Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Informationen zur Tätigkeit von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufen wie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.11.2014 JHA/002/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Neppl berichtet:
Allgemeine Grundlagen:
Die KoKi arbeitet seit 2009 sowohl mit
Fachkräften als auch im präventiven Bereich mit Eltern von Kindern der
Altersgruppe 0-6 Jahre. Mit dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurde die Grundlage für eine erweiterte Arbeit
im Rahmen der Frühen Hilfen geschaffen. Seit 2013 hält die KoKi das Angebot
„Von Anfang an - Frühe Hilfen im Landkreis Miltenberg“ vor. Das Programm für
den Altersbereich 0-3 Jahre wird über die Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH)
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und
basiert auf dem Art. 1 BKiSchG, dem Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG), hier § 3 KKG Rahmenbedingungen für verbindliche
Netzwerkstrukturen im Kinderschutz. Eingesetzt werden dürfen neben
Familienhebammen (FamHeb) auch vergleichbare Gesundheitsberufe, wie z.B.
Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP).
„Von
Anfang an - Frühe Hilfen im Landkreis Miltenberg“:
Dem Programm liegen Förderrichtlinien des
Bundes und des Landes Bayern zugrunde. Außerdem gibt es eine landkreisbezogene
Konzeption. Die Hilfe ist auf freiwilliger Basis und für die Eltern kostenfrei.
Zielgruppe sind Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis max. 3
Jahren, deren Lebenssituation durch bestimmte Belastungen und/oder Risiken
gekennzeichnet ist, oder wo die Ressourcen für eine adäquate Förderung des
Kindes gering sind.
Einsatzbereich
Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufe:
(Quelle: Bayerisches Landesjugendamt,
Veranstaltung für KoKis am 04.06.2013)
Soziale
Primärprävention (originäre Hebammentätigkeit)
Wohlergehen von Mutter und Kind stehen
während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett im Vordergrund. Maßnahmen
wie z. B. Anleitung für eine gute Mutter-Kind-Bindung sind ebenso wichtig, wie
Maßnahmen zur Gesundheitserziehung. Richtet sich an alle Schwangeren, Mütter
und Familien.
Soziale
Sekundärprävention (Familienhebammentätigkeit)
Auftreten sozialer Risikofaktoren während
Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett, festgestellt durch
Arzt/Hebamme/sonstige Institution (KoKi); dann Zuhilfenahme von Familienhebamme
zur Einschätzung der Risikofaktoren. Ziel ist eine Bewältigung der
Risikofaktoren zur Vermeidung chronischer sozialer Störungen bei dem Kind
(Gefahr der Kindesvernachlässigung). Richtet sich an möglicherweise belastete
Schwangere, Mütter, Familien.
Abgrenzung
zu einer Hilfe zur Erziehung (HzE)
Soziale
Tertiäre Prävention = Arbeit der Sozialarbeiter/in des Jugendamtes (ASD)
Vermeidung von Risikofaktoren für eine
mögliche Kindeswohlgefährdung durch beispielsweise Hilfen zur Erziehung.
Richtet sich an einen eingeschränkten Personenkreis, der
Sozialleistungsansprüche geltend macht.
Es kann über die BIFH nach Absprache eine
sogenannte „Tandem-Hilfe“ von FamHeb/FGKiKP und HzE in Kooperation mit dem ASD
geben.
Risikofaktoren/Problemlagen:
Typische
Risikofaktoren/Problemkonstellationen sind z. B.:
·
Schwangere und Mütter/Eltern mit ausgeprägter
Unsicherheit dem Kind gegenüber bzw. deutlichen Zeichen der Überforderung.
·
allein erziehende Mütter oder Väter mit besonderer
Belastung und Zeichen der Überforderung.
·
minderjährige Mütter.
·
Mütter/Eltern ausländischer Herkunft ohne soziale
Einbindung.
·
behinderte (geistig und/oder körperlich) Schwangere
und Mütter/Eltern.
·
chronisch kranke Schwangere und Mütter/Eltern.
