltens der Mitbewohner (z.B. Rauchen, Fernsehkonsum, gewaltfreier Umgang mit dem Kind).

·         Hilfe bei der Tagesstrukturierung sowie bei der Einhaltung von Terminen, d.h. insgesamt Hinwirken auf die Einhaltung einer Alltagsdisziplin.

·         Hilfe bei der Beseitigung einer bestehenden sozialen Isolation von Mutter und Kind durch Einbindung in Mutter-Kind-Gruppen und ähnliches.

·         Unterstützung der Mutter bei bestehender erheblicher emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling, sowie Hilfe bei bestehender Überforderung.

·         Anregung und Förderung einer sicheren Mutter-Kind-Bindung.

·         Hilfe bei der Aneignung von Erziehungskompetenzen.

·         erhöhte Aufmerksamkeit für alle Anzeichen einer sich anbahnenden Kindesvernachlässigung oder -misshandlung. -> Hier zu beachten: die eingesetzte Fachkraft muss gewährleisten, dass sie in diesem Fall Rücksprache mit der KoKi als insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF) nimmt und ggf. –je nach Einschätzung- die gewichtigen Anhaltspunkte schriftlich selbst oder über die KoKi an den ASD zur weiteren Prüfung einreicht.

 

Ziele der Arbeit:

Durch die aufsuchende Arbeit von FamHeb/FGKiKP sollen

·         Schwangere bzw. Eltern in belastenden Lebenslagen und/oder mit medizinischen Risiken möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft, spätestens jedoch kurz nach der Entbindung erreicht werden.

·         Schwangere bzw. Eltern eine umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistung in gesundheitlicher und psychosozialer Hinsicht erhalten.

·         Entwicklungsdefizite von Kindern möglichst früh erkannt und die Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorge, der Früherkennungsuntersuchungen, sowie die Impfhäufigkeit erhöht werden.

·         für die Eltern sinnvolle Unterstützungs- und Entlastungsnetzwerke geschaffen werden.

·         die Eltern mit den Zugangsmöglichkeiten zu regionalen sozialen und gesundheitlichen Hilfsangeboten vertraut gemacht werden, um nach Ablauf der Unterstützung bei Bedarf selbständig weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen.

die Eltern in die Lage versetzt werden, ihren Kindern eine adäquate Förderung angedeihen zu lassen

 

Finanzielle Auswirkungen:

BIFH: Keine Kosten für den Landkreis, bzw. nur für die bereits durch die KoKi bestehende Koordinierungsstelle.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt ihre Ausführungen zur Kenntnis.

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