Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Vollzug des Müllhaushalts 2014 - Beschluss über die Bildung von Rückstellungen aus dem Müllhaushalt 2014: Rückstellung in Höhe von 250.000 € für das Grundwassermonitoring der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.10.2014 KT/005/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein
berichtet, die
von den Fach- und Aufsichtsbehörden geforderten Maßnahmen zum
Grundwassermonitoring stehen bereits seit einer entsprechenden Ankündigung der
Regierung von Unterfranken vom 20.08.2012 im Raum. Man habe daher nach einer
Kostenschätzung des Ingenieurbüros im Müllhaushalt 2013 für diese Maßnahme
250.000 € eingeplant.
Allerdings fehle
heute immer noch die entsprechende aufsichtliche Anordnung der Regierung von
Unterfranken. Dazu habe man erfahren, dass zwischen Regierung,
Wasserwirtschaftsamt und Landesamt für Umweltschutz noch verschiedene Fragen
diskutiert und abgeklärt werden.
Eine Anordnung
halte man aber für erforderlich
1.
Zur
Rechtfertigung der zu erwartenden Ausgaben gegenüber den Gebührenzahlern und
2.
als
Grundlage für den voraussichtlich erforderlichen Zugriff auf Grundstücke, die nicht
im Eigentum des Kreises stehen.
Da die Maßnahme im
Laufe des Jahres 2015 zum Zuge kommen wird, halte man in diesem Falle die
Bildung einer Sonderrücklage für erforderlich und sinnvoll.
Der Kreistag fasst
einstimmig den
B e s c h l u s s :
Für die bevorstehenden Bohrungen für Grundwasserpegel im Rahmen des Grundwassermonitorings der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach wird aus den im Müllhaushalt 2014 dafür vorgesehenen Mitteln gemäß § 74 KommHV-Doppik eine Sonderrückstellung gebildet.