·
Frauen mit Gewalterfahrung körperlicher und
seelischer Art.
·
(je nach Schweregrad) psychisch kranke Schwangere
und Mütter/Eltern.
·
(je nach Schweregrad) alkohol- und drogenabhängige
sowie suchtgefährdete Schwangere und Mütter/Eltern.
·
Schwangere und Mütter/Eltern mit geringem
sozio-ökonomischen Status.
·
Mütter/Eltern mit zu früh geborenen Kindern.
·
Mütter/Eltern mit chronisch kranken Kindern.
Aufgaben der Familienhebamme, bzw. Familien-,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin:
Die Betreuung der Schwangeren bzw. Eltern
und der Kinder findet in der Regel im vertrauten
häuslichen Bereich (Hausbesuch) der Familien
statt. Neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme wie Vorsorge,
Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge und
Stillberatung, ergeben sich für die Tätigkeit der FamHeb/FGKiKP weitere
Aufgaben, wie z. B.:
·
Anleitung bei der Ernährung und Pflege des
Säuglings.
·
Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorge- und
Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind.
·
Verfolgen der körperlichen, neurologischen und
emotionalen Entwicklung des Säuglings.
·
Hinwirken auf das Schaffen einer für die
Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung, sowie eines für den Säugling
gesunden Verhaltens der Mitbewohner (z.B. Rauchen, Fernsehkonsum, gewaltfreier
Umgang mit dem Kind).
·
Hilfe bei der Tagesstrukturierung sowie bei der
Einhaltung von Terminen, d.h. insgesamt Hinwirken auf die Einhaltung einer
Alltagsdisziplin.
·
Hilfe bei der Beseitigung einer bestehenden
sozialen Isolation von Mutter und Kind durch Einbindung in Mutter-Kind-Gruppen
und ähnliches.
·
Unterstützung der Mutter bei bestehender
erheblicher emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling, sowie Hilfe
bei bestehender Überforderung.
·
Anregung und Förderung einer sicheren
Mutter-Kind-Bindung.
·
Hilfe bei der Aneignung von Erziehungskompetenzen.
·
erhöhte Aufmerksamkeit für alle Anzeichen einer
sich anbahnenden Kindesvernachlässigung oder -misshandlung. -> Hier zu
beachten: die eingesetzte Fachkraft muss gewährleisten, dass sie in diesem Fall
Rücksprache mit der KoKi als insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF) nimmt und ggf.
–je nach Einschätzung- die gewichtigen Anhaltspunkte schriftlich selbst oder
über die KoKi an den ASD zur weiteren Prüfung einreicht.
Ziele der Arbeit:
Durch die aufsuchende Arbeit von
FamHeb/FGKiKP sollen
·
Schwangere bzw. Eltern in belastenden Lebenslagen
und/oder mit medizinischen Risiken möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft,
spätestens jedoch kurz nach der Entbindung erreicht werden.
·
Schwangere bzw. Eltern eine umfassende Beratungs-
und Unterstützungsleistung in gesundheitlicher und psychosozialer Hinsicht
erhalten.
·
Entwicklungsdefizite von Kindern möglichst früh
erkannt und die Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorge, der
Früherkennungsuntersuchungen, sowie die Impfhäufigkeit erhöht werden.
·
für die Eltern sinnvolle Unterstützungs- und
Entlastungsnetzwerke geschaffen werden.
·
die Eltern mit den Zugangsmöglichkeiten zu
regionalen sozialen und gesundheitlichen Hilfsangeboten vertraut gemacht
werden, um nach Ablauf der Unterstützung bei Bedarf selbständig weitere Hilfen
in Anspruch zu nehmen.
die Eltern in die Lage versetzt werden, ihren Kindern eine adäquate Förderung angedeihen zu lassen
Finanzielle Auswirkungen:
BIFH: Keine Kosten für den Landkreis, bzw. nur für die bereits durch die KoKi bestehende Koordinierungsstelle.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt ihre Ausführungen zur Kenntnis